BrandenburgLandkreis Teltow-Fläming

Teltow-Fläming: Ehrenamtliche Richter*innen gesucht

2023 bis 2028: Unterstützen Sie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sowie das Verwaltungsgericht Potsdam!

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sowie das Verwaltungsgericht Potsdam suchen für die nächste Amtsperiode interessierte Bürger*innen als ehrenamtliche Richter*innen. Für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beginnt die fünfjährige Amtsperiode am 19. August 2023, für das Verwaltungsgericht Potsdam am 1. Juli 2023.

Aufgaben

Die ehrenamtlichen Richter*innen werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Sie nehmen Aufgaben der Rechtsprechung wahr und wirken bei der mündlichen Verhandlung, der sich daran anschließenden Beratung und der Abstimmung bei der Entscheidung mit. Bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung sind sie mit den gleichen Rechten wie die Berufsrichter*innen ausgestattet. Der Sachverhalt und die Rechtsfragen werden durch die Berufsrichter*innen so aufbereitet, dass niemand überfordert und die ehrenamtlichen Richter*innen in die Lage versetzt werden, im Einzelfall nach Recht und Gesetz mit zu entscheiden.

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit dient dem Schutz des Einzelnen gegen widerrechtliche Maßnahmen der Verwaltung. Sieht sich jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen individuellen Rechten verletzt, so steht ihm unabhängig von der Art der behördlichen Maßnahmen der Rechtsweg offen. So finden sich heute vor den Verwaltungsgerichten Rechtsstreitigkeiten aus vielen Lebensbereichen wie beispielsweise Straßen- und Straßenverkehrsrecht, Gewerberecht, Aufenthalts- und Asylrecht, Beamtenrecht, Baurecht, Gesundheitsrecht, Sozialhilferecht, offene Vermögensfragen und vieles mehr.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für das Ehrenamt sind die deutsche Staatsbürgerschaft, ein Wohnsitz im Landkreis Teltow-Fläming sowie die Vollendung des 25. Lebensjahres zum Zeitpunkt des Beginns der Amtsperiode. Personen, die infolge eines Richterspruchs keine Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden, dürfen das Amt nicht ausüben. Auch Mitglieder der gesetzgebenden Körperschaften sowie der Bundes- und Landesregierung, Rechtsanwälte, Notare, Richter, Berufssoldat*innen und Soldat*innen auf Zeit sowie Beamt*innen und Angestellte im öffentlichen Dienst sind vom Amt ausgeschlossen.

Der Landkreis Teltow-Fläming ist bei dem Verfahren vorschlagsberechtigt und wird Vorschlagslisten mit Kandidat*innen erstellen. Die Listen werden den Mitgliedern des Kreistages zur Beschlussfassung vorgelegt. Für die Aufnahme in die Vorschlagslisten ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Kreistages erforderlich, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederanzahl.

Bewerbung

Personen, die Interesse an der Tätigkeit als ehrenamtliche*r Richter*in haben, richten ihre Bewerbung bitte bis zum 3. Februar 2023 schriftlich an den Landkreis Teltow-Fläming, Kreistagsbüro, Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde bzw. per E-Mail an kreistag@teltow-flaeming.de.

Weitere Informationen, Bewerbungsformulare: www.teltow-flaeming.de/schoeffenwahl-vg-2023

Kommentar verfassen