Politik

Sichere Versorgung mit Strom bis Ende des Jahrzehnts gewährleistet

Die Versorgung mit Strom ist mit den aktuellen Planungen der Bundesregierung auch im Zeitraum 2025
bis 2031 auf weiterhin hohem Niveau gewährleistet. Dies zeigt der Bericht zum Monitoring der
Versorgungssicherheit Elektrizität den die Bundesnetzagentur der Bundesregierung vorgelegt hat und
den das Bundeskabinett heute verabschiedet hat. Der Bericht basiert auf den Vorgaben der §§ 51 Abs.
3, 63 Abs. 2 Nr. 2 Energiewirtschaftsgesetz. Die Bundesnetzagentur betrachtet darin die Entwicklung
des Strommarktes mit dem gesetzlich geplanten Ausbau der erneuerbaren Energien, dem Umbau des
Kraftwerksparks und dem Netzausbau. Die Versorgung mit Strom ist dabei auch bei einem Kohleausstieg
2030 sicher. Zum Bericht legt die Bundesregierung gemeinsame Handlungsempfehlungen vor, die sie aus
den Ergebnissen ableitet. Der Bericht wird in einem nächsten Schritt dem Bundestag zugeleitet.
Bundeswirtschaftsminister Habeck: „Es ist zentral, dass die Verbraucher und Verbraucherinnen
jederzeit sicher mit Strom versorgt werden. Diese Stromversorgungssicherheit werden wir auch beim
Umbau unseres Stromsystems auf 100 Prozent erneuerbaren Strom gewährleisten. Daher monitort die
Bundesnetzagentur die einzelnen Schritte und Etappen sehr genau. Der heute im Kabinett
verabschiedete Bericht der Bundesnetzagentur zeigt, dass die Stromnachfrage im Zeitraum von 2025
bis 2031 jederzeit sicher gedeckt werden kann. Dies gilt auch, wenn der Stromverbrauch durch neue
Verbraucher wie Elektromobile und Wärmepumpen deutlich steigt und der Kohleausstieg bis 2030
erfolgt. Wir sehen: Wir sind auf dem richtigen Weg. Jetzt sind Disziplin und Konsequenz gefragt.
Wir treiben den Umbau unserer Energieversorgung weiter entschlossen voran. Das gilt für den Ausbau
der Erneuerbaren Energien, für den Netzausbau ebenso wie die Modernisierung des Kraftwerksparks.
Dazu legen wir im ersten Halbjahr dieses Jahres eine Kraftwerksstrategie auf, damit die Kraftwerke
gebaut werden, die für ein klimaneutrales Stromsystem gebraucht werden. Neue Kraftwerke müssen
wasserstoff-ready sein und so von Anfang an geplant werden. Entsprechend werden wir den Rahmen
setzen.“
Näher zur Einordnung des Berichts:
Die Bundesnetzagentur hat den Bericht zum Monitoring der Versorgungssicherheit mit Strom vorgelegt,
gemäß §§ 51 Abs. 3, 63 Abs. 2 Nr. 2 EnWG. Der Bericht untersucht die Versorgungssicherheit
vorausschauend für den Mittelfristhorizont 2025 bis 2031. Er betrachtet das marktliche Umfeld und
die Entwicklung der Netze. Auf Basis des Berichtes hat die Bundesregierung Handlungsempfehlungen
entwickelt und verabschiedet, wie die im Bericht analysierte Versorgungssicherheit gewährleistet
werden kann.
Die Bundesnetzagentur hat die laufenden Planungen der Bundesregierung für den Umbau des
Stromsystems zur Grundlage ihrer Analyse gemacht. Dazu gehören: Die erneuerbaren Energien werden
entsprechend der Ziele des novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) und des
novellierten Wind-auf-See-Gesetzes ausgebaut – bis 2030 werden die Erzeugungskapazitäten von Wind
an Land, Wind auf See und Photovoltaik auf 360 GW Kapazität gesteigert. Gemäß des
Netzentwicklungsplans werden die Übertragungs- und Verteilnetze ausgebaut. Laut Bericht ist das
Stromsystem bei Umsetzung dieser Ziele sogar so robust, dass die Versorgungssicherheit weiterhin
gewährleistet wäre, wenn 10 Gigawatt (GW) Erzeugungsleistung weniger im Markt sind.
Laut Bericht müssen zusätzliche steuerbare Kraftwerke gebaut werden. Diese decken die
Stromnachfrage, wenn die Erzeugung von Wind und Sonne nicht ausreicht. Flexible Lasten und Speicher
helfen dabei, die Stromnachfrage zu regulieren. Diese flexiblen Lasten sind z. B. Elektrofahrzeuge,
Wärmepumpen oder Wasserstoff-Elektrolyseure. Sie können bei hoher Erzeugung Strom verstärkt nutzen
und bei hoher Nachfrage den Bezug reduzieren. Der Bericht betrachtet den Umbau des Stromsystems
unter der Annahme eines Kohleausstiegs bis 2030, wie im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90 / Die
Grünen und FDP angestrebt.
Die Bundesregierung legt zusammen mit dem Bericht der Bundesnetzagentur Handlungsempfehlungen vor.
Um die Versorgungssicherheit auch weiterhin auf höchstem Niveau zu gewährleisten, werden die
vielfach bereits begonnenen Anstrengungen der Bundesregierung weitergeführt. Beim Ausbau von Wind-
und Sonnenenergie sollen weitere Anstrengungen in unterschiedlichen Rechtsbereichen unternommen
werden, damit die Maßnahmen zur Erreichung der Ausbauziele ihre volle Wirkung entfalten können und
die gesetzlichen Ziele erreicht werden. Bund, Länder und Kommunen sind auch künftig weiter
gefordert, den Ausbau der erneuerbaren Energien stärker zu beschleunigen und die Rahmenbedingungen
weiter zu verbessern. Empfohlen wird auch, den Zubau steuerbarer Erzeugungsleistung weiter
voranzutreiben und dazu die Förderung neuer Wasserstoffkraftwerke, Biomethan- und
Biomassekraftwerke aus dem EEG 2023 zügig umzusetzen. Das KWKG wird ist und bleibt ein wichtiger
Baustein für den Zubau im Kraftwerkspark. Außerdem sollen die Hemmnisse zur Flexibilisierung der
Nachfrage schnellstmöglich adressiert werden.
Der Bericht der Bundesnetzagentur analysiert den Zeitraum von 2025 bis 2031, also die
mittelfristige Perspektive der Versorgungssicherheit.
Zur Methodik des Berichts:
Damit eine hohe methodische Robustheit besteht, baut die Bewertung der Versorgungssicherheit im
Bericht auf zwei unterschiedlichen Studien auf. Verfasst wurden diese wissenschaftlichen Analysen
von den renommierten Energieberatungsunternehmen Consentec GmbH in Zusammenarbeit mit IER und FfE
sowie von r2b Energy Consulting.
Beide Studien berechnen jeweils ein Szenario, das die Ziele der Bundesregierung gemäß
Koalitionsvertrag und gesetzlicher Vorgaben, z.B. zum Ausbau der erneuerbaren Energien und der
Elektromobilität abbildet. Beide Studien unterstellen den Kohleausstieg in 2030, da dies eine für
das Stromsystem zunächst herausfordernde und deshalb zentrale Annahme ist. Trotzdem kommen beide
Studien zu dem Ergebnis, dass die Versorgung in einem solchen Szenario gesichert wäre.
Zusätzlich wurde in einer Studie untersucht, was passiert, wenn 10 GW weniger Kraftwerksleistung
zur Verfügung stehen. Hier sind nur minimale Auswirkung auf das Versorgungssicherheits-Niveau im
Strommarkt zu beobachten.
Um den Erwartungswert der Versorgungssicherheit im Strommarkt bei Erreichung der Ziele der
Bundesregierung zu ermitteln, betrachtet das Versorgungssicherheits-Monitoring eine Vielzahl
möglicher Situationen und bezieht dabei verschiedene Wetterkonstellationen und Kraftwerksausfälle
ein, also herausfordernde Situationen für das System. Diese Methodik des Monitorings des
Strommarkts ist auch in der EU Binnenmarktverordnung angelegt. Sie ist
„wahrscheinlichkeitsbasiert“, betrachtet also eine erwartete Entwicklung über eine Vielzahl an
Situationen:  Für jedes betrachtete Jahr wird ein Kraftwerkspark berechnet und dann geprüft, ob
dieser in unterschiedlichen Situationen die Versorgungssicherheit gewährleisten kann. Für jede
Stunde im betrachteten Jahr (8.760 Stunden) werden 350 unterschiedliche Kraftwerksausfälle
angenommen. Diese werden kombiniert mit sechs unterschiedlichen Wetterjahren. Darunter sind auch
Wetterjahre mit sehr kalten Perioden und Dunkelflauten. Insgesamt entstehen so für jede Stunde
2.100 Kombinationen aus Wetter und Kraftwerksausfällen (insgesamt rund 18 Mio. Situationen p.a.).
Für die Versorgungssicherheit im Stromnetz wird mittels eines detaillierten Netzmodells analysiert,
ob der Strom im betrachten Jahr auch zum Verbraucher transportiert werden kann.
Das Monitoring der Versorgungssicherheit wird alle zwei Jahre von der Bundesregierung
veröffentlicht. Die Handlungsempfehlungen sind alle vier Jahre vorzulegen. Der Bericht ist damit
klar zu trennen von den parallelen Bedarfs- und Systemanalysen der Übertragungsnetzbetreiber für
2023 und 2024. Gemäß § 3 Netzreserveverordnung legen die Übertragungsnetzbetreiber einmal jährlich
ihre Analysen vor, inwieweit der Stromtransport zwischen Erzeugern und Verbrauchern durch das
bestehende Netz abgebildet werden kann. Diese Analyse wird von den Netzbetreibern aktuell
erarbeitet und im April vorgelegt. Auf dieser Basis werden die benötigten Netzreservekapazitäten
von der Bundesnetzagentur bestimmt; die Bundesnetzagentur wird weiter regelmäßig die Sicherheit der
Energieversorgung monitoren und aufbauend auf den Daten des Berichts der Netzbetreiber einen
Bericht erstellen.

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