Ratgeber

#Serbien: Reise- und Sicherheitshinweise

Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des serbischen Außenministeriums https://www.mfa.gov.rs/en/citizens/travel-serbia/covid-19-entry-requirements.
Es bestehen keine pandemiebedingten Einreisebeschränkungen für die Einreise nach Serbien. Einreisende müssen derzeit, unabhängig vom Abreiseland, keine Test-, Impf- oder Genesenennachweise vorlegen.
Beschränkungen im Land
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen wird empfohlen. In Gesundheitseinrichtungen ist das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend.
Sicherheit
Terrorismus
• Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die politische Lage ist stabil. In der Grenzregion zu Kosovo kann es zu Spannungen kommen. Bei Fußballspielen der beiden Belgrader Clubs Partizan und Roter Stern kann es zu Verkehrsbehinderungen rund um die Stadien und z.T. auch gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Fangruppen kommen.
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
• Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
• Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle und Trickbetrügereien kommen insbesondere in den Großstädten an von Touristen sehr frequentierten Orten vor.
Fahrzeugaufbrüche kommen vor. Betrüger geben sich häufiger als falsche „gelbe Engel“ aus, bieten überteuerte Reparaturdienste an oder täuschen Pannen vor.
• Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
• Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
• Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf Märkten aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
• Übernachten Sie nicht an Raststätten oder Tankstellen entlang der Autobahn.
• Lassen Sie keine Wertsachen im Fahrzeug zurück.
• Seien Sie bei ungewohnten E-Mails angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
• Nutzen Sie nur deutlich gekennzeichnete offizielle Taxis; bestellen Sie Taxis ggf. unter Mithilfe des Hotels oder Restaurants bei bekannten Taxiunternehmen vor und bestehen Sie auf Einschalten des Taxameters.
Natur und Klima
Serbien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu meist leichteren Erdbeben kommen kann.
Das Klima ist gemäßigt kontinental mit heißen Sommern und kalten Wintern.
Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Serbien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden.
• Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
• Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Grenzkontrollen
Die Kontrollen an den serbischen Grenzübergängen und bei den benachbarten Staaten sind aufgrund der Flüchtlingssituation und der Bemühungen angrenzender Staaten mit Blick auf den Beitritt zum Schengener Abkommen verstärkt worden. Es kommt regelmäßig zu erheblichen (mehrstündigen) Wartezeiten bei Ein- und Ausreise.
• Informieren Sie sich über die aktuelle Situation beim serbischen Automobilclub AMSS, telefonisch unter +381-11-3331200 oder beim ADAC Belgrad unter +381-11-333 1111.
Infrastruktur/Verkehr
Es existieren lokale sowie internationale Busverbindungen. Der Zugverkehr ist fast ausschließlich auf lokale Verbindungen innerhalb Serbiens beschränkt. Züge sind langsam und häufig verspätet.
Die serbischen Landstraßen sind teilweise in mangelhaftem Zustand und schlecht beleuchtet. Auch auf Autobahnen fahren Fahrzeuge zuweilen ohne ausreichende Beleuchtung.
Abseits der Hauptstraßen in der Grenzregion zu Kosovo besteht weiterhin noch die Gefahr von Landminen.
Auf allen Straßen Serbiens gilt Lichtpflicht auch am Tage, sodass ganzjährig auch tagsüber mit Abblend- oder Tagfahrlicht gefahren werden muss.
Vom 1. November bis 1. April besteht bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifenpflicht (mindestens Reifen mit M+S-Kennung).
Die Promillegrenze in Serbien beträgt 0,3; für Berufsfahrer und Fahranfänger 0,0. Wegen der Schuldzuweisung bei Unfällen wird jedoch dringend empfohlen, im Straßenverkehr ganz auf Alkohol zu verzichten.
Verstöße gegen die Verkehrsordnung werden je nach Schwere des schuldhaften Verhaltens mit empfindlichen Strafen geahndet.
Bei Reisen in oder durch Serbien sind auf Autobahnen und autobahnähnlich ausgebaute Straßen Mautgebühren zu zahlen. Ein Ausweichen auf Landstraßen zur Umgehung der Mautgebühr ist mit viel längeren Fahrzeiten und einem oft schlechten Straßenzustand (Schlaglöcher, fehlende Randmarkierungen) verbunden.
Die Maut kann in Serbien mit Bargeld oder Kreditkarte bezahlt werden. Für die Zahlung der Maut in EUR bzw. für den an den Grenzen möglichen Geldtausch sollten kleine Scheine und Münzen mitgeführt werden.
Auf allen Autobahnabschnitten in Serbien findet eine automatische Geschwindigkeitsüberwachung statt, für die jeweils eine Mindestfahrtdauer entsprechend der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gilt. Die Unterschreitung führt zu einem hohen Bußgeld (je nach Maß der Übertretung). Wer mit ausländischen Kennzeichen unterwegs ist, kann die Strafe im Regelfall sofort bei der an der Mautstation stehenden Polizei bezahlen. Bei sonstigen durch die Polizei festgestellten Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Straßenverkehr muss der Fahrer in Begleitung der Polizei zum zuständigen Gericht. Die dort ggf. verhängte Geldstrafe ist bei einer Bank oder der Post einzuzahlen.
Insbesondere Unfälle mit Personenschäden und Todesfolge werden mit mehrjährigem Freiheitsentzug geahndet. Die verhängte Strafe wird in der Regel nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Sofern der Fahrer des Kfz nicht identisch mit dem in den Kfz-Dokumenten eingetragenen Halter ist, ist eine Vollmacht mit öffentlich beglaubigter Unterschrift des Halters in serbischer oder ersatzweise englischer Sprache mitzuführen, die auch die Personalien und die Reisepassnummer der bevollmächtigten Person enthält.
Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte empfohlen.
Bei jedem Unfall muss in Serbien die Polizei gerufen werden, die ein Schadensprotokoll anfertigt, das für Versicherungszwecke und ggf. Zollverfahren bei der Ausreise unerlässlich ist. In vielen Fällen ist die Entscheidung eines Verkehrsrichters erforderlich. Es kann daher auch bei vermeintlichen Bagatellunfällen zu mehrstündigen Wartezeiten kommen.
Die Mitnahme von Anhaltern kann insbesondere beim Grenzübertritt den Straftatbestand der Schleusung erfüllen.
• Fahren Sie insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit besonders umsichtig und verlassen Sie im Grenzgebiet zu Kosovo die Hauptstrecken nicht.
• Informieren Sie sich bei einem Automobilclub über Straßenverhältnisse und Besonderheiten, wie z.B. dem serbischen Automobilclub AMSS.
Führerschein
Führerscheine von Mitgliedstaaten der Europäischen Union, also auch der deutsche Führerschein, sind für vorübergehende Aufenthalte ausreichend. Weitere Informationen bietet die deutsche Botschaft in Belgrad https://belgrad.diplo.de/rs-de/service/-/2248826.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen sind in Serbien nicht strafbar; gleichwohl stehen große Teile der Gesellschaft Homosexualität ablehnend gegenüber. Es kommt zu vor allem verbalen, in Einzelfällen auch physischen Angriffen auf Angehörige der LGBTIQ-Community.
• Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Vor dem Hintergrund der Flüchtlingsbewegungen auf dem Westbalkan kann die Mitnahme von Anhaltern beim Grenzübertritt nach serbischem Recht den Straftatbestand der Schleusung erfüllen.
Das Fotografieren militärischer Einrichtungen ist verboten.
Einfuhr, Erwerb, Verkauf oder Besitz von Drogen wird in Serbien grundsätzlich streng bestraft. Auch bei zum Eigenbedarf bestimmten kleineren Mengen drohen eine Geld- und Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen (Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres) sind strafbar. Eine Ausnahme besteht, wenn die Beteiligten in ihrer seelischen und körperlichen Reife nicht wesentlich unterschiedlich beurteilt werden. Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zwischen Vollendung des 14. und 18. Lebensjahrs sind strafbar, wenn sie unter Anwendung von Gewalt bzw. unter Missbrauch der dienstlichen Position begangen wurden.
Prostitution ist in Serbien eine Ordnungswidrigkeit. Im Falle von Prostitution werden beide Beteiligten mit einer Geld- oder Haftstrafe bestraft. Die Anstiftung und Vermittlung zur Prostitution wie auch die Werbung in öffentlichen Medien wird mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren, im Falle einer minderjährigen Person für den Täter bis zu zehn Jahren geahndet.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung in Serbien ist der Dinar (RSD). Der EUR ist in Serbien nicht als offizielles Zahlungsmittel zugelassen.
Kreditkarten ausländischer Banken können fast überall als Zahlungsmittel verwendet werden. An den meisten Bankautomaten ist eine Geldversorgung auch mit deutschen Bankkarten möglich, sofern diese das „Maestro“-Zeichen tragen. Karten, die lediglich das „V-Pay“-Zeichen tragen, sind für Geldabhebungen in Serbien nicht geeignet. Bargeld kann zudem in Wechselstuben („Menjačnica“) getauscht werden.
Einreise und Zoll
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html  und per App „Zoll und Reise“ https://www.zoll.de/DE/Service_II/Online-Rechner-Apps/Zoll_und_Reise/zoll_und_reise_node.html finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Ja
• Vorläufiger Personalausweis: Nein
• Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.
Von der Einreise mit einem einmal als verloren oder gestohlen gemeldeten Ausweisdokument wird dringend abgeraten. Wird bei Ausreise festgestellt, dass das Dokument ausgeschrieben ist, sollte umgehend die ausschreibende Behörde kontaktiert und um dringende Löschung gebeten werden. Solange die Fahndungsausschreibung, die im Rahmen der Verlustmeldung von den deutschen Behörden veranlasst wird, auch in internationalen Registern nicht gelöscht ist, verweigern die serbischen Grenzbehörden die Einreise. Besonders am Flughafen Belgrad besteht die serbische Grenzpolizei auf eine Rückreise an den Herkunftsflughafen, selbst wenn dies mit mehrtägigen Wartezeiten verbunden ist. Die deutsche Botschaft in Belgrad hat hier keine Einflussmöglichkeit.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen zu touristischen Zwecken kein Visum.
Auf diese Dauer werden von den serbischen Behörden auch Aufenthalte in Kosovo angerechnet.
Inhaber von deutschen Reisedokumenten für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose benötigen ein Visum für die Einreise in die Republik Serbien.
Längerfristiger Aufenthalt oder Arbeitsaufnahme
Bei beabsichtigtem Verbleib von mehr als 90 Tagen oder bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit kann der erforderliche Aufenthaltstitel entweder vor Reiseantritt online auf der Webseite der serbischen Regierung https://euprava.gov.rs/usluge/6520 oder persönlich bei einer serbischen Auslandsvertretung oder nach Einreise bei der zuständigen Ausländerpolizei in Serbien http://www.mup.gov.rs/wps/wcm/connect/d944dc54-40c4-447f-9c03-0a61e9918285/Adrese+i+brojevi+telefona.pdf?MOD=AJPERES&CVID=nwWYHqW beantragt werden. Die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis ist online möglich – weitere Informationen bei der Ausländerpolizei in Belgrad (Savska Straße 35, Tel. +381 11 3618956, +381113618972 – Terminvereinbarung, auch per E-Mail upravazastrance@mup.gov.rs.
Vor Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist auch bei Aufenthalten unter 90 Tagen die Einholung einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erforderlich. Die Beantragung ist über das eConsulate https://ekonzulat.gov.rs/ (englisch), vor Einreise bei der zuständigen serbischen Auslandsvertretung https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungenserbien/207494 in Deutschland oder nach Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde in Serbien möglich. Anschließend ist eine entsprechende Arbeitserlaubnis beim nationalen Beschäftigungsamt einzuholen.
Weitere Informationen bieten das serbische Innenministerium http://www.mup.gov.rs/wps/portal/en/information und das serbische Außenministerium http://www.mfa.gov.rs/en/, auch bei beabsichtigter Übersiedlung nach Serbien.
Minderjährige
Minderjährige, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen alleine oder in Begleitung von Dritten nach Serbien reisen, wenn sie eine Einverständniserklärung des/der Personensorgeberechtigten mit amtlich beglaubigter Unterschrift des/der Personensorgeberechtigten bei sich führen. Eine Übersetzung dieser Erklärung ins Englische oder Serbische und das Mitführen einer internationalen Geburtsurkunde wird empfohlen.
Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen alleine nach Serbien reisen.
• Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einreise über Kosovo
Die Einreise nach Serbien aus Kosovo ist nur möglich, wenn die Einreise nach Kosovo zuvor auf dem Landweg aus Serbien erfolgt ist und die Gesamtreisedauer drei Monate nicht übersteigt. Selbst dann kann es zu Schwierigkeiten, bis hin zur Einreiseverweigerung, kommen. Hintergrund ist, dass Serbien Kosovo als Teil seines staatlichen Territoriums und nicht als Ausland betrachtet.
Kosovarische Einreisestempel werden von den serbischen Behörden zumeist ungültig gestempelt. Reisende, die keinen kosovarischen Einreisestempel im Reisepass wünschen, können dies der kosovarischen Grenzpolizei bei Einreise mitteilen. Die Reise nach Serbien ist mit dem deutschen Personalausweis möglich, s. Abschnitt Reisedokumente.
• Bitte beachten Sie die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise zu Kosovo.
Meldepflicht
Ausländer müssen in Serbien innerhalb von 24 Stunden am Ort ihres Aufenthaltes polizeilich angemeldet werden. Zuständig hierfür sind die Gastgeber (Privatpersonen/Unterkunftsinhaber von Hotels, etc.), die entweder bei der zuständigen Polizeibehörde vorsprechen oder die Anmeldung über das Regierungsportal „euprava“ https://euprava.gov.rs/usluge/4494 vornehmen. Nach erfolgter Anmeldung wird als Nachweis eine polizeiliche Bescheinigung ausgestellt. Für Camper, die sich weniger als 24 Stunden an einem Ort aufhalten, besteht keine Meldepflicht, aber sie sollen ihre „grobe“ Reiseroute mit den jeweiligen Standorten den serbischen Innenbehörden in englischer Sprache mailen: info@mup.gov.rs. mailto:info@mup.gov.rs Diese informieren dann die zuständigen Polizeistationen. Ab 24 Stunden Aufenthalt an einem Ort sind Camper verpflichtet, sich bei der für ihren Aufenthaltsort zuständigen Polizeibehörde anzumelden. Verstöße gegen die Meldepflicht können zu Schwierigkeiten bei der Ausreise führen und mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Hinweise für deutsch-serbische Doppelstaater
Personen, die neben der deutschen auch die serbische Staatsangehörigkeit besitzen, werden von den serbischen Behörden ausschließlich als eigene Staatsangehörige betrachtet und sind verpflichtet, bei der Ein- und Ausreise serbische Reisedokumente zu benutzen.
Die allgemeine Wehrpflicht wurde ausgesetzt, die Ableistung des Wehrdienstes erfolgt nach dem Freiwilligkeitsprinzip. Alle männlichen serbischen Staatsangehörigen, die keinen Wehrdienst leisten, müssen sich in eine Liste („Wehrpflichtevidenz“) eintragen lassen und gelten als Reservisten. Serbische Staatsangehörige, die im Ausland wohnen, müssen sich in der Wehrpflichtevidenz der zuständigen serbischen Auslandsvertretung eintragen lassen. Weitere Informationen erteilen die zuständigen Konsularvertretungen der Republik Serbien in Deutschland http://www.konzulati-rs.de/de/index_de.html.
Einfuhrbestimmungen
RSD dürfen bis zu einem Gegenwert von 10.000 EUR ein- und ausgeführt werden. Eine größere Summe darf nur eingeführt werden, wenn sie bei einer ausländischen Bank gekauft und dies durch Belege nachgewiesen werden kann.
Devisen dürfen unbegrenzt eingeführt und bis zu einem Betrag von 10.000 EUR wieder ausgeführt werden. Bei Einfuhr von Devisen sind Beträge von über 10.000 EUR unbedingt beim Zoll anzumelden; der darüber ausgestellte Beleg ist bis zur Ausreise aufzubewahren. Verstöße gegen die Anmeldepflicht werden bei der Ausreise mit Devisenbeschlagnahmung geahndet und können mehrmonatige Haftstrafen nach sich ziehen.
Falls zu gleicher Zeit Devisen, RSD und Reiseschecks ausgeführt werden, darf die Gesamtsumme nicht mehr als 10.000 EUR betragen. Beträge ab 10.000 EUR dürfen nur per Banküberweisung ausgeführt werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung wird mit einer hohen Geldstrafe geahndet.
Reisegepäck und Waren des persönlichen Bedarfs (Kleidung, persönliche Hygieneartikel, technische Geräte) können nach Serbien vorübergehend zollfrei eingeführt werden. Arzneimittel sind zudem begrenzt auf den für die Aufenthaltsdauer erforderlichen persönlichen Bedarf. Zur Vermeidung von Problemen bei der Wiederausfuhr wird empfohlen, höherwertige Gegenstände bei der Einreise anzumelden und die Zollbehörden um Fertigung einer beglaubigten Einfuhrliste zu bitten.
Die Ein- und Durchfuhr von Benzin und Dieselkraftstoff in Kanistern ist in Serbien nicht zulässig.
Weiterhin bestehen in Serbien für folgende Warengruppen Beschränkungen bei der zollfreien Einfuhr:
• 1 Liter Alkoholika
• 200 Zigaretten
• 1 Parfum oder Eau de Toilette
Gegenstände von archäologischem oder künstlerischem Wert dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen serbischen Behörde ausgeführt werden. Dies gilt auch für Jagdtrophäen.
Waffen (dazu gehören u.a. auch Bögen, Pfeile, Messer, Gaspistolen, Sportwaffen) dürfen nur mit besonderer Genehmigung der serbischen Behörden ein- und ausgeführt werden.
Funkgeräte und Drohnen dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen serbischen Behörden eingeführt und genutzt werden.
Weitere Informationen bietet die serbische Zollverwaltung https://www.carina.rs/en.html.
• Bitte erkundigen Sie sich unbedingt vor einer geplanten Reise mit Waffe(n) bei der zuständigen serbischen Auslandsvertretung in Deutschland.
Heimtiere
Für die Einfuhr von Heimtieren ist der EU-Heimtierausweis erforderlich, aus dem die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder deutlich lesbare Tätowierung hervorgehen muss. Für nach dem 3. Juli 2011 zum ersten Mal gekennzeichnete Tiere ist ein Mikrochip Pflicht.
Im EU-Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung eingetragen sein, deren Erstimpfung mindestens 21 Tage vor der Einreise erfolgt sein muss.
Weitere Informationen bietet die serbische Zollverwaltung https://www.carina.rs/en.html.
Gesundheit
Aktuelles
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
• Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
Masern
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
• Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
• Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
• Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Frühsommer-Meningoenzephalitis (ACWY) empfohlen.
• Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
• Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
West-Nil-Fieber
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Serbien zu saisonalen Ausbrüchen kommen; aktuelle Fallzahlen bietet das ECDC https://ecdc.europa.eu/en/west-nile-virus-infection. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig,  in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe Merkblatt West-Nil-Fieber https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2128768/106f7154ed6d411ddc7dba0a8eabfc0d/west-nil-fieber-data.pdf.
• Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden eine Expositionsprophylaxe https://www.auswaertiges-amt.de/blob/251022/943b4cd16cd1693bcdd2728ef29b85a7/expositionsprophylaxeinsektenstiche-data.pdf empfohlen. Speziell sollte auf folgende Punkte geachtet werden:
• Tragen von körperbedeckender, heller Kleidung (lange Hosen, lange Hemden)
• wiederholtes Auftragen von Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen tagsüber
• Schlafen ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Masern
In Serbien kommt es immer wieder zu großen Masernausbrüchen, zuletzt von Oktober 2017 bis Juni 2018, mit mehr als 5500 Fällen. Masern können durch Impfung sicher verhindert werden. Die Masernimpfung ist Teil der Standardimpfung in Deutschland, fehlende Impfungen können nachgeholt werden.
Luftverschmutzung
• Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual.
Medizinische Versorgung
Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist in Serbien nicht landesweit gewährleistet. Auch Krankenhäuser verfügen nicht immer über eine adäquate Ausstattung und sind mitunter nicht in der Lage, Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern angemessen medizinisch zu versorgen. Die hygienischen Rahmenbedingungen sind oft unzureichend. Vorwiegend in Belgrad existieren – oft private – Kliniken und Arztpraxen mit Ausstattungen, die europäischen Standards entsprechen.
Serbische Einrichtungen erheben für die Behandlung von Ausländern zum Teil höhere Gebühren als für Einheimische. Eine kostenlose Behandlung ist in staatlichen Krankenhäusern möglich. Vor der Behandlung muss der Versicherte seine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) der örtlichen Zweigstelle der „Republikanstalt der Krankenversicherung“ (Republicki zavod zu zdravstveno osiguranje) vorlegen. Dort erhält er eine „Bescheinigung zur Inanspruchnahme von Sachleistungen“ (Potvrda o koriscenju davanja u naturi un zdravstvenim organizacijama). Diese Bescheinigung wird anschließend beim Arzt oder im Krankenhaus vorgelegt.
• Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
• Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
• Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
• Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
• Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
• Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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