Politik

Soforthilfe Dezember: Erdgaslieferanten und Wärmeversorger können Erstattungsanträge ab sofort stellen

Rund 1.500 Energielieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen können ab sofort die Auszahlung ihres
Erstattungs- oder einen Vorauszahlungsanspruch für die Soforthilfe Dezember beantragen. Der
Zugangslink zu dem Online-Antragsportal für Versorger sowie weitere wichtige Informationen zur
Soforthilfe sind verfügbar unter:
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck:
„Mit der Soforthilfe Dezember entlasten wir die Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen
direkt und sehr wirksam. Der Bund übernimmt dabei die Rechnung für den Dezemberabschlag für die
Lieferung von Gas und Fernwärme. Wichtig ist: Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen nichts
tun, sie werden automatisch von der Soforthilfe profitieren. Die Umsetzung der Entlastung erfolgt
über die Erdgaslieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen. Nur diese Unternehmen müssen nun einen
Antrag stellen.“
Bundesfinanzminister Christian Lindner:
„Mit der Soforthilfe im Dezember werden Gas- und Wärmekunden wirksam in der Breite entlastet. Das
ist ein wichtiger Baustein, um Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen vor unvertretbaren
Belastungen aufgrund sehr hoher Gas- und Wärmepreise zu schützen. Die Soforthilfe ist Teil einer
systemischen Lösung, die das Problem der hohen Energiepreise grundlegend angeht. Damit wollen wir
einen reibungslosen Übergang ermöglichen, in eine Situation weniger sprunghafter Gaspreise, die
gleichwohl höher liegen dürften als noch 2021. Das hilft dabei, gesunde und wettbewerbsfähige
Unternehmen zu erhalten, Arbeitsplätze zu sichern und Wohlstand zu bewahren.“
Die Bundesregierung will den Anstieg der Energiekosten für Haushalte und Unternehmen dämpfen. Die
Soforthilfe Dezember schafft einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 und
überbrückt die Zeit bis zur geplanten Einführung einer Gas- und Wärmepreisbremse im Frühjahr. Die
Entlastung erreicht die Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Energieversorger. Das Gesetz zur
Umsetzung der Soforthilfe Dezember gibt rund 1.500 Energielieferanten und
Wärmeversorgungsunternehmen einen Erstattungs- oder einen Vorauszahlungsanspruch gegen die
Bundesrepublik Deutschland. Diese Unternehmen können ab sofort die Auszahlung ihres Anspruchs
beantragen.

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