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Strandmitbringsel mit Folgen – #Zoll beschlagnahmt 29 Bruchstücke geschützter Korallen

#Potsdam (ots)

 

Anfang der Woche fand der Zoll am Flughafen BER im Gepäck einer Reisenden insgesamt 29 Bruchstücke geschützter Korallen. Die 41-jährige Deutsche reiste von Singapur nach Deutschland und benutzte am Flughafen den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren. Hierbei führte sie die Korallen in ihrem Gepäck mit.

Aufgefallen war die Reisende durch den Einsatz der Zollhündin Roxy, eine auf Artenschutz spezialisierte Spürhündin des Hauptzollamts Potsdam, die bereits zuvor bei einem Rucksack der Reisenden einen möglichen Artenschutzverstoß anzeigte. Bei der anschließenden Kontrolle des Gepäcks entdeckten die Zöllner*innen dann die Korallen, unter denen sich mindestens sieben verschiedene Arten von Steinkorallen befanden.

Die Reisende erklärte, dass sie die Korallen am Strand gefunden hatte und diese für dekorative Zwecke mit nach Hause nehmen wollte. Eine erforderliche Genehmigung zur Einfuhr konnte die Reisende nicht vorlegen, so dass die Korallen vom Zoll beschlagnahmt wurden.

Zusatzinformation:

Umfangreiche Informationen zum Thema Artenschutz finden Sie auf der Seite „Artenschutz im Urlaub“ oder in der kostenlosen App „Zoll und Reise“.

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