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Trunkenheitsfahrt im Sportbootverkehr

#Brandenburg an der Havel / Quenzsee – 18.03.2023, 13:08 Uhr – 

 

Den Beamten der WSP Brandenburg fiel auf dem Quenzsee ein 41-jähriger Sportbootführer auf.

Am Schlauchboot befand sich ein 6 PS starker Außenbordmotor, jedoch kein gefordertes, amtlich zugelassenes Kennzeichen. Dazu wurde ein Verwarngeld erhoben.

Bei der durchgeführten Kontrolle konnte bei dem Sportbootführer Atemalkoholgeruch wahrgenommen werden. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab bei dem Betroffenen einen Wert von 0,90 Promille. Die Weiterfahrt wurde untersagt.

Gegen den Sportbootführer wurde eine Bußgeldanzeige wegen Trunkenheit gefertigt.

 

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