BrandenburgLandkreis Dahme-Spreewald

Stand zur Aufnahme von Geflüchteten im Landkreis Dahme-Spreewald

Gemeinschaftsunterkunft wieder in Betrieb genommen/ die erwarteten hohen Aufnahmezahlen auch für 2023 bleiben Mammutaufgabe für Kommunen und Landkreis

Der Landkreis ist im Rahmen der Aufnahmeprognose für die Unterbringung von Geflüchteten und Asylsuchenden verpflichtet, im Jahr 2023 1.985 weitere Menschen im Landkreis aufzunehmen. Aktuell kommen viele Menschen aus der Ukraine, Afghanistan, Syrien und weiteren Ländern nach Deutschland und suchen hier Schutz vor Krieg und Verfolgung. Die Lage ist so akut, dass die zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg erstmalig Zwangszuweisungen gegenüber dem Landkreis Dahme-Spreewald angekündigt hat. Der Austausch auf Landes- und Bundesebene auf sogenannten „Flüchtlingsgipfeln“ zeigt die Handlungsbedarfe und Hilfegesuche auf.

Neue Objekte zur Unterbringung

In Anbetracht des durch das Land Brandenburg festgelegten Aufnahmesolls ist der Landkreis in der Verantwortung zügig weitere Kapazitäten für die Unterbringung der Menschen zu schaffen. Dabei geht es um größere Objekte, die zur Unterbringung dieser Personengruppen in Form von Gemeinschaftsunterkünften oder Wohnungsverbünden geeignet sind. Dem Landkreis liegen bislang wenige Angebote bzw. Objekte in verschiedenen Gemeinden des LDS vor.

In Voraussicht weiterer Zuweisung im Jahr 2023 ist die Kreisverwaltung seit dem 4. Quartal 2022 intensiv bemüht, zusätzliche Unterbringungskapazitäten aufzubauen. So konnte am 15. Februar 2023 eine ehemalige Gemeinschaftsunterkunft mit 60 Plätzen wieder in Betrieb genommen werden. Mit dem Wissen um rechnerisch 165 Unterbringungen pro Monat ist dies allerdings nur ein kleiner und schnell aufgezehrter Beitrag für dieses Jahr.

Die vorliegenden Angebote werden lediglich 450 weitere Unterbringungsplätze schaffen. Als Forderung stellt LDS-Landrat Stephan Loge deshalb auf, „dass neue Unterbringungsplätze durch eine schnelle Bereitstellung und Nutzung von Immobilien (Land und Bund) zu schaffen sind. Die Anforderungen durch das Baurecht, Vergabevorschriften oder Unterbringungsstandards sind anzupassen.“

An einigen bestehenden Gemeinschaftsunterkünften prüft der Landkreis zulässige Verdichtungsmaßnahmen um mehr Plätze zu haben. Abhilfe würde auch geeigneter und verfügbarer Wohnraum außerhalb der Gemeinschaftsunterkünfte schaffen. Denn noch wohnen Menschen in Unterkünften oder Wohnungsverbünden, obwohl sie bereits einen Aufenthaltstitel haben und somit in eine eigene Wohnung ziehen könnten. Die aber kaum mehr vorhandene Möglichkeit eine Wohnung zu finden, vor allen Dingen im Norden des Landkreises, hat somit auch zur Folge, dass die Unterbringungsplätze für Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften belegt sind.

Landrat Loge sieht „in der kontinuierlichen Schaffung von Kapazitäten für die Unterbringung eine aufwendige und langwierige Aufgabe. Zu alldem gibt es große Bedarfe an Plätzen in Kindertagesstätten oder Schulen, an medizinischer Versorgung, an integrativen Maßnahmen oder (ehrenamtlichen) Hilfestellungen.“

Zahlen und Entwicklungen im Landkreis

Der Landkreis bewegt sich an der Aufnahmegrenze. Insgesamt stieg im Vergleich zum Vorjahr (10.240, Stand: 2021) die Zahl der im Landkreis gemeldeten Ausländer auf 12.311 (Stand 31.10.2022) an. Im Vergleich zum Jahr 2015 (5.647) verdoppelte sich die Zahl der im Landkreis lebenden Ausländer auf 12.311.

Entwicklung der Ausländerzahlen von 2015 – 2022 (Stand 31.10.2022)
(4.Quart.) 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
5.647 6.958 7.358 8.036 8.694 9.308 10.240 12.311
Jährlicher Zuwachs   1.311 400 678 658 614 932 2.071

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