Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Amtliche Bekanntmachung
Der Landkreis Elbe-Elster, Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft, erlässt folgende Tierseuchenallgemeinverfügung
zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Auf Grund der Feststellung des Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wild-schwein im Landkreis Meißen werden auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2016/429 i.V.m. Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 i.V.m. der Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung – SchwPestV) in der derzeit gültigen Fassung nachstehende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt:
- Es wird eine Sperrzone I (Pufferzone) im Landkreis Elbe-Elster festgelegt
- Anordnungen an die Jagdausübungsberechtigten und andere Jäger
- Vorgaben in der Sperrzone I
- Anordnungen an die Allgemeinheit in der Sperrzone I
- Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1 bis 4 dieser Tierseuchen-Allgemeinverfügungwird angeordnet, sofern die sofortige Vollziehung nicht bereits gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) i. V. m. § 37 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) kraft Gesetz gilt.
- Diese Tierseuchen-Allgemeinverfügungwird auf der Internetseite des Landkreises und im Amtsblatt des Landkreises verkündet und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.