BrandenburgLandkreis Potsdam-Mittelmark

Stahnsdorf: Gemeinde belegt gravierende Fehler in der Standortermittlung für ICE-Werk

Anwaltskanzlei der Gemeinde sendet Schreiben an Gemeinsame Landesplanung ─
Aufsichtsbehörde soll die Bahn zu Nachbesserung bei Raumordnungsverfahren bewegen
Im Rahmen eines Gesprächs der Deutschen Bahn AG (DB) mit Mitgliedern der
Bürgerinitiative „Lebensraum Stahnsdorf“ wurde zum Jahresbeginn 2023 offiziell die Absicht
des Konzerns bekannt, zur Jahresmitte mit dem Standort Stahnsdorf/Großbeeren in ein
Raumordnungsverfahren zur Errichtung eines ICE-Instandhaltungswerkes zu starten.
Die Einberufung einer „Antragskonferenz“, die den Auftakt zu einem zwingend
erforderlichen Raumordnungsverfahren (ROV) bildet, hält nach Auffassung der
Gemeindeverwaltung Stahnsdorf einer rechtlichen Prüfung nicht stand.
Angesichts der durch die Kanzlei Geulen & Klinger vorgenommenen Akteneinsicht und der
Informationen, die durch ein eigenes Gutachten gewonnen wurden, sind erhebliche Zweifel
an der Vorgehensweise bei der Standortfindung angebracht. Denn nach einer objektiven
Bewertung der durch die Bahn selbst ins Spiel gebrachten Standorte ist der Stahnsdorf
Standort der drittschlechteste der acht bewerteten Standorte.
Die nach einem Punktemodell besser platzierten Standorte Danewitz, Rüdnitz (beide
Biesenthal), Fangschleuse (Grünheide), Hangelsberg und Baruth wären vorrangig in die
Standortauswahl einzubeziehen, diese wurden hinsichtlich ihrer Eignung für das
Raumordnungsverfahren jedoch unerklärlicherweise nicht hinreichend tiefengeprüft Zudem steht die Standortwahl Stahnsdorf/Großbeeren im Widerspruch zu zentralen Zielen
des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion (LEP-HR). Dieser stellt den für Berlin und
Brandenburg auszufüllenden Planungsrahmen dar, worum sich die Gemeinsame
Landesplanungsbehörde (GL) kümmert. Im LEP-HR heißt es unter anderem, dass der
Freiraumverbund, ein Netz von Räumen mit wichtigen Funktionen, vor Inanspruchnahme
und Zerschneidung zu schützen ist.
„Die Deutsche Bahn ist ein staatlich finanziertes Unternehmen, das Steuergelder
aufwendet. Alle Bürgerinnen und Bürger, nicht nur die unmittelbar Betroffenen, sondern
auch die übrige Bevölkerung, haben ein berechtigtes Interesse an dem bestmöglichen
Mitteleinsatz. Gemeint sind ökonomische und ökologische Betrachtungen gleichermaßen“,
sagt Bürgermeister Bernd Albers.
„Der Wunsch der Bahn, das Vorhaben bei Sputendorf zu bauen, ist unter Zugrundelegung
objektiver Kriterien grotesk. Andere Standorte sind deutlich vorzugswürdiger. Da wir davon
ausgehen, dass sich im Raumordnungsverfahren die objektiven Argumente durchsetzen,
sollte die Bahn ihre Planungen schnellstmöglich ändern. Alles andere liefe auf eine
zeitaufwendige juristische Auseinandersetzung hinaus“, sagt Rechtsanwalt Professor Dr.
Remo Klinger, der die Gemeinde Stahnsdorf vertritt.
Die Gemeindeverwaltung spielt den Ball nun zur Gemeinsamen Landesplanung, die mit
Schreiben vom 26. Januar 2023 über diese Missachtung elementarer Regeln informiert
wurde. Die Aufsichts- und Planungsbehörde soll die Bahn auffordern, ihre Unterlagen für
das Raumordnungsverfahren nachzubessern.

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