Brandenburg

Starke Stimme für das junge Brandenburg: Bilanz der Landes- Kinder- und Jugendbeauftragten

Gestärkte Kinderrechte, umfassender Jugendschutz, mehr Mitbestimmung: Katrin Krumrey, Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Kinder und Jugendlichen, hat dem Kabinett ihren ersten Bericht vorgestellt. Darin bilanziert sie, was für junge Brandenburgerinnen und Brandenburger in den vergangenen zweieinhalb Jahren erreicht worden ist. Anhand positiver Beispiele weist sie auch neue Wege in der Kinder- und Jugendpolitik.

 

Katrin Krumrey, Landes- Kinder- und Jugendbeauftragte: „‚Gebt den Kindern das Kommando‘ heißt es in einem bekannten Lied von Herbert Grönemeyer. Für mich ist selbstverständlich, dass Kinder und Jugendlichen in Entscheidungen eingebunden werden müssen, die ihre Interessen berühren. Deshalb ist es mir wichtig, ihnen eine starke Stimme zu geben – etwa bei der Modernisierung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg und auch bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes zum Kinder- und Jugendgesetz. Meine zentrale Motivation ist dabei, nicht über, sondern gemeinsam mit den jungen Menschen zu reden und zu handeln.“

Im Land Brandenburg leben rund eine halbe Million Kinder und Jugendliche. Knapp ein Viertel der brandenburgischen Bevölkerung ist jünger als 27 Jahre – die Altersgrenze nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) für die Definition „junge Menschen“. Im Sinne ihrer Interessenvertretung beschloss der Landtag Brandenburg am 24. September 2020, die Landesregierung mit der Berufung einer bzw. eines Landesbeauftragten für die Belange von Kindern und Jugendlichen zu beauftragen. Zum 1. November 2021 wurde Katrin Krumrey in dieses Amt berufen. Damit wurde auch ein wichtiges Ziel des Koalitionsvertrages realisiert. Neben Brandenburg haben lediglich drei andere Bundesländer vergleichbare Beauftragte (Hessen, Sachsen-Anhalt, Sachsen). In den zweieinhalb Jahren ihrer Amtszeit sind bereits wichtige Erfolge für Kinder und Jugendliche in Brandenburg erzielt worden:

Erstmals ein umfassendes Kinder- und Jugendgesetz: Brandenburg soll zum ersten Mal ein Kinder- und Jugendgesetz (KJG) bekommen. Der Entwurf durchläuft aktuell das Gesetzgebungsverfahren des Landtags. Das KJG regelt unter anderem die umfassende Pflicht zu Schutzkonzepten und die Förderung von Netzwerken zum Kinderschutz und sieht eine klare Beteiligung und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen vor. In Vorbereitung auf den Gesetzentwurf fand ein breiter Beteiligungsprozess mit rund 1.000 jungen Brandenburgerinnen und Brandenburgern maßgeblich unter Federführung der Landes- Kinder- und Jugendbeauftragten statt.

Modernisierung der Kommunalverfassung: In den Kommunen wurde mit der Einführung des §18a in der Brandenburgischen Kommunalverfassung im Juni 2018 ein umfassender Beteiligungsprozess angestoßen. Die kommunalspezifische Interpretation und Umsetzung hat zu vielfältigen Variationen der Kinder- und Jugendbeteiligung geführt. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Kommunalrechts, das der Landtag am 21. Februar 2024 beschlossen hat und das am 9. Juni 2024 in Kraft treten wird, werden auch die Beteiligungsrechte junger Menschen in kommunalen Gremien zum Beispiel über Kinder- und Jugendbeiräte gestärkt. Gemeinsam mit anderen Landesbeauftragten hatte sich Katrin Krumrey in den Modernisierungsprozess im Interesse von Kindern und Jugendlichen eingebracht.

Gründung der LAG der Kinder- und Jugendbeauftragten: Auf Initiative der Landes- Kinder- und Jugendbeauftragten gründete sich am 18. Oktober 2023 die Landesarbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendbeauftragten in Brandenburg. Sie versteht sich als ein Zusammenschluss kommunaler Kinder- und Jugendbeauftragter und hat sich die bessere Durchsetzung von Kinderrechten auf die Fahnen geschrieben – insbesondere mit Blick auf das Recht auf Beteiligung. Neben der Landes- Kinder- und Jugendbeauftragten als Sprecherin wurde Jacob Schnaak, Kinder- und Jugendbeauftragter der Stadt Templin, als Sprecher gewählt.

Stärkung des Kinderschutzes: Mit dem Entwurf zum KJG ist es gelungen, Kinderrechte, Kinder- und Jugendbeteiligung und Kinderschutz zusammenzudenken. Dabei soll das Kind im Sinne eines präventiven Kinderschutzes im Mittelpunkt stehen. Funktioniert die Prävention gut, wird es weniger Kinderschutzfälle geben. Im Entwurf des KJG ist die Erarbeitung von Kinderschutzkonzepten für alle Einrichtungen festgeschrieben, wo regelmäßig mit Kindern gearbeitet wird – auch für Schulen. Das Gesetz soll zudem Angebote der Kinder- und Jugendhilfe in medizinischen Einrichtungen und damit Kinderschutzinstitutsambulanzen ermöglichen. Insgesamt sollen mehrere Fachstellen für Kinderschutz gesetzlich verankert werden.

Hintergrund

Die Landes- Kinder- und Jugendbeauftragte berät die Landesregierung zu Belangen von Kindern und Jugendlichen. Sie vertritt die Interessen junger Menschen in allen Rechtsetzungsprozessen – insbesondere bei Gesetzgebungsvorhaben, die ihre Rechte berühren. Dabei ist sie unabhängig und ressortübergreifend tätig. Ihre Geschäftsstelle ist organisatorisch im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport angesiedelt. Die Landes- Kinder- und Jugendbeauftragte arbeitet eng mit den selbstorganisierten Zusammenschlüssen, wie dem Dachverband der Kinder- und Jugendgremien des Landes Brandenburg oder dem Kinder- und Jugendhilfe Landesrat, sowie mit kommunalen Vertretungen und Kommunalverwaltungen zusammen.

Weitere Informationen

Website: Landes- Kinder- und Jugendbeauftragte

  1. Tätigkeitsbericht der Landes- Kinder- und Jugendbeauftragten

Gesetzentwurf der 1.000 Stimmen: Kinder- und Jugendgesetz Brandenburg

Jugendbeteiligung: Wahlrecht ab 16 Jahre

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