Trunkenheit im Verkehr
L 76 zwischen Birkholz und Mahlow –
- Donnerstag, den 12.01.2023, 00:25 Uhr –
In der Nacht zum Donnerstag entzog sich der Fahrer eines Kleinkraftrades zunächst einer polizeilichen Kontrolle, konnte jedoch bei Nacheile gestellt werden. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Roller-Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und sein Fahrzeug nicht zugelassen ist. Das angebrachte Versicherungskennzeichen wurde manipuliert.
Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,73 Promille. Dem Roller-Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt. Die Beamten fertigten Anzeigen wegen einer Urkundenfälschung, eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie wegen des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne gültige Fahrerlaubnis und unter Alkoholeinwirkung.