Medien/Kultur

Stellungnahme der Personalvertreterinnen Intendant:innen-Suche: Wir widersprechen Die Findungskommission stellt dem Rundfunkrat nicht alle geeigneten Kandidat:innen vor

Berlin (ots)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Auftrag der Personalvertreterinnen in der Findungskommission des Rundfunkrates übermitteln wir Ihnen folgende Mitteilung:

Stellungnahme der Personalvertreterinnen

Intendant:innen-Suche: Wir widersprechen

Die Findungskommission stellt dem Rundfunkrat nicht alle geeigneten Kandidat:innen vor

Anders als in der Pressemitteilung vom 5.6.23 dargestellt, war die Auswahl von drei Kandidatinnen keineswegs einvernehmlich.

Der Rundfunkrat hat die Findungskommission eingesetzt, um die am besten geeignete Person für die höchste Leitungsfunktion im rbb zu finden. Zudem äußerte der Rundfunkrat den Wunsch, diese Führungskraft aus mehreren geeigneten Bewerber:innenaussuchen zu dürfen.

Die Transparenz des Verfahrens endete vor wenigen Tagen als der Vorsitzende des Verwaltungsrats plötzlich eine absolute Gehaltsobergrenze als Ausschlusskriterium vorgab. Ein Thema, das bis dahin im Ausschreibungs- und Auswahlverfahren keine Rolle spielte und zu dem es im Verwaltungsrat bis heute keinen Beschluss gibt.

Konsequenz dieser eigenmächtigen Vorgabe: der – unserer Meinung nach – qualifizierteste Bewerber verschwand von der Kandidatenliste, da er die Bedingungen nicht akzeptierte. Er erscheint Teilen des Gremiums als „zu teuer“. Seine Qualifikation als profilierter Programm-Macher und Manager spielt dabei leider keine Rolle.

Damit werden dem Rundfunkrat entgegen des ausdrücklichen Votums der Personalvertreterinnen in der Findungskommission nun nicht ALLE geeigneten Bewerber:innen vorgestellt.

Ganz klar gehört die Bezahlung von Spitzenpositionen im Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk auf den Prüfstand. Der Prozess ist im rbb angestoßen worden und muss in den nächsten Jahren konsequent weitergeführt werden.

Es ist jedoch weder Aufgabe noch Auftrag der Findungskommission, über die Höhe der Vergütung der obersten Führungskraft im rbb zu entscheiden. Der Rundfunkrat wählt die Intendantin oder den Intendanten. Aufgabe des Verwaltungsrats ist es, anschließend den entsprechenden Vertrag zu verhandeln. Die jetzt von Teilen der Findungskommission gefällte Entscheidung entspricht nicht den Regularien. Dem Rundfunkrat wird das Heft des Handelns aus der Hand genommen.

Die Aufgabe der Findungskommission ist es, Kandidat:innen zu benennen, die in der Lage sind, den rbb aus der – nicht nur finanziellen – Krise herauszuführen, dabei die Belegschaft mitzunehmen und neue, zukunftsträchtige Programmvisionen zu entwickeln.

Wir missbilligen das gewählte Vorgehen ausdrücklich und fordern weiterhin, dass der aus den beschriebenen Gründen ausgeschiedene Kandidat sich dem Rundfunkrat vorstellen kann.

Sabine Jauer, für den Personalrat

Dagmar Bednarek, für die Freienvertretung

Kommentar verfassen