Brandenburg

Sozialministerin Nonnemacher zieht positive Zwischenbilanz zum Pakt für Pflege

Förderrichtlinie „Pflege vor Ort“ bis Ende 2024 verlängert

Nachbarschaftshilfen und Demenz-Stammtische, mobile Pflegeberatung und Anlaufstellen für den Ausbau von ergänzenden Angeboten zur Unterstützung der häuslichen Pflege, Kontaktstellen „Gegen die Einsamkeit“, Angebote für gemeinsames Mittagessen oder Treffpunkte im Stadtteil für hilfebedürftige ältere Menschen. Mit dem „Pakt für Pflege“ sind in allen Landesteilen Brandenburgs bereits viele verschiedene Angebote für Pflegebedürftige, für von Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen sowie Angehörigen entstanden.

„Brandenburg ist beim Thema Pflege der Zukunft Vorreiter. Dieser Einsatz ist ganz wichtig. Denn die Anzahl der Pflegebedürftigen wird weiter deutlich steigen“, sagte Sozialministerin Ursula Nonnemacher am heutigen Freitag (20. Januar) in Beelitz-Heilstätten (Potsdam-Mittelmark). Dort besuchte sie die Pflegeschule der Akademie für Sozial- und Gesundheitsberufe gGmbH und zog eine positive Zwischenbilanz zum „Pakt für Pflege“. In Brandenburg leben rund 185.000 pflegebedürftige Menschen. Über 85 Prozent aller Pflegebedürftigen werden in der eigenen Häuslichkeit gepflegt.

Der „Pakt für Pflege“, ein Schwerpunkt im Koalitionsvertrag der Landesregierung, startete Ende 2020 und hat zum Ziel, pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen vor Ort zu unterstützen, Beratungsstrukturen auszubauen und die Fachkräftesicherung in der Pflege zu fördern. Im Landeshaushalt stehen dafür insgesamt jährlich rund 20 Millionen Euro zur Verfügung.

Herzstück ist das Programm für Kommunen „Pflege vor Ort“. Durch die Gestaltung von alterns- und pflegegerechten Sozialräumen soll Pflegebedürftigkeit verhindert bzw. verzögert werden und die Pflege in der eigenen Häuslichkeit gefördert werden. Die „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik“ startete im April 2021 und wurde jetzt bis Ende 2024 verlängert. Das Land stellt den Kommunen dafür bis zu 10 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.

Sozialministerin Nonnemacher: „Die Landesregierung investiert konsequent, passgenau und zielgerichtet in die Pflege der Zukunft. Und die Pflege der Zukunft ist eine ‚Pflege im Quartier‘. Genau dort, wo die Menschen leben, zu Hause sind und alt werden möchten. Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen, die dabei helfen, Pflegebedürftigkeit zu verzögern, zu verringern oder sogar zu vermeiden.“

Auf ihrer „Pflege-vor-Ort-Tour“ besuchte Sozialministerin Nonnemacher im vergangenen Jahr von Juli bis Dezember alle Landkreise und kreisfreien Städte, sprach mit allen Landrätinnen und Landräten sowie Oberbürgermeistern und mit vielen Bürgermeister*innen über bestehenden und künftigen Herausforderungen in der Pflege und informierte sich über die Arbeit von rund 30 Einrichtungen und Projekte. So besuchte sie Begegnungs- und Beratungsstätten, Treffpunkte, eine Musterwohnung, Angehörigentreffs, Pflegestützpunkte, Pflegeschulen, Angebote der Tagespflege und Pflegeeinrichtungen, sprach mit Senioren-Koordinatoren, Demenz-Lotsen und ehrenamtlichen Helfenden wie den „Gesundheitsbuddys“.

Sozialministerin Nonnemacher: „Der Bedarf an Unterstützung für Ältere und Pflegebedürftige steigt. Ich freue mich deshalb, dass immer mehr Kommunen die zur Verfügung stehenden Landesmittel nutzen und vor Ort notwendige Strukturen und Angebote schaffen. Diese sind stark nachgefragt und werden gut angenommen. Ganz klar dient die Stabilisierung von Pflege in der Häuslichkeit auch der Fachkräftesicherung. Je länger Menschen auch im hohen Alter noch selbstständig leben können, soziale Kontakte haben und am gesellschaftlichen Leben aktiv teilhaben können, umso weniger sind sie auf fremde Hilfe angewiesen.“

Pakt für Pflege im Land Brandenburg

Der Pakt für Pflege besteht aus vier Säulen:

  1. Förderprogramm für Kommunen „Pflege vor Ort“ (Start: 1. April 2021, Laufzeit bis Dezember 2024, rund 10 Millionen Euro pro Jahr)
  2. Investitionsprogramm für Kurzzeit- und Tagespflege (Start: 1. August 2021, Laufzeit bis Dezember 2024, rund 5 Millionen Euro pro Jahr)
  3. Förderung des Ausbaus Ausbau der Pflegestützpunkte (Start: 1. Juli 2021, Laufzeit bis Dezember 2024, rund 2 Millionen Euro pro Jahr)
  4. Maßnahmen zur Ausbildung und Fachkräftesicherung

Säule 1: Förderprogramm für Kommunen „Pflege vor Ort“

Mit der Förderrichtlinie „Pflege vor Ort“ sollen Maßnahmen der kommunalen Pflegepolitik zur Stärkung der Pflege vor Ort in den Kommunen gefördert werden. Ziel ist die Unterstützung der Pflege in der eigenen Häuslichkeit durch Gestaltung alterns- und pflegegerechter Sozialräume und somit die Stabilisierung des Anteils ambulanter Pflege im Land Brandenburg.

Diese Förderung richtet sich zum einen an Ämter sowie amtsfreie Städte und Gemeinden. Seit Inkrafttreten der Förderrichtlinie haben bereits 144 von 193 antragsberechtigten Ämtern, Verbandsgemeinden und amtsfreien Gemeinden Förderanträge gestellt. Das entspricht einer Beteiligungsquote von rund 75 Prozent. Insgesamt wurden Ämtern und Gemeinden bisher über 8,27 Millionen Euro bewilligt.

Eingesetzt wird das Geld unter anderem für den Auf- und Ausbau von Helferkreisen und Nachbarschaftshilfen, von Angeboten für ein gemeinsames Mittagessen, Informationen und Schulungen für pflegende Angehörige, von Projekten zur Anregung gemeinsamer Aktivitäten (gemeinsames Backen für Dorffeste; Reparaturcafé oder Sportkurse) und Teilhabe – auch bei Pflegebedürftigkeit.

Zum anderen erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte mit „Pflege vor Ort“ Fördermittel zum Aufbau einer kommunalen Pflegestrukturpolitik. Bislang haben 16 der insgesamt 18 Landkreise und kreisfreien Städte Fördermittel beantragt, insgesamt über 1,86 Millionen Euro wurden bereits bewilligt. Ein Ziel dabei ist es, die Angebotsstrukturen der Pflege noch besser zu vernetzen, zu koordinieren und zu planen.

Landkreise und kreisfreie Städte können jährlich jeweils bis zu 150.000 Euro u.a. für folgende Zwecke beantragen: regionale Pflegestrukturplanung, Maßnahmen zur Koordinierung und Weiterentwicklung pflegerischer Versorgungsstrukturen, Vernetzung von Angebotsstrukturen in der Pflege und angrenzender Versorgungsbereiche sowie Umsetzung von investiven Förderungen in der Pflege (insbesondere im Bereich Tages- und Kurzzeitpflege).

Nonnemacher: „Das Förderprogramm ist unter schwierigen Bedingungen mitten in der Corona-Pandemie gestartet, einer Zeit, in der die Kommunalverwaltungen extrem belastet waren. 2022 hat ‚Pflege vor Ort‘ spürbar an Schwung gewonnen und wird von immer mehr Kommunen genutzt. Mit dieser Entwicklung bin ich zufrieden. Ein wichtiges Ziel ist es, die Unterstützung pflegebedürftiger Menschen und jener, die sie pflegen, wieder zu einer Aufgabe auch der örtlichen Gemeinschaft zu machen. Diesen Prozess haben wir erfolgreich angeschoben. Viele Kommunen haben die wachsende Betroffenheit erkannt und investieren in die Pflege vor Ort. Wir wollen natürlich, dass sich alle Kommunen an ‚Pflege vor Ort‘ beteiligen und gute sozialräumliche Bedingungen für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige nachhaltig gestalten. Dafür werden wir weiter werben.“

Säule 2: Investitionsprogramm für Kurzzeit- und Tagespflege

Ziel der Förderung ist es, neue Plätze in der Kurzzeit- und Tagespflege zu schaffen und somit die häusliche Pflegesituation zu stabilisieren. Seit Mitte 2021 wurden bisher 22 Zuwendungen aus 14 Landkreisen und kreisfreien Städten beantragt, vor allem für investive Maßnahmen für Tagespflegen. Rund 2,71 Millionen Euro wurden bislang bewilligt.

Sozialministerin Nonnemacher: „Häusliche Pflege braucht verlässliche, wohnortnahe und bezahlbare Angebote der Kurzzeit- und Tagespflege. In Brandenburg wird Kurzzeitpflege mangels ausreichenden Angebots derzeit nur etwa halb so viel in Anspruch genommen wie im Bundesdurchschnitt. Doch gerade diese Versorgungsform kann einen wichtigen Beitrag gegen die zunehmende Fachkräfteproblematik leisten, nämlich dann, wenn sie plötzliche Pflegebedarfe und Krisensituationen auffängt und gut auf die Pflege zu Hause vorbereitet. Wir wissen, dass es für die Umsetzung von investiven Maßnahmen eines besonderen zeitlichen Vorlaufs bedarf. Tagespflege soll vor allem in Regionen gestärkt werden, in denen Träger aufgrund geringer Bevölkerungsdichte und langer Anfahrtswege ansonsten nur wenige wirtschaftliche Anreize finden.“

Tagespflege entlastet pflegende Angehörige stundenweise am Tag und ermöglicht, auch bei Übernahme einer Pflegeverantwortung erwerbstätig sein zu können. Mit der Förderung soll erreicht werden, dass diese Angebotsform nicht nur in für Träger wirtschaftlich besonders attraktiven Ballungsräumen entsteht, sondern eine wohnortnahe Versorgung auch in kleineren Gemeinden und Städten erfolgen kann.

Kurzzeitpflege trägt dazu bei, plötzliche Bedarfe etwa nach einem Krankenhausaufenthalt und in Krisensituationen abzufangen und in dieser Zeit zugleich die erforderlichen Bedingungen für eine (weitere) häusliche Pflege zu schaffen bzw. zu unterstützen.

Säule 3: Ausbau der Pflegeberatung – insbesondere durch die Pflegestützpunkte

Für die Stabilisierung ambulanter Versorgung ist gute Beratung zu allen Fragen der Pflege unerlässlich. Erste Anlaufstelle dafür sind die landesweit 19 Pflegestützpunkte. Sie helfen allen, die durch Alter, Krankheit oder Behinderung zeitweise oder auf Dauer hilfebedürftig sind. Pflegestützpunkte beraten individuell, trägerneutral und kostenlos.

Mit der Förderrichtlinie unterstützt das Land die Landkreise und kreisfreien Städte mit jeweils bis zu 100.000 Euro pro Jahr dabei, den Zugang zur Pflegeberatung zu erleichtern und die bestehenden Beratungsangebote weiterzuentwickeln.

13 Landkreise und kreisfreie Städte haben das Förderangebot im Rahmen des „Pakts für Pflege“ bisher genutzt, rund 2,32 Millionen Euro wurden im Rahmen der Pflegestützpunkte-Richtlinie bereits bewilligt. So entstehen zum Beispiel mehr Angebote für eine Pflegeberatung per Videogespräch. Ein anderes Beispiel ist ein umgebauter Rettungswagen, der nun zur mobilen Beratung genutzt wird.

Ministerin Nonnemacher: „Die Pflegestützpunkte haben sich bewährt. Sie gelten als zuverlässige, kompetente und unabhängige Beratungsstellen und haben einen sehr guten Ruf. Die Menschen vertrauen auf ihre Expertise. Mit der Landesförderung geben wir für den weiteren Ausbauprozess Impulse, die aber letztlich nur in Zusammenarbeit mit den Trägern der Pflegestützpunkte, den Pflege- und Krankenkassen sowie den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, umzusetzen sind.“

Flankierend dazu hat das Sozialministerium im Jahr 2022 ein Modellprojekt zur „Beratung im Heim- und Pflegerecht zur Unterstützung der Pflegestützpunkte im Land Brandenburg“ in Trägerschaft des BIVA – Pflegeschutzbundes e. V. mit rund 48.500 Euro gefördert. Zu besonders häufig angesprochenen Themen wurden Merkblätter für das Beratungspersonal erstellt, die nunmehr auch an Ratsuchende verteilt werden können.

Säule 4: Ausbildung und Fachkräftesicherung

Die Zahl der Beschäftigten in der Pflege ist in Brandenburg gestiegen. Im Jahr 2019 gab es 40.286 Beschäftigte in der Pflege, im Jahr 2021 stieg die Zahl auf 41.828. Der Frauenanteil liegt bei 84,2 Prozent.

Die Förderung von Ausbildung ist für die Fachkräftesicherung in der Pflege von zentraler Bedeutung. Die neue generalistische Pflegeausbildung, die im Jahr 2020 startete, hat den Pflegeberuf attraktiver gemacht. Allein im Jahr 2022 haben rund 1.500 Auszubildende die generalistische Pflegeausbildung in Brandenburg begonnen.

Im Ausbildungsjahr 2020/2021 gab es insgesamt 4.541 Auszubildende in den Pflegeberufen, im Ausbildungsjahr 2021/2022 waren es 4.643. Im März 2023 werden die ersten Absolvierenden der neuen Pflegeausbildung ihren Abschluss erreichen.

Aktuell wird daran gearbeitet, nun auch die Ausbildungen in der Altenpflegehilfe und der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe zu einer neuen Pflegefachassistenzausbildung zusammenzuführen. Das macht vor allem für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger den Wechsel in die Pflege noch attraktiver.

Sozialministerin Nonnemacher: „Es ist eine sehr gute und wichtige Nachricht, dass die Ausbildungs- und Beschäftigungszahlen in der Pflege kontinuierlich steigen. In allen Branchen werden händeringend Fachkräfte gesucht. Das gilt aber ganz besonders in den Gesundheits- und Pflegeberufen. Um die Fachkräftelücke möglichst gering zu halten, muss die Attraktivität der Ausbildung weiter verbessert werden. Aber auch die Verdienstmöglichkeiten und die Arbeitsbedingungen müssen sich weiter verbessern. Auch ausländische Fachkräfte werden unerlässlich sein. Zahlreiche Geflüchtete beginnen in der Pflege zu arbeiten. Hier ist Zuwanderung eine große Chance. Wir haben die Anerkennungsverfahren von ausländischen Abschlüssen in Gesundheitsfachberufen in Brandenburg beschleunigt und befinden uns in enger Abstimmungen mit dem Bund und den anderen Ländern, um Standardisierungen im Anerkennungsprozess zu erreichen.“

Seit September 2022 müssen bundesweit alle Pflege- und Betreuungskräfte in Pflegeeinrichtungen mindestens in Tarifhöhe bezahlt werden; andernfalls dürfen Pflegekassen mit ihnen keine Versorgungsverträge abschließen. Das gilt auch für Pflegeeinrichtungen, die nicht an Tarifverträge gebunden sind.

Durch einen guten Qualifikationsmix in den Einrichtungen sollen die Kompetenzen des Pflegepersonals besser genutzt werden. Auch den Anteil akademisch qualifizierter Pflegekräfte gilt es vor diesem Hintergrund zu stärken. Neben der akademischen Pflegeausbildung an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) befindet sich derzeit ein Hochschulstandort in Eberswalde für den Brandenburger Norden in Gründung.

Um den Nachwuchs von Fach- und Assistenzkräften in der Pflege auszubauen und zu stärken, wurde mit dem landesfinanzierten Projekt NEKSA (Abkürzung steht für: „Neu kreieren statt addieren“) die curriculare Entwicklung der Pflegefachausbildung sowie derzeit auch für die Pflegefachassistenzausbildung unterstützt. Das Projekt, getragen von der BTU, läuft seit 2018 sehr erfolgreich.

Das Projekt „National Matching Brandenburg“ wurde um zwei Jahre bis Ende 2024 verlängert. Das 2016 als Modellvorhaben gestartete Projekt hat das grundsätzliche Ziel, Geflüchtete und Zugewanderte mit Gesundheitsberufen als Fachkräfte an Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zu vermitteln. Aktuell liegt der Fokus vor allem auf der aktiven Anwerbung von Jugendlichen aus dem Kosovo, die durch eine Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann eine Berufs- und Lebensperspektive in Brandenburg bekommen sollen. Hiervon sollen insbesondere auch Einrichtungen der Langzeitpflege profitieren. Das Projekt wird vom Sozialministerium mit jährlich rund 230.000 Euro finanziert.

In verschiedenen Arbeitsgruppen und Gremien werden Aktivitäten zur Fachkräftesicherung in der Pflege entwickelt. Seit dem Jahr 2022 ist der Runde Tisch Fachkräftesicherung in der Langzeitpflege aktiv. Dabei findet eine enge Abstimmung mit dem Landespflegeausschuss statt. Im Brandenburgischen Bündnis für Gute Arbeit wurde im Oktober 2022 ein Beschluss zur Gründung einer Arbeitsgruppe für die Fachkräftesicherung in den Gesundheits- und Pflegeberufen getroffen.

Pflegestatistik

Nach der aktuellen Pflegestatistik waren in Brandenburg im Dezember 2021 184.646 Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Im Dezember 2019 hatte die Zahl der Pflegebedürftigen bei 153.971 gelegen. Das entspricht einem Anstieg um 20 Prozent. Der Anteil der Pflegebedürftigen an der Gesamtbevölkerung ist damit von 6,1 Prozent in 2019 auf 7,3 Prozent in 2021 gestiegen.

  2009 2011 2013 2015 2017 2019 2021
Anzahl

Pflegebedürftiger

85.801 95.970 102.953 111.595 132.426 153.971 184.646

Von den Pflegebedürftigen sind 61,1 Prozent weiblich und 38,9 Prozent männlich. Gut 56 Prozent aller Pflegebedürftigen in Brandenburg sind über 80 Jahre alt.

Die Anzahl ambulanter Pflegedienste steigt kontinuierlich an: Waren es im Jahr 2017 noch 722, stieg die Zahl im Jahr 2019 auf 765 und im Jahr 2021 auf 804 an.

Die Anzahl der Einrichtungen mit stationärer Dauerpflege steigt ebenfalls an: Waren es im Jahr 2017 noch 329, stieg die Zahl im Jahr 2019 auf 339 und im Jahr 2021 auf 344.

Die amtliche Pflegestatistik wird in Deutschland seit Ende 1999 alle zwei Jahre von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erhoben, um Daten zur Pflegeversorgung zu gewinnen.

Pflegedossiers

Das Sozialministerium stellt den Landkreisen und kreisfreien Städten bereits seit 2016 alle zwei Jahre auf Grundlage der Daten der amtlichen Pflegestatistik eine genaue Analyse und Auswertung zur aktuellen Pflegesituation zur Verfügung. Die 5. Auflage dieser Pflegedossiers unter dem Titel „Daten und Fakten zur Pflege im Land Brandenburg“ wird gerade erarbeitet.

Diese Pflegedossiers werden zum einen für das gesamte Land Brandenburg und zum anderen für jeden einzelnen Landkreis und jede kreisfreie Stadt erstellt, um diesen Datenmaterial zur Situation in der Pflege und Prognosen für eine künftige Entwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Pflegedossiers bieten neben statistischen Angaben auch eine sogenannte Status-Quo-Projektion für die kommenden Jahre auf Basis der amtlichen Bevölkerungsprognose. Diese zeigt auf, wie sich die Anzahl der Pflegebedürftigen und der Bedarf an Pflegekräften entwickeln würde, wenn die gegenwärtigen Verhältnisse unverändert blieben. Für die Kommunen ist das eine wichtige Grundlage für die Planung.

Fachstelle Altern und Pflege im Quartier (FAPIQ)

Die Fachstelle Altern und Pflege im Quartier im Land Brandenburg (FAPIQ) ist 2015 im Rahmen der Brandenburger Pflegeoffensive aufgebaut worden und eine tragende Säule bei der Umsetzung des „Pakts für Pflege“. FAPIQ trägt dazu bei, Landkreise und kreisfreie Städte, Initiativen und Menschen vor Ort bei der Entwicklung und Realisierung alternsfreundlicher Lebensräume zu unterstützen. In diesem Zusammenhang bietet FAPIQ u.a. Beratung zu und Begleitung bei Projektideen und -umsetzungen an. Sie informiert und qualifiziert Akteurinnen und Akteure in verschiedenen Themenbereichen. Sie fördert Ideen, Erfahrungsaustausch und Vernetzung und stellt gute Praxisbeispiele zur Verfügung.

Die Serviceangebote von FAPIQ sind kostenlos, die Nutzung ist freiwillig. FAPIQ wird vom Sozialministerium gefördert. Internet: https://www.fapiq-brandenburg.de/

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