Blaulicht

Seniorin erkennt Betrugsversuch

#Potsdam, Zentrum Ost und Nuthepark – Montag, 24. Juli 2023, gegen 17:00 Uhr –

Am späten Montagnachmittag erhielt eine 96-jährige Potsdamerin einen Anruf, der sie in Angst versetzte. Am anderen Ende der Leitung schilderte man ihr, dass ihre Schwester einen schweren Unfall gehabt habe. Die Frau war sofort in Sorge um ihre Schwester. Sie wurde dann aber stutzig, als man sie aufforderte Geld zu bezahlen, damit die Angehörige nicht ins Gefängnis müsste. Die Frau beendete noch ganz aufgeregt das Gespräch und wählte den Notruf. Hier konnte man sie beruhigen und schickte einen Streifenwagen bei der Dame vorbei. Der Schwester, so zeigte sich, ging es gut. Offenbar hatten hier Betrüger versucht an das Ersparte der Dame zu gelangen. Sie ging darauf nicht ein und alarmierte die Polizei, die eine Anzeige wegen versuchten Betruges aufnahm.

 

Der beschriebene Sachverhalt ist eine bei der Polizei hinreichend bekannte Form des Telefonbetruges.

Bei diesen so genannten „Schockanrufen“ nutzen die Täter die Schreckmomente aus, indem sie ihre Opfer anrufen und sich als Angehörige (Sohn, Tochter, Enkelkind) in einer dramatischen Situation ausgeben. Meist geben Sie weinend an, dass es einen Verkehrsunfall gegeben habe, bei denen ein Mensch ums Leben gekommen sei und sie nun bei der Polizei seien. Sie würden eine Untersuchungshaft oder ein Strafverfahren nur vermeiden können, wenn das Opfer Ihnen eine meist hohe Summe (i. d. R. mehrere zehntausend Euro) als Kaution hinterlegen würde.

Für gewöhnlich wird das Telefon dann an einen angeblichen Polizisten weitergegeben, um durch eine akustische Drohkulisse den Druck weiter zu erhöhen. Die Kombination aus Schock, Drohungen und Mitleid gegenüber dem vermeintlichen Angehörigen soll die oftmals älteren Opfer dazu bringen, den Wahrheitsgehalt nicht zu hinterfragen und Geld herauszugeben. Die Täter sprechen oft akzentfrei und agieren rhetorisch begabt.

Anbei finden sich Hinweise, die Bürger bei allen Formen des Telefonbetruges beachten sollten. Diese so genannten „Schockanrufe‘“ reihen sich neben Enkeltrickbetrügereien und Anrufen falscher Polizisten ein, die alle das Ziel haben, an Wertgegenstände und oder Bargeld der meist älteren Opfer zu gelangen und können in ihrer Form auch stark variieren.

Die Polizei rät in diesem Zusammenhang:

  • Lassen Sie sich am Telefon nicht ausfragen. Geben sie keine Details Ihrer familiären oder finanziellen Verhältnisse preis!
  • Lassen Sie sich von einem Anrufer nicht drängen und unter Druck setzen. Vereinbaren sie einen späteren Gesprächstermin, damit sie in der Zwischenzeit die Angaben z.B. durch einen Anruf bei Ihren Verwandten oder bei der örtlichen Polizei überprüfen können!
  • Notieren Sie sich die eventuell auf dem Sichtfeld Ihres Telefons angezeigte Nummer des Anrufers!
  • Bevor Sie jemandem ihr Geld geben wollen: Besprechen Sie die Angelegenheit mit einer Person Ihres Vertrauens. Wenn Ihnen die Sache „nicht geheuer ist“, informieren Sie bitte ihre örtliche Polizeidienststelle!
  • Übergeben Sie kein Geld an Personen, die Ihnen nicht persönlich bekannt sind!
  • Haben sie bereits eine Geldübergabe vereinbart? Informieren Sie noch vor dem Übergabetermin die Polizei! Sie erreichen sie unter der Nummer 110

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