Ratgeber

#Thailand: Reise- und Sicherheitshinweise

Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Thailands.
Es bestehen derzeit keine pandemiebedingten Einreisebeschränkungen.
Zu weiteren Einreisefragen gibt die zuständige thailändische Auslandsvertretung http://german.thaiembassy.de/allgemeine-informationen in Deutschland Auskunft.
Ausreise und Transit
Derzeit gibt es keine pandemiebedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Die touristische Infrastruktur entspricht noch nicht in allen Bereichen wieder dem Niveau vor der Pandemie. Weitergehende Auskünfte können telefonisch bei der thailändischen Tourismusbehörde unter der Nummer 1672 oder der Touristenpolizei unter der Nummer 1155 erfragt werden.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in öffentlichen Verkehrsmitteln vorgeschrieben und wird vielfach noch, u.a. in öffentlichen Gebäuden und Einkaufszentren, erwartet. Darüber hinaus wird Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes an belebten öffentlichen Orten und bei großen Menschenansammlungen empfohlen.
Bei COVID-19-Symptomen sowie Infektionen auch mit asymptomatischen und milden Verläufen empfiehlt das Thailändische Department of Disease Control die strikte Einhaltung von Abstandsregeln, Mund-Nase-Schutz, Händewaschen und Temperaturkontrolle für fünf Tage. Kontaktpersonen wird empfohlen, für zehn Tage auf Symptome zu achten und am fünften und zehnten Tag nach dem Kontakt einen Antigentest durchzuführen.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt unbedingt über die aktuell geltenden Einreisebedingungen bei der  thailändischen Tourismusbehörde. Zu weiteren Einreisefragen gibt die zuständige thailändische Auslandsvertretung in Deutschland Auskunft.
• Achten Sie insbesondere bei Krankheitssymptomen oder bei nachgewiesener COVID-19 Infektion auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 bei der thailändischen Botschaft.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.
Sicherheit
Von Reisen in die Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teile von Songkhla im Süden Thailands wird dringend abgeraten.
Terrorismus
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort. Auch in Thailand können Anschläge selbst in Urlaubsgebieten nicht ausgeschlossen werden. Zuletzt kam es am 2. August 2019 in Bangkok an unterschiedlichen Orten zu kleineren Bombenexplosionen.
In den Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teile von Songkhla im Süden Thailands an der Grenze zu Malaysia kommt es regelmäßig zu Auseinandersetzungen zwischen Separatistengruppen und Sicherheitskräften sowie zu terroristischen Anschlägen, auch auf von Ausländern frequentierte Ziele. Dort gelten Notstandsgesetze. In einzelnen Distrikten, insbesondere an der Grenze zu Malaysia, kann es auch kurzfristig zur Verhängung von nächtlichen Ausgangssperren kommen.
• Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
• Folgen Sie stets den Anweisungen von Sicherheitskräften, bei unvermeidbaren Aufenthalten in den Südprovinzen auch im Fall von nächtlichen Ausgangssperren.
• Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Es kann in allen Landesteilen zu Demonstrationen und anderen Kundgebungen kommen. Gewaltsame Zusammenstöße zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften sind nicht auszuschließen. In den Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teilen von Songkhla im Süden Thailands an der Grenze zu Malaysia kann es zu Auseinandersetzungen und Anschlägen kommen. Hier gilt das Notstandsrecht.
Die Meinungsfreiheit ist eingeschränkt. Kritik an der Regierung und an Gegebenheiten des Landes kann strafrechtlich relevant werden, insbesondere, wenn sie unter Nutzung elektronischer Medien geäußert wird.
• Seien Sie sich des strengen Majestätsbeleidigungsgesetzes in Thailand bewusst.
• Informieren Sie sich über die lokalen und internationalen Medien.
• Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
• Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Thailand verzeichnet zunehmende Kriminalität. Neben Diebstahl und Betrugsfällen kommen auch Gewaltverbrechen wie Vergewaltigung und Raubüberfälle, teilweise mit Todesfolge, vor. Das betrifft insbesondere die Tourismushochburgen Phuket, Koh Samui, Koh Tao und Pattaya.
Auf den monatlich stattfindenden ,,Mondscheinpartys“ (Full Moon Party) auf der nördlich von Koh Samui gelegenen Insel (Koh) Pha Ngan ist es bereits mehrfach zu tödlichen Zwischenfällen wie der Vergewaltigung von unter Drogen oder Alkohol stehenden Touristinnen gekommen.
In vielen Touristenhochburgen ist die Zusammenarbeit von Banden mit korrupten Polizeibeamten keine Seltenheit. Dabei wird Touristen unterstellt, gemietete Gegenstände wie Jet Skis oder Motorroller beschädigt zurückgegeben oder Bagatelldelikte wie z.B. einen Diebstahl von Uhrenimitaten begangen zu haben, um Geld zu erpressen. Besonders auffällig geworden ist die Polizeistation am Patong Beach.
Die Gefahr von Betrugsversuchen unter Mitwirkung von Taxi- und Tuk-Tuk-Fahrern ist hoch. Touristen werden z.B. gezielt in Geschäfte geführt und unter Druck gesetzt, dort Fälschungen oder minderwertige Produkte zu kaufen.
In entlegenen Gebieten und in den Grenzgebieten zu Kambodscha und Myanmar kann es zu Überfällen durch bewaffnete Banden kommen. Sicherheitsvorkehrungen in Hotels und Clubs in Thailand entsprechen teilweise nicht europäischen Standards.
• Benutzen Sie nur Taxis oder Tuk-Tuks, deren Fahrer Sie selbst angesprochen haben.
• Bereiten Sie Trekking-Touren gut vor und unternehmen Sie diese am besten in einer Reisegruppe unter sachkundiger Führung.
• Achten Sie bei Fähren und Ausflugsbooten auf Sicherheits- und Rettungseinrichtungen und seien Sie entsprechend vorsichtig.
• Nehmen Sie in Fällen möglicher Erpressung mithilfe von korrupten Polizisten unverzüglich Kontakt mit der deutschen Botschaft in Bangkok auf.
• Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und geben Sie Ihren Reisepass bei Anmietung von Fahrzeugen nicht als Pfand.
• Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
• Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in Bussen und an Stränden aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
• Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht tropisches Klima.
Insbesondere in der Regenzeit von Mai bis Oktober kommt es häufig zu großflächigen Überschwemmungen und Erdrutschen, denen oft Menschen zum Opfer fallen.
Im Südosten der Thai-Halbinsel (u.a. auch auf Koh Samui) kommt es auch von November bis Januar zu Starkregen und vereinzelten Tropenstürmen.
Thailand befindet sich in einer seismisch aktiven Zone, in der mit Erd- und Seebeben gerechnet werden muss.
• Achten Sie stets auf Warnmeldungen des thailändischen Meteorological Department.
• Beachten Sie Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
• Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.
• Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt ein Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen und in Bangkok ein Schnellbahnsystem.
Es herrscht Linksverkehr; im Straßenverkehr ist besondere Vorsicht geboten. In Thailand ist die Zahl tödlicher Verkehrsunfälle sehr hoch, 70% der Opfer sind Zweiradfahrer. Es gilt Helmpflicht für Motorradfahrer. Nach Verkehrsunfällen sind impulsive Reaktionen von Beteiligten (selbst Waffengewalt) nicht auszuschließen.
Im Stadtgebiet von Bangkok erfolgt in der Regel nur bei Taxis mit der Aufschrift „Taxi Meter“ die Abrechnung mittels Zähler. Außerhalb Bangkoks gibt es nicht immer Taxameter.
In Phuket dürfen Taxis aus dem Ostteil der Insel nicht in den Westteil (an die Strände) fahren. Hingegen können sich Tuk-Tuks frei über die ganze Insel bewegen.
Bei Tuk-Tuk-Fahrten werden Reisende oft am Ende mit stark überteuerten Forderungen konfrontiert.
• Bleiben Sie im Fall eines Unfalls ruhig und versuchen Sie, Eskalationen zu vermeiden.
• Seien Sie bei der Nutzung von Tuk-Tuks besonders vorsichtig und handeln Sie Preise vor Fahrtantritt aus.
• Nutzen Sie im Stadtgebiet von Bangkok möglichst Taxis mit der Aufschrift „Taxi-Meter“.
• Bei Reisen nach Preah Vihear (Khao Phra Viharn) und zu den umliegenden Tempelanlagen beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Kambodscha.
Führerschein
Zum Führen von Kraftfahrzeugen sind entweder der Internationale Führerschein, der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist, oder eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. Ein internationaler Führerschein nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 ist nicht mehr ausreichend. Deutsche nationale Führerscheine allein werden in Thailand offiziell nicht anerkannt.
Für Aufenthalte von über drei Monaten ist grundsätzlich eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich.
Die Umschreibung einer deutschen in eine thailändische Fahrerlaubnis kann in Thailand beantragt werden. Verbindliche Informationen zur Antragstellung können beim Department of Land Transport https://www.dlt.go.th/en/ erfragt werden.
Besondere Verhaltenshinweise
Thailand ist eine konstitutionelle Monarchie, in der der König sowohl als Staatsoberhaupt als auch als oberster Hüter der Religion eine zentrale Rolle einnimmt. Kritik an König, der königlichen Familie und der Monarchie gilt allgemein als tabu, siehe rechtliche Besonderheiten.
• Achten Sie beim Betreten von Tempeln, Moscheen und Kirchen auf angemessene Kleidung.
LGBTIQ
Thailand ist bekannt für seine Toleranz gegenüber der LGBTIQ-Community. Dies gilt insbes. für die Großstädte. Homosexualität ist nicht kriminalisiert. Gleichgeschlechtliche Ehen sind jedoch bisher nicht anerkannt und es gibt keine rechtliche Gleichstellung hinsichtlich Steuern, Adoption, Namensrecht, etc.
• Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Drogen
Vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art (auch Marihuana, Ecstasy und anderer Amphetamine) wird dringend gewarnt. Schon der Besitz geringer Rauschgiftmengen führt zu hohen Freiheitsstrafen; für einzelne Delikte sehen die thailändischen Strafgesetze die Todesstrafe vor, die im Juni 2018 nach neun Jahren Aussetzung erstmals wieder vollstreckt wurde. Die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben.
Seit 9. Juni 2022 werden bestimmte in Thailand produzierte Cannabis-Produkte mit einem THC-Gehalt von weniger als 0,2 % nicht mehr als Droge eingestuft. Der Konsum in der Öffentlichkeit ist jedoch weiterhin illegal. Wegen bestehender Restriktionen bezüglich Anbau, Konsum und Vertrieb sowie noch fehlender Ausführungsvorschriften wird weiterhin zur Vorsicht geraten.
• Bitte erkundigen Sie sich bei den lokalen Behörden.
• Bitte beachten Sie, dass Besitz und Konsum auch geringer Mengen aller Drogenarten in mehreren Staaten Südostasiens streng bestraft wird (teilweise bis hin zur Todesstrafe). Dies gilt auch im Transitbereich der jeweiligen Flughäfen.
Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den Reise- und Sicherheitshinweisen zu dem jeweiligen Land.
Majestätsbeleidigung
Das thailändische Königshaus genießt besonderen Respekt. Abfällige oder kritische Bemerkungen können, auch im Internet oder in den sozialen Medien, als Majestätsbeleidigung mit Haftstrafen bis zu 15 Jahren pro Tat bestraft werden. Der Tatbestand wird weit ausgelegt. Auch Retweets oder das Teilen von kritischen Beiträgen über das Königshaus können darunterfallen.
Diebstahl
Der Diebstahl von Gegenständen mit geringem Wert kann mit sehr hohen Haftstrafen geahndet werden. Strafmilderung wird auch dann nicht gewährt, wenn der Diebstahl „zwanghaft“ (Kleptomanie) erfolgt.
Sexueller Missbrauch von Kindern
Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen in Thailand wird hart bestraft und auch dann in Deutschland strafrechtlich verfolgt, wenn die Tat in Thailand begangen wurde. Im Zweifel sollte man sich über das Alter des Partners/der Partnerin vergewissern. Ausweise sind allerdings häufig gefälscht.
Zugangsbeschränkungen zu Bars und Diskotheken
Personen unter 20 Jahren ist der Zutritt zu Bars, Diskotheken und Massagesalons generell verboten. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt eine Sperrstunde ab 22 Uhr. Jugendlichen, die nach dieser Zeit ohne elterliche Begleitung in der Öffentlichkeit angetroffen werden, droht die vorläufige Festnahme. Der Begriff „Öffentlichkeit“ wird von den Behörden weit ausgelegt und umfasst neben Restaurants auch Kinos. Alkoholkonsum ist Jugendlichen unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit verboten und wird bestraft. Generell ist das Trinken von Alkohol im Inneren eines fahrenden oder parkenden Fahrzeugs verboten; dies gilt für alle Insassen.
Kleidungsvorschriften
Nacktbaden, Baden ohne Bikinioberteil sowie sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit sind verboten und können bestraft werden.
Fotografier-Verbot
Abgesehen von militärischen Objekten besteht grundsätzlich kein Fotografier-Verbot. Beim Fotografieren von Menschen ist allerdings – wie überall – ein gewisses Taktgefühl angezeigt.
Drohnen
Bei Verstoß gegen die Registrierungspflicht von Drohnen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu 100.000 THB (Baht).
Strafverfahren
Strafverfahren in Thailand sind langwierig. Die Möglichkeiten der Verteidigung sind beschränkt und entsprechen oft nicht  deutschen rechtsstaatlichen Erwartungen. Mit langer Untersuchungshaft, unzureichender, teurer anwaltlicher Vertretung und harten Haftbedingungen muss gerechnet werden. Jede Verurteilung wegen einer Straftat in Thailand (auch wegen Bagatelldelikten) führt nach Verbüßung der Strafe zur Abschiebung und einem unbefristeten Wiedereinreiseverbot.
Rauchverbot/E-Zigaretten
An einigen Stränden in Pattaya, Bangsaen, Cha-am, Hua Hin, Phuket, Samui, Phang Nga and Songkhla gilt Rauchverbot. Bei Verstößen gegen das Rauchverbot droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr und/oder Geldstrafe bis zu 100.000 THB.
Neben dem Einfuhrverbot ist auch der Verkauf oder Kauf von E-Zigaretten (auch IQOS) oder sonstigen Verdampfern verboten und kann mit einer hohen Geldstrafe oder Haftstrafe bis zu fünf Jahren belegt werden.
Wohneigentum
Größte Umsicht ist geboten beim Erwerb von Wohneigentum, auch von Time-Sharing-Wohnrechten. In vielen Fällen werden die Leistungen nicht in der vertraglich zugesicherten Weise erbracht. Zudem ist es entgegen der vertraglichen Vereinbarung häufig nicht mehr möglich, die Wohnrechte zu veräußern oder zu tauschen. Eine Durchsetzung eigener Rechte scheitert in der Regel daran, dass die Firmen nach kurzer Zeit vom Markt verschwinden.
• Verständigen Sie ggf. die Polizei, auch wenn diese in vielen Fällen nicht im notwendigen Umfang ermittelt. Die Touristenpolizei ist ausschließlich für Streitigkeiten zwischen Touristen und Thais zuständig. Die Mitarbeiter sprechen Englisch.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Baht (THB). Die Bezahlung mit Kreditkarten ist weit verbreitet. An vielen entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten ist die Abhebung mit Kredit- und Bankkarten möglich. Es empfiehlt sich dennoch neben Kreditkarten die Mitnahme von Euro oder US-Dollar in bar.
Vorsicht ist geboten vor in Umlauf befindlichem Falschgeld.
• Tauschen Sie Geld möglichst nur in autorisierten Wechselstuben.
Einreise und Zoll
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html  und per App „Zoll und Reise“ https://www.zoll.de/DE/Service_II/Online-Rechner-Apps/Zoll_und_Reise/zoll_und_reise_node.html finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Nein
• Vorläufiger Personalausweis: Nein
• Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Die Einreise mit einmal als verloren gemeldeten Reisedokumenten wird in Thailand regelmäßig verweigert, auch wenn diese Dokumente von innerdeutschen Behörden zurückgegeben und der entsprechende Vermerk in den Fahndungslisten gelöscht wurde. In diesen Fällen sind Reisende dazu gezwungen, auf eigene Kosten die Rückreise anzutreten.
Ausländer sind verpflichtet, stets ihre Ausweise mit sich zu führen. Es werden häufig Ausweiskontrollen, insbesondere in den Vergnügungsvierteln der Hauptstadt, aber auch in Pattaya, Phuket und Chiang Mai, durchgeführt. Eine Fotokopie des Passes ist ausreichend, sofern auch die Seite mit dem thailändischen Visum bzw. Einreisestempel kopiert und mitgeführt wird.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische Aufenthalte grundsätzlich kein Visum, das vor der Einreise einzuholen wäre.
Reisende werden dann visapflichtig, wenn sie ihre Weiter- oder Rückreise nicht mittels Flugschein oder Bus- bzw. Zugticket nachweisen können.
Die zulässige Aufenthaltsdauer wird bei der Einreise durch die Einwanderungsbehörde festgelegt: bei Einreisen sowohl auf dem Luftweg als auch auf dem Landweg ist ein Aufenthalt von längstens 30 Tagen zulässig. Für Einreisen im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2023 wurde dieser Zeitraum auf maximal 45 Tage ausgeweitet.
Eine einmalige Verlängerung des visafreien Aufenthalts um weitere max. 30 Tage für ausschließlich touristische Zwecke ist möglich. Die Visumsverlängerung muss vor Ablauf der zulässigen visafreien Aufenthaltsdauer beim zuständigen thailändischen Immigration Bureau beantragt werden.
Einreisen ohne Visum auf dem Land- und Schiffsweg sind auf max. zwei Einreisen pro Kalenderjahr begrenzt. Die Einreise über internationale Flughäfen ist von dieser Regelung nicht betroffen.
Vor der Einreise bei einer thailändischen Auslandsvertretung eingeholte touristische Visa berechtigen im Regelfall zu einem Aufenthalt von längstens 60 Tagen.
Nähere Informationen zu den einzelnen Visatypen erteilen (in englischer Sprache) die thailändischen Einwanderungsbehörden http://www.immigration.go.th/.
Überschreitung des zulässigen Aufenthalts
Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen sind in Thailand keine Kavaliersdelikte. Reisende, die die zulässige Aufenthaltsdauer überschreiten („overstay“), riskieren Festnahme und Abschiebehaft, empfindliche Geld- und Haftstrafen, eine Abschiebung auf eigene Kosten und eine Wiedereinreisesperre. Für „overstay“ bis zu längstens 40 Tagen wird zurzeit eine pauschalierte Geldstrafe in Höhe von 500 TBH je zusätzlichem Aufenthaltstag, maximal 20.000 TBH erhoben. Kann diese nicht bezahlt werden, folgt ein gerichtliches Verfahren, das im Regelfall zur Verhängung einer Geldstrafe oder einer Ersatzfreiheitsstrafe führt. Geldstrafen können auch bei Mittellosigkeit nicht von deutschen öffentlichen Mitteln übernommen werden. Bis zur Abschiebung wird in der Regel Abschiebehaft angeordnet.
Auch wenn bei Einreise in der Regel nur der beabsichtigte Aufenthaltsort angegeben werden muss, führt die thailändische Immigration in Zweifelsfällen (z.B. bei manchen Rucksackreisenden) Befragungen durch und fordert auch nähere Angaben oder sogar Nachweise über die beabsichtigte Unterkunft.
Wird bei der Ausreise festgestellt, dass im Pass kein Einreisestempel vorhanden ist, wird der Vorwurf der illegalen Einreise und des illegalen Aufenthaltes erhoben, was zu Geld- und/oder Haftstrafen und Abschiebung führen kann.
Es sind zahlreiche Betrugsfälle bekannt geworden, in denen Reisenden gefälschte Visa verkauft wurden. Reisende haben in diesen Fällen mit zusätzlichen Strafverfahren wegen des Besitzes gefälschter Dokumente zu rechnen.
• Beantragen Sie die Verlängerung von Visa nur unmittelbar bei den thailändischen Einwanderungsbehörden (Bureau of Immigration), nehmen Sie keine Dienste von Dienstleistern, z. B. Reisebüros oder Hotels, in Anspruch. In Bangkok gibt es für einige Visakategorien die Möglichkeit die Verlängerung des Visums online über den Dienstleister VFS zu beantragen.
• Reisen Sie nur über offizielle Grenzübergänge ein und achten Sie darauf, einen Einreisestempel in den Pass zu erhalten.
Minderjährige
Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen.
• Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Ein- und Ausfuhr von Devisen
Die Ein- und Ausfuhr ausländischer Devisen ist in unbegrenzter Höhe zulässig; Reisende müssen jedoch ein- oder auszuführende Beträge, die (insgesamt) den Gegenwert von 20.000 USD übersteigen, deklarieren.
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung Baht ist ebenfalls unbegrenzt gestattet. Bei der Einfuhr ist auch keine Anzeige erforderlich. Bei der Ausfuhr sind Beträge von 50.000 THB bzw. 500.000 THB (nur für die Ausfuhr nach Myanmar, Kambodscha, Laos, Malaysia und Vietnam) oder mehr zu deklarieren.
Antiquitäten
Die Ausfuhr bestimmter Antiquitäten (z.B. Buddhafiguren oder –bilder) ist nur mit Genehmigung des Fine Arts Department erlaubt. Nähere Informationen hierzu sind bei der thailändischen Botschaft in Berlin oder den thailändischen Zollbehörden erhältlich.
Souvenirs
Die Ausfuhr von bestimmten Lederprodukten (z.B. Elefant, Krokodil, Schlange) und Elfenbein sowie deren Einfuhr nach Deutschland unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen. Es wird dringend empfohlen, sich darüber vor dem Kauf zu informieren.
• Es wird dringend empfohlen, sich vor dem Kauf über das Washingtoner Artenschutzabkommen und die damit verbundenen Einfuhrbestimmungen zu informieren.
Zigaretten
Zigaretten dürfen nur bis zu max. 200 Stück pro Person in Thailand eingeführt werden. Bei Überschreiten der Höchstgrenze kann eine Geldstrafe in zehnfacher Höhe des Warenwerts verhängt und die Ware konfisziert werden.
Die Einfuhr von sog. Verdampfern, z.B. E-Zigaretten (auch IQOS), E-Barakus, und Zubehör nach Thailand ist verboten, siehe Besondere strafrechtliche Vorschriften.
Drohnen
Die Einfuhr von Drohnen für den privaten Gebrauch nach Thailand ist zwar grundsätzlich erlaubt. Für die Inbetriebnahme in Thailand ist jedoch zwingend eine Registrierung der Drohnen bei der National Broadcasting and Telecommunications Commission (NBTC) oder der Civil Aviation Authority of Thailand (CAAT) erforderlich. Bei Verstoß gegen die Registrierungspflicht für Drohnen drohen hohe Strafen, siehe Besondere strafrechtliche Vorschriften.
Medikamente
Informationen zu Beschränkungen und Antragsformulare zur Medikamenteneinfuhr in englischer Sprache sind bei der thailändischen Narcotics Control Division https://www.oncb.go.th/EN_ONCB/ erhältlich.
Heimtiere
Für die Einreise mit Heimtieren sind ein Formular des Thai Department of Livestock Development http://thaiembdc.org/wp-content/uploads/2015/05/Permit-form-R-1-1.pdf und ein amtstierärztliches Zeugnis erforderlich, das maximal 10 Tage vor der Einreiseausgestellt sein muss. Hunde und Katzen müssen geimpft sein. Weitere Informationen erteilt das Suvarnabhumi Airport Cargo Clearance Customs Office.
Gesundheit
Aktuelles
COVID-19
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
• Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
• Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.
Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Impfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab ≥ 9 Monaten eine Gelbfieberimpfung https://www.who.int/publications/m/item/vaccination-requirements-and-recommendations-for-international-travelers-and-malaria-situation-per-country-2019-edition nachweisen. Thailand selbst ist kein Gelbfiebergebiet.
• Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
• Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Encephalitis empfohlen.
• Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
• Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
• Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen im Merkblatt Zika-Virus-Infektion.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen, vorwiegend während der Regenzeit von Mai bis Oktober. Stadtgebiete sind oftmals stark betroffen, mit einem Übertragungsrisiko ist aber landesweit zu rechnen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/denguefieber/2436520
• Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Insbesondere die südlichen Provinzen Thailands, inklusive der Touristenzentren, sind betroffen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/chikungunyafieber/2562870
• Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria https://www.auswaertiges-amt.de/blob/200176/2118770c95ac9a07dab343e6cb3ebed9/malariamerkblatt-data.pdf.
• Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Malaria tritt in Thailand regionsabhängig ganzjährig auf, in etwa ein Viertel der Fälle handelt es sich um die gefährliche Malaria tropica. Ein geringes Malariarisiko besteht in den Grenzregionen zu Myanmar, Kambodscha und Malaysia. Ein minimales Risiko liegt im Rest des Landes einschließlich Phuket, Koh Samui und auf weiteren Inseln vor. Als malariafrei gelten die Städte Bangkok, Chiang Mai, Chiang Rai, Pattaya, Samet und die Inseln der Krabi Provinz (Koh Phi Phi, Koh Yao Noi, Koh Yao Yai, Ko Lanta), siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG. https://www.dtg.org/images/Startseite-Download-Box/2022_DTG_Empfehlungen_Malaria.pdf
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe https://www.auswaertiges-amt.de/blob/251022/943b4cd16cd1693bcdd2728ef29b85a7/expositionsprophylaxeinsektenstiche-data.pdf konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
• Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
• Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
• Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
• Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
• Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
• Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich insbesondere in Thailand um sehr häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen https://www.auswaertiges-amt.de/blob/200206/8c414cbefcaad8d79d86d85552dd5db7/durchfallmerkblatt-data.pdf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
• Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
• Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
• Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
• Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
• Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
• Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
• Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/cholera/2433480
• Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Neue Influenza A/H1N1 2009 (Schweinegrippe)
Auch in Thailand gibt es seit April 2009 nachgewiesene Infektionen mit der neuen Influenza A/H1N1. Seit Dezember 2009 sind die Fallzahlen deutlich zurückgegangen und mischen sich mit dem Vorkommen der saisonalen Influenza.
Aviäre Influenza (Vogelgrippe)
Seit Jahren ist in Thailand die hochpathogene Form der aviären Influenza („Vogelgrippe“) aufgetreten, in den letzten Jahren ist es allerdings nicht mehr zu menschlichen Erkrankungsfällen gekommen. Fast immer erfolgt die Übertragung auf den Menschen durch den engen und direkten Kontakt zu infiziertem Geflügel.
• Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe.
Weitere Infektionskrankheiten
Weiter vorkommende Infektionen sind Tollwut, Japanische Enzephalitis sowie Melioidose und Leptospirose.
Schlangen
In Thailand kommen diverse giftige Schlangenarten vor. Auch in den Stadtgebieten, vor allem während der Regenzeit Muss mit Schlangen gerechnet werden.
• Bei einem Schlangenbiss beachten Sie bitte die Hinweise im Merkblatt Schlangenbisse.
Luftverschmutzung
Die Luftverschmutzung/Feinstaubbelastung in größeren thailändischen Städten, insbesondere in Bangkok und Chiang Mai, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Außerdem ist in der trockenen Jahreszeit (November bis April) in ländlichen Gebieten aufgrund von Bränden eine stärkere Belastung durch Rauch und Staub möglich.
• Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index und Air4Thai sowie die Smartphone App AirVisual.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist insbesondere in Bangkok und auch in den großen Städten von hoher Qualität, auf dem Land entspricht sie evtl. jedoch nicht europäischem Standard. Vielfach fehlen dort auch europäisch ausgebildete, Englisch bzw. Französisch sprechende Ärzte.
• Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
• Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
• Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen.  Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
• Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
• Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
• Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
• Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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