Reisen

#Tschad: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)

COVID-19
Es bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820
Einreise
Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen tschadischen Stellen.
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen.
Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Empfehlungen
• Befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden. Vergewissern Sie sich über die jeweils aktuellen Einreisebestimmungen Ihrer Transit- und Zielländer.
• Beachten Sie die OCHA-Informationen zu COVID-19 in Tschad.
Sicherheit – Teilreisewarnung
Vor Reisen in folgende Regionen bzw. Gebiete wird gewarnt:
• in die Region des Tschadsees,
• in das Grenzgebiet zu Kamerun,
• in das Grenzgebiet zur Zentralafrikanischen Republik sowie
• in die Regionen Borkou, Ennedi und Tibesti (BET) an der Grenze zu Libyen.
Von nicht zwingend erforderlichen Reisen in alle anderen Regionen Tschads, einschließlich der Hauptstadt N’Djamena, insbesondere der Gebiete der Sahara, ihrer Randgebiete und der Sahelzone wird abgeraten.
Terrorismus
In der Region um den Tschadsee kommt es häufig zu Überfällen, Tötungsdelikten und Entführungen in den Dörfern, auf den Straßen und den Inseln durch terroristische Gruppen und zu bewaffneten Einsätzen der Sicherheitskräfte gegen terroristische Gruppen. Die Verkehrsverbindungen nach Nigeria und Niger sind aufgrund der Terrorbedrohung im Tschadseegebiet eingestellt.
Anschläge können landesweit nicht ausgeschlossen werden. Öffentliche Plätze und größere Menschenansammlungen gelten immer als gefährdet und sollten gemieden werden. Zudem ist stets mit verschärften Sicherheitskontrollen zu rechnen. Ein erhöhtes Entführungsrisiko existiert für westliche Reisende.
Tschadische Truppen engagieren sich bei der Bekämpfung islamistischer Terrororganisationen (unter anderem Boko Haram); deren Anführer haben dafür Vergeltungsschläge gegen tschadische Ziele angedroht.
Im Grenzgebiet zu Libyen, insbesondere in der Region Tibesti, kommt es immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen.
Die Grenzübergänge zwischen Tschad und Kamerun sowie das gemeinsame Grenzgebiet werden stark kontrolliert. Dasselbe gilt im Grenzgebiet zu Niger.
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
• Halten Sie sich von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fern.
• Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
• Beachten Sie die Teilreisewarnung.
• Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
• Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Nach dem Tod des Staatspräsidenten Idriss Déby Itno 2021 befindet sich Tschad in einer politischen Transition, in der die Transitionscharta vom 21. April 2021 an die Stelle der Verfassung getreten ist.
Als Ergebnisse des Nationalen Dialogs wurde am 10. Oktober 2022 die Transitionsdauer um zwei Jahre verlängert und Mahamat Idriss Déby Itno für zwei weitere Jahre zum Transitionspräsident ernannt. Die Verfassung bleibt weiter außer Kraft, die Transitionscharta regelt Grundlagen der Staatsordnung im Übergang.
Politische Demonstrationen und nicht genehmigte Zusammenkünfte in N’Djamena und anderen größeren Städten können nicht ausgeschlossen werden. Diese werden teilweise von den Sicherheitskräften mit Gewalt unterbunden oder aufgelöst.
Für Reisende nach Tschad gilt vor diesem Hintergrund:
• Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
• Tragen Sie sich bei Aufenthalt im Land in die Krisenvorsorgeliste ein.
• Halten Sie sich an Ausgangssperren und Versammlungsverbote.
• Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
• Nähern Sie sich Kontrollpunkten vorsichtig und langsam.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist hoch. Insbesondere in den Abendstunden kommt es in N’Djamena verstärkt zu Kontrollen durch die Polizei, die v.a. nach unerlaubt mitgeführten Waffen sucht. Es besteht landesweit einschließlich der Hauptstadt N‘Djamena ein hohes Risiko, Opfer von Gewaltkriminalität zu werden. Der Einsatz von Messern oder Schusswaffen bei Überfällen auf Fußgänger und Motorradfahrer ist üblich. Insbesondere bei Überlandfahrten besteht die Gefahr, von sog. „coupeurs de routes“ (motorisierte und häufig bewaffnete Straßenräuber) überfallen zu werden. Auch diese sind jederzeit bereit, von Waffen Gebrauch zu machen. Oftmals werden die Fahrzeuge geraubt und die Passagiere weit außerhalb von Siedlungen freigelassen.
• Seien Sie generell und insbesondere in N’Djamena besonders vorsichtig in der Nähe von Märkten, in öffentlichen Verkehrsmitteln und wenn Sie zu Fuß unterwegs sind.
• Nähern Sie sich Kontrollpunkten vorsichtig und langsam.
• Sollten Sie überfallen werden, leisten Sie keinen Widerstand und folgen Sie den Anweisungen der Täter.
• Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
• Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
• Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
• Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
In der Sudan-Zone herrscht hohe Feuchtigkeit, in der Sahel- und Sahara-Zone trockene Hitze.
Die Regenzeit erstreckt sich im Süden von Mai bis Oktober und im Zentrum von Juni bis September. Starkregen auf trockenem Boden führt immer wieder zu Überschwemmungen und Erdrutschen. Dadurch können Schäden an Straßen und Brücken verursacht werden.
Ansonsten können weite Landesteile von erheblichen Dürreperioden betroffen sein.
• Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
• Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Zuständige Auslandsvertretung
Die deutsche Botschaft in N’Djamena https://ndjamena.diplo.de/ kann Nothilfe für Deutsche nur in eingeschränktem Umfang leisten. Sie nimmt darüber hinaus keine weiteren Rechts- und Konsularaufgaben wahr und erteilt auch keine Visa: Für beides ist die deutsche Botschaft in Jaunde/Kamerun http://www.jaunde.diplo.de/ zuständig.
Infrastruktur/Verkehr
Reisen im Land sind mit erheblichen Risiken verbunden. Im Norden und Osten des Landes gibt es ausgedehnte, z.T. nicht-markierte Minenfelder. Touren durch die Sahara (Tibesti, Ennedi, Borkou) sind mit erheblichen Verkehrs- und Gesundheitsrisiken verbunden.
Nur ca. 2.500 Kilometer des Straßennetzes sind asphaltiert. Auch Asphaltstraßen befinden sich häufig in schlechtem Zustand. Das weitere Straßennetz besteht aus Schotter- und Sandpisten. Während der Regenzeit sind weite Teile des Landes nicht per Fahrzeug zu erreichen. Es besteht ganzjährig ein erhebliches Unfallrisiko unabhängig vom Straßentyp.
Bei Unfällen mit Personenschäden muss mit Aggressionen gerechnet werden. Eine ausreichende Gesundheitsversorgung ist in weiten Teilen des Landes nicht gegeben, insbesondere nicht in den Regionen Tibesti, Ennedi und Borkou.
Die Versorgung mit Kraftstoff ist nicht überall gewährleistet.
Vor vielen staatlichen Gebäuden (vor allem: Militär, Polizei, aber auch z. B. Fernsehanstalten) ist das Parken verboten, ohne dass dies immer gekennzeichnet ist.
• Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung, siehe Sicherheit.
• Vermeiden Sie nächtliche Überlandfahrten.
• Nehmen Sie in die nördlichen Regionen ein Satelliten-Telefon mit (Einfuhr und Nutzung nur mit Genehmigung der tschadischen Behörden erlaubt).
Führerschein
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
LGBTIQ
Gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen sind verboten und können mit Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und zwei Jahren und Geldstrafen geahndet werden.
• Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Fotografieren ist nur mit einer beim Tourismusministerium zu beantragenden Fotografiererlaubnis gestattet. Die Durchsetzung dieser Vorschrift ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Im Einzelfall kann Fotografieren oder Filmen ohne Erlaubnis zur Festnahme und Beschlagnahmung des Fotoapparats oder der Kamera führen.
Die Einfuhr von Drohnen ist genehmigungspflichtig. Ohne Genehmigung ist mit der Konfiszierung der Drohnen entweder während ihres Einsatzes oder bei Auffinden zu rechnen.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der CFA-Franc (Äquatorial XAF). Es gilt ein fester Wechselkurs zu EUR. Innerhalb von N’Djamena ist das Abheben von Geld am Automaten mit Kreditkarte, vorwiegend mit VISA, möglich. Außerhalb der Hauptstadt N’Djamena werden Kreditkarten kaum akzeptiert, Geldautomaten zum Abheben von Bargeld sind kaum vorhanden. Das Mitführen von Bargeld in EUR oder USD ist empfehlenswert.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html  und per App „Zoll und Reise“ https://www.zoll.de/DE/Service_II/Online-Rechner-Apps/Zoll_und_Reise/zoll_und_reise_node.html finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Nein
• Vorläufiger Personalausweis: Nein
• Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Reise gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Tschad ein gültiges Einreisevisum, das bei der tschadischen Botschaft in Berlin https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/tschad-node/vertretungentschad/225764?openAccordionId=item-225786-0-panel beantragt werden muss.
Einreise auf dem Luftweg
Bei der Einreise über den Flughafen N’Djamena stempeln die Passbehörden unter Umständen eine Aufforderung in den Pass, sich beim zuständigen Kommissariat zu registrieren. Dieser Aufforderung ist ggf. innerhalb von 24 Stunden nachzukommen.
Einreise auf dem Landweg
Siehe Sicherheit – Teilreisewarnung
Falls bei Einreise auf dem Landweg die Grenzstation nicht besetzt ist, sollte umgehend bei der nächsten Präfektur oder Unterpräfektur ein Einreisestempel eingeholt werden, da sonst die Gefahr einer Festnahme wegen illegaler Einreise besteht.
Für alle Präfekturen im Lande ist eine Reiseerlaubnis („autorisation de circuler“) erforderlich. Diese wird vor Einreise zusammen mit dem Visum bei der tschadischen Botschaft beantragt. Sie wird vom Innenministerium auf Vorschlag des Tourismusministeriums erteilt.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
• Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Fremd- und Landeswährung ist unbegrenzt möglich, die Ausfuhr von Landeswährung muss ab einem Wert von 10.000 XAF deklariert werden.
Gegenstände des täglichen Bedarfs dürfen eingeführt werden.
Für die Ausfuhr von im Tschad erworbenen kunsthandwerklichen Gütern kann im Einzelfall eine Genehmigung verlangt werden, die beim Tourismusministerium zu beantragen ist.
Die Ausfuhr von nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) geschützten Pflanzen und Tierarten ist untersagt, obwohl ihr Erwerb im Tschad häufig möglich ist.
Gesundheit
Aktuelles
COVID-19
Am 5. Mai 2023 hat die WHO das Ende der internationalen gesundheitlichen Notlage (PHEIC) für COVID-19 https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820 erklärt.
Chikungunya-Fieber
Weiterhin ist ein starker Anstieg der Infektionen von Chikungunya-Fieber vor allem in den im Osten des Landes gelegenen Provinzen Wadi Fira, Ouaddaï und Sila festzustellen.
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/chikungunyafieber/2562870
• Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Impfschutz
Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab ≥ neun Monaten eine Gelbfieberimpfung https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gelbfieber/2562864 nachweisen. Die Impfung ist aus medizinischen Gründen empfohlen, da Tschad Gelbfieberinfektionsgebiet ist.
• Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohnern und Langzeitreisenden über vier Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise benötigen, siehe Poliomyelitis. Falls Sie kürzer als vier Wochen im Land sind, ist ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen.
• Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
• Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Meningokokken (ACWY), Tollwut und Typhus empfohlen.
• Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
• Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/malaria/2533132.
• Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Ein hohes Malariarisiko besteht bei Reisen südlich der Sahara, einschließlich N’Djamena. Ein geringes Risiko liegt bei Reisen nur in die Sahara vor. Im Tschad kommt vorrangig die gefährliche Malaria tropica vor, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG. https://www.dtg.org/images/Startseite-Download-Box/2022_DTG_Empfehlungen_Malaria.pdf
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe https://www.auswaertiges-amt.de/blob/251022/943b4cd16cd1693bcdd2728ef29b85a7/expositionsprophylaxeinsektenstiche-data.pdf konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
• Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
• Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, in den Abendstunden und nachts (Malaria).
• Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
• Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
• Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
Virushepatitis
Hepatitis E ist im Tschad endemisch, insbesondere in der Region Tandjile.
Hauptursachen einer Infektion sind unsichere Wasserquellen oder verunreinigte Lebensmittel.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
• Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen https://www.auswaertiges-amt.de/blob/200206/8c414cbefcaad8d79d86d85552dd5db7/durchfallmerkblatt-data.pdf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
• Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
• Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
• Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
• Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
• Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
• Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
• Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/cholera/2433480
• Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Weitere Infektionskrankheiten
Grundsätzlich kommen im Tschad eine Vielzahl von weiteren klassischen Tropen- und sonstigen Infektionskrankheiten wie z.B. Afrikanische Trypanosomiasis, Leishmaniasis, Schistosomiasis https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/schistosomiasis/2562868 und West-Nil-Fieber https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/wnf/2562880 vor.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch, ganz besonders abseits der großen Städte. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. Das französische Centro Medico-Social (CMS) bietet auch für Touristen eine allgemeinmedizinische Erstversorgung an.
• Schließen Sie möglichst eine lokale Evakuierungsversicherung z.B. bei AMREF-Flying Doctors ab.
• Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
• Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Reiseapotheke.
• Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
• Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
• Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
• Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
• Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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