Brandenburg

Sozialministerin Nonnemacher ruft zur Beteiligung an Sozialwahl 2023 auf

Sozialministerin Ursula Nonnemacher ruft alle wahlberechtigten Brandenburgerinnen und Brandenburger auf, sich an der Sozialwahl 2023 zu beteiligen. Die Wahlunterlagen werden in diesen Tagen per Post verschickt. Beitragszahlerinnen und -zahler sowie Rentnerinnen und Rentner der Deutschen Rentenversicherung Bund und die Mitglieder der Ersatzkassen TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH und hkk wählen ihre Parlamente der Sozialen Selbstverwaltungen. Die Mitglieder der Ersatzkrankenkassen können erstmals auch online wählen. Bis zum 31. Mai 2023 können in Deutschland rund 52 Millionen Menschen ihre Stimme abgeben. Die Sozialwahl findet alle sechs Jahre statt.

Sozialministerin Nonnemacher: „Wer wählt, entscheidet mit über die Zusammensetzung der Verwaltungsräte der Krankenkassen und der Vertreterversammlungen der Rentenversicherungsträger und der Unfallversicherungsträger. Die Brandenburgerinnen und Brandenburger können also darüber mitentscheiden, wer bei den Sozialversicherungsträgern ihre Interessen vertritt und wofür beispielsweise die Mittel ausgegeben werden. Die gewählten Sozialparlamente treffen wichtige Entscheidungen in Sachen Rente und Gesundheit. Alle Wahlberechtigten sollten ihre Chance der politischen Teilhabe nutzen und von ihrem Mitbestimmungsrecht Gebrauch machen.“

Durch die Stimmabgabe bei der Sozialwahl haben die Versicherten und Rentnerinnen und Rentner alle sechs Jahre die Möglichkeit, auf die Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane – das sind die Parlamente der Sozialversicherungsträger – Einfluss zu nehmen. Bei der Sozialwahl wählen die Versicherten und Rentnerinnen und Rentner ihre Vertreterinnen und Vertreter in diese Parlamente, die dann alle Grundsatzentscheidungen bei den Sozialversicherungsträgern treffen. So bestimmen sie neben der Satzung und den Finanzangelegenheiten auch, welche Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen gefördert bzw. übernommen werden sollen. Bei den Krankenkassen haben sie Einfluss darauf, welche Zusatzleistungen für Versicherte erbracht und ob Zusatzbeiträge erhoben werden sollen.

Mehr Informationen im Internet: www.sozialwahl.de

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