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Stahnsdorf: Schöffinnen und Schöffen für Erwachsenenstrafsachen gesucht

Landgericht & Amtsgericht Potsdam brauchen Ehrenamtliche aus der Bevölkerung /
Für Zeitraum 2024 bis 2028 erfolgt Sammlung von 26 Personen bis zum 28.04.2023
Die Justiz benötigt in regelmäßigen Intervallen Unterstützung der Kommunen bei der Suche nach
Ehrenamtlichen für die Richterbank. Fünf Jahre liegt es bereits zurück, dass die Gemeinde
Stahnsdorf nach Schöffinnen und Schöffen suchte ─ nun ist es wieder soweit.
Die Gemeinde ist gemäß Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in jedem fünften Jahr zuständig für die
Aufstellung einer Liste von Personen, die sich für die Tätigkeit bei Strafsachen im
Erwachsenenstrafrecht interessieren und dort gerne als Schöffin oder Schöffe mitwirken möchten.
Für die Amtsperiode 2024 bis 2028 stellt die Gemeinde Stahnsdorf ihrer Einwohnerzahl
entsprechend für das Amtsgericht Potsdam vier Schöffen und für das Landgericht Potsdam neun
Schöffen, also insgesamt 13 Schöffen. Doppelt so viele geeignete Personen, also 26 an der Zahl,
sind gemäß der Vorgabe in die o. g. Vorschlagsliste aufzunehmen.
Um eine möglichst hohe Wirkung mit dem Aufruf zu erzielen und so viele Bevölkerungsschichten
wie möglich auf die Richterbank berufen zu können, berücksichtigt die Liste alle
Bevölkerungsgruppen nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung ausgewogen.
Zu den grundlegenden Anforderungen führt das GVG näher aus: Es gibt beispielsweise ein
Mindestalter (25 Jahre) und ein Höchstalter (70 Jahre), das nicht unter- bzw. überschritten werden
soll. Echte Ausschlussgründe sind zu Beispiel Vorstrafen oder mangelnde Deutschkenntnisse.
Näheres ist dem Bewerbungsvordruck zu entnehmen, der auf stahnsdorf.de angeboten wird.

Interessenten füllen diesen aus und senden ihn per Post (Schreiben ist voradressiert) oder als Scan
per E-Mail an gemeinde@stahnsdorf.de. Auch in den Gemeindebriefkasten (in der Stele am
Rathaus) kann das Schreiben eingeworfen werden. Es ist unbedingt auf gute Lesbarkeit zu achten.
Sollten Personen ein Interesse an der Schöffentätigkeit in Jugendstrafsachen bestehen, so ist der
Landkreis Potsdam-Mittelmark als zuständige Behörde der richtige Ansprechpartner.
Die weitere Zeitkette für die Berufung ins Schöffenamt sieht bislang wie folgt aus:
─ 28. April 2023: Ende des Aufrufzeitraums zur Bewerbung in der Gemeinde Stahnsdorf
─ 31. Mai 2023: Beschluss der Gemeindevertretung Stahnsdorf zur Bestätigung der Liste
─ Juni 2023: Übersendung der zuvor öffentlich ausgelegten, bestätigten Liste an die zuständige
Gerichtsbarkeit in Potsdam
─ vsl. Herbst 2023: schriftliche Bestellung der Schöffinnen und Schöffen durch das zuständige
Amts,- Landes- oder Verwaltungsgericht

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