Reisen

#Spanien: Reise- und Sicherheitshinweise

Aktuelles
COVID-19
Es bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich, z.B. auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums https://www.sanidad.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm.
Derzeit gelten keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen.
Ausreise und Transit
Derzeit gelten keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen.
Beschränkungen im Land
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern, Gesundheitszentren, Apotheken, etc. sowie für die Beschäftigten und Besucher von Alten- und Pflegeheimen (mit Ausnahmen für Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen dies aus gesundheitlichen Gründen kontraindiziert ist). Die spanischen Behörden empfehlen für besonders vulnerable Gruppen weiterhin die Nutzung von Mund- und Nasenbedeckung.
Empfehlungen
• Befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.
Sicherheit
Terrorismus
Seit den terroristischen Anschlägen vom 17. August 2017 in Barcelona und Cambrils gilt weiterhin landesweit die zweithöchste Terrorwarnstufe.
• Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
• Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Kriminalität
Sowohl in größeren Städten als auch in den touristischen Zentren und Ausflugszielen auf den Balearen, entlang der Mittelmeerküste sowie auf den Kanaren ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht. In Barcelona hat es zuletzt eine Zunahme von Vorfällen mit Gewaltanwendung gegeben. Weiterhin sind Einbrüche in Ferienunterkünfte zu beobachten.
Aufgrund der hohen Kriminalitätsrate in Tourismuszentren und der Gefahren des Drogenmissbrauchs sollte bei Jugendreisen besonderer Wert auf professionelle Betreuung und Aufsicht gelegt werden.
Entlang der spanischen Autobahnen (insbesondere auf der A 7 zwischen der französisch-spanischen Grenzstation La Jonquera und Barcelona, aber auch im weiteren Verlauf) kommt es öfter zu Überfällen auf Touristen. Die Betroffenen werden dabei von einem oder zwei auf gleicher Höhe fahrenden Fahrzeugen, häufig auch mit einem deutschen oder einem anderen ausländischen Kennzeichen, durch Hupen oder durch Werfen von Steinen auf vermeintliche oder tatsächliche Schäden am Fahrzeug (z. B. absichtlich herbeigeführte Reifenpanne) hingewiesen und es wird „Hilfeleistung“ angeboten.
• Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher (z.B. im Hotelsafe) auf und schicken Sie Kopien davon per E-Mail an sich selbst.
• Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
• Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen (auch im Sicherheitsbereich), Bahnhöfen, in der U-Bahn und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
• Machen Sie sich mit Sicherheitshinweisen der spanischen Polizei und für Besuche von Barcelona mit den Sicherheitstipps und Verhaltensregeln der Stadt vertraut.
• Halten Sie auf keinen Fall auf dem Seitenstreifen an, sondern fahren Sie bis zur nächsten Tankstelle oder belebten Raststätte weiter. Rufen Sie die Notrufnummer 112 an und schildern Sie den Vorfall.
• Lassen Sie beim Aufsuchen der nächsten Tankstelle, Raststätte oder des nächsten Parkplatzes keine offen sichtbaren (Wert-)Gegenstände im Fahrzeug liegen und schließen Sie das Fahrzeug ab – auch wenn Sie zu zweit sind.
• Vergewissern Sie sich, dass im Fall einer Panne der zu Hilfe gerufene Abschleppwagen das Symbol von „Autopistas“ oder das Symbol des von Ihnen angeforderten Pannendienstes trägt.
• Seien Sie bei ungewöhnlichen Anrufen, E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch, teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Busch- und Waldbrände
An der Küste herrscht Mittelmeer- bzw. Atlantikklima, im Landesinneren meist Hochlandklima mit trockenen, kalten Wintern und heißen Sommern.
Vor allem in den Sommermonaten kommt es auf dem Festland wie auf den Inseln immer wieder zu zum Teil auch großflächigeren Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden.
Überschwemmungen und Stürme
Am Ende des Sommers kommt es in vielen Landesteilen häufig zu wolkenbruchartigen Regenfällen, die die im Sommer ausgetrocknete Erde nicht aufnehmen kann. Die überall an der Küste vorzufindenden „ramblas“ (span: Flussbetten) können sich dann unter Umständen in kürzester Zeit zu reißenden Flüssen entwickeln.
Im Mittelmeer kann es zu vereinzelten schweren Herbst- und Winterstürmen bis hin zu sogenannten Medicanes kommen.
Erdbeben und Vulkane
Die Kanarischen Inseln sind Vulkaninseln. Zwar wird die vulkanische Aktivität intensiv wissenschaftlich überwacht, Naturkatastrophen aufgrund von Erd- bzw. Seebeben oder gar Vulkanausbrüche sind jedoch nicht verlässlich vorhersagbar. Neben den Kanaren liegen auch die Pyrenäen und der Süden Spaniens in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es in diesen Regionen zu leichteren Erdbeben kommen kann.
Der auf der Insel La Palma ausgebrochene Vulkan (2021) gilt seit dem 25. Dezember 2021 offiziell als erloschen. Seither kann La Palma wie die anderen kanarischen Inseln wieder ohne Bedenken besucht werden. Ein Teil der Insel ist nach wie vor Sperrgebiet. Trotz reger Bautätigkeit sind noch immer mehrere Straßenverbindungen unterbrochen.
• Beachten Sie unbedingt das Betretungsverbot der Sperrzonen auf La Palma und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.
• Informieren Sie sich über die Medien z.B. beim staatlichen meteorologischen Institut AMET.
• Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
• Machen Sie sich ggf. mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Vulkanenvertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
• Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt ein Inlandsflugnetz, Fährverkehr zu den Inseln, Eisenbahnen mit gut ausgebauten Hochgeschwindigkeitsverbindungen und Busverbindungen. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft-, See- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden.
Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Fahranfänger in den ersten zwei Jahren und Berufsfahrer 0,3.
Nur auf wenigen, noch privat betriebenen Autopistas, die mit „AP“ gekennzeichnet sind, wird eine Maut erhoben. An Mautstationen kann in bar oder mit Kreditkarte, jedoch nicht einer Bankkarte, bezahlt werden. Auf bestimmten mit „Telepeaje“, „VIA-T“ oder „T“ gekennzeichneten Fahrspuren kann die Maut auch mit der VIA-T Box https://www.autopistas.com/servicios/via-t/ automatisch entrichtet und damit Wartezeiten an Mautstellen vermieden werden.
In spanischen Städten gilt ein Tempolimit abhängig von der Anzahl der Fahrstreifen: Auf Straßen mit einer Fahrbahn pro Fahrtrichtung gilt ein Tempolimit von 30 km/h, auf Straßen mit einer einzigen Fahrspur für beide Fahrtrichtungen ohne Fahrbahnmarkierung und ohne Gehsteig sogar nur 20 km/h. Nur auf Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren pro Richtung gilt innerorts weiterhin ein Tempolimit von 50 km/h. Weitere Informationen bietet die spanische Kraftfahrzeugbehörde. https://www.dgt.es/inicio/
In mehreren Städten, darunter Madrid und Barcelona, gibt es Umweltzonen mit permanenten, temporären oder wetterabhängigen Fahrverboten, die zu beachten sind. Weitere Informationen, auch zu dem Erwerb einer spanischen Umweltplakette oder der Registrierung ausländischer Fahrzeuge bieten die zuständigen spanischen Behörden (z.B. Madrid https://sede.madrid.es/portal/site/tramites/menuitem.c61bb691882ed9d32e202e2084f1a5a0/?vgnextoid=c8e9a38813180210VgnVCM100000c90da8c0RCRD&vgnextchannel=c8e9a38813180210VgnVCM100000c90da8c0RCRD&vgnextfmt=default bzw. Barcelona https://zberegistre.ambmobilitat.cat/en).
Auf Formentera wird vom 1. Juli bis 31. August die Anzahl der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor begrenzt. Besucher mit Fahrzeug oder Motorrad benötigen dann eine kostenpflichtige Bewilligung, die beim Consell Insular de Formentera https://www.consellinsulardeformentera.cat/index.php?lang=es beantragt werden kann.
An Kreuzungen gibt es häufig eigene, zusätzliche Ampeln vor Zebrastreifen, die ein zweites Halten erforderlich machen. Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Parkverbot, blaue eine Gebührenpflicht, grüne sind für Anwohner oder mit Parkschein.
Im Winter und Frühling sind in Nord- und Zentralspanien Verkehrsbehinderungen durch Schneefall und Überschwemmungen möglich. Mietwagen verfügen in aller Regel nur über Sommerreifen.
Folgende Grenzübergangsstellen zwischen Frankreich und Spanien sind in Guipuzcoa im Baskenland und in Navarra auf unbestimmte Zeit geschlossen:
• Die Fußgängerbrücke zwischen Irun und Hendaye,
• die Grenzübergangsstellen in Izpegi, Alduide und Iturzaeta.
Vom 1. November bis 31. März ist der Zutritt zur „Napoleonroute“ des Jakobswegs „Camino de Santiago Francés“ von der französischen Ortschaft Jean-Pied-de-Port nach Orreaga/Roncesvalles in Navarra, Spanien witterungsbedingt und aus Sicherheitsgründen untersagt. Verstöße werden mit hohen Bußgeldstrafen geahndet. Die alternative Strecke über Lucaide/Valcarlos nach Orreaga/Roncesvalles ist nicht betroffen. Nähere Informationen in englischer Sprache bietet Turismo Navarra. https://www.turismo.navarra.es/deu/Productos/Producto_camino-santiago/Relacionados/visitas-imprescindibles/orreaga-roncesvalles-viana/
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
LGBTIQ
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
• Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Der Besitz auch geringer Mengen von Drogen kann zur Verhaftung, der Besitz größerer Mengen zur Strafverfolgung und Verurteilung zu Haftstrafen führen.
In einigen Städten und Gemeinden wurde der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit verboten und der Verstoß kann zu sofort zahlbaren Geldstrafen führen.
Seit Anfang 2020 gelten auf den Balearen für die Touristenzentren (Playa de Palma, Arenal, Magaluf/Mallorca und San Antoni/Ibiza) weitreichende Regelungen zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs. Zuwiderhandlungen sind mit empfindlichen Strafen bewehrt. Dies beinhaltet z.B. die Einschränkung des All-Inclusive-Angebots bei alkoholischen Getränken in Hotels und das Verbot von Reiseangeboten, die den Alkoholkonsum fördern. Ferner wurde das in manchen Zentren praktizierte Balkonklettern und -springen verboten.
Geld/Kreditkarten
Zahlungsmittel ist der EUR. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
Einreise und Zoll
Spanien hat im Rahmen eines Gesetzes zur Prävention von Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus eigene nationale Vorschriften zur Anmeldepflicht von Barmitteln erlassen. Das Gesetz zur Vorbeugung und Verhütung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus vom 28.04.2010 sieht in Art. 34 Abs. 1 a eine Anmeldepflicht für alle Barmittel in Höhe von 10.000 EUR oder mehr bei der Einreise nach bzw. Ausreise aus Spanien vor. Dies gilt auch für Ein- und Ausreisen aus EU-Mitgliedsstaaten.
Bei einem Barmitteltransport in Höhe von 100.000 EUR oder mehr innerhalb des spanischen Hoheitsgebietes muss eine vorherige Anmeldung bei den zuständigen örtlichen Zollbehörden erfolgen.
In Spanien sind Barkäufe nur noch bis zu einem Betrag in Höhe von 1.000 EUR möglich. Nähere Details bieten die spanischen Behörden. https://www.boe.es/buscar/doc.php?id=CE-D-2020-279.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html  und per App „Zoll und Reise“ https://www.zoll.de/DE/Service_II/Online-Rechner-Apps/Zoll_und_Reise/zoll_und_reise_node.html finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Ja
• Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
• Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Spanien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Flugreisen von und nach Deutschland können nur mit einem gültigen Reisedokument bzw. bei dessen Verlust mit einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Spanien ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden, siehe hierzu Informationen der deutschen Vertretungen in Spanien https://spanien.diplo.de/es-de/.
Für Reisen auf Kreuzfahrtschiffen geben die Veranstalter die vorgeschriebenen Bestimmungen zur Ausweispflicht bekannt.
• Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bzw. Ihrem Reiseveranstalter
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
Seit 2019 benötigen spanische Minderjährige und somit auch deutsch-spanische Doppelstaater, die nicht in Begleitung eines Sorgeberechtigten reisen und keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, für die Ausreise eine Ausreisegenehmigung https://sede.policia.gob.es/portalCiudadano/_es/tramites_ciudadania_documentacionviajar.php. Deutsche Staatsangehörige, die nicht auch die spanische Staatsangehörigkeit besitzen, sind nach Auskunft des Ministerio del Interior https://www.interior.gob.es/opencms/pdf/servicios-al-ciudadano/dni/autorizacion-para-viaje-de-menores-al-extranjero/FAQ_autorizacion_viaje_menores.pdf hiervon nicht betroffen.
• Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/carry/alcohol-tobacco-cash/index_de.htm. Grundsätzlich erfolgen keine Warenkontrollen, dies schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Ceuta und Melilla gehören nicht zum Zollgebiet der EU. Die Kanarischen Inseln gehören nicht zum Steuergebiet der EU für Verbrauchs- und Mehrwertsteuer. Aus diesem Grund unterliegt die Einfuhr von Waren aus diesen Gebieten nach Deutschland den zollrechtlichen Beschränkungen einer Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten.
Heimtiere
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft https://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html.
Gesundheit
Aktuelles
COVID-19
Am 5. Mai 2023 hat die WHO das Ende der internationalen gesundheitlichen Notlage (PHEIC) für COVID-19 https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820 erklärt.
Impfschutz
Für die Einreise nach Spanien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
• Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
• Als Reiseimpfung ist eine Hepatitis A-Impfung empfohlen.
• Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
• Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden in Spanien in Einzelfällen durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/denguefieber/2436520
• Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
• Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
West-Nil-Fieber
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Spanien zu saisonalen Ausbrüchen kommen; aktuelle Fallzahlen bietet das ECDC https://ecdc.europa.eu/en/west-nile-virus-infection. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/wnf/2562880
• Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Medizinische Versorgung
Soweit dringend erforderlich besteht in Spanien für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
• Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
• Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
• Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
• Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
• Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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