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Trichinellen bei einem Wildschwein nachgewiesen

Bei einem erlegten Wildschwein in der Region Hohenwalde wurden am 08.01.2024 in der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung Trichinellen nachgewiesen. In der anschließenden Feindiagnostik des Bundesinstituts für Risikobewertung in Berlin konnten 0,16 Larven pro Gramm Untersuchungsmaterial ermittelt werden. Das komplette Stück Schwarzwild wurde als „genussuntauglich“ (nicht verzehrfähig) beurteilt und unverzüglich der unschädlichen Beseitigung zugeführt.

Trichinen sind kleine Fadenwürmer, die in der Muskulatur von u. a. Wildschweinen, Dachs und Waschbär vorkommen können. Hierbei spielt das Alter, Gewicht und Geschlecht der infizierten Tiere keine Rolle.

Menschen können sich durch den Verzehr von rohem oder ungenügend zubereiteten trichinösen Fleisch oder daraus hergestellten Produkten, wie Rohwurst oder Rohschinken infizieren.

Achtung! Die Parasiten werden nicht durch Räuchern, Pökeln oder Trocknen nicht abgetötet. Damit ist insbesondere der Verzehr von Mett, Rohwürsten oder Schinken für den Menschen besonders gefährlich. Eine Infektion beim Menschen führt je nach Infektionsdosis und Verlauf zu milden bis schweren Krankheitssymptomen, in seltenen Fällen auch zum Tod.

Angesichts des aktuellen Trichinellennachweises ist der Verbraucher von Wildschwein-, Dachs- und Waschbärenfleisch gut beraten, sich stets nach der Trichinellenfreiheit beim Abgebenden zu erkundigen.

In diesem Zusammenhang weist der Amtstierarzt noch einmal darauf hin, wie wichtig eine gründliche und lückenlose Trichinellen-Untersuchung von prädestinierten Tieren ist.

Deshalb sind von jedem zur Strecke gebrachten Wildschwein, Dachs oder Waschbär, die für den Verzehr vorgesehen sind, Proben der Untersuchung zuzuführen. Die Probenentnahme darf nur durch berechtigte Personen, z. B. beauftragte Jagdausübungsberechtigte des Landkreises, erfolgen.

Die telefonische Erreichbarkeit der Jagdausübungsberechtigten ist zwingend bis zum Abschluss der Untersuchungen zu gewährleisten.

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