Ratgeber

Tschechische Republik: Reise- und Sicherheitshinweise

Kontrollen an der Grenze zur Slowakischen Republik
Die seit dem 29. September 2022 durch die tschechische Regierung durchgeführten Kontrollen an der Staatsgrenze zur Slowakischen Republik werden am 5. Februar 2023 eingestellt.
Der Grenzübertritt ist bis einschließlich 4. Februar 2023 nur an ausgewiesenen Grenzübergangsstellen https://www.google.com/maps/d/viewer?mid=1vb4ZYJf2hAamxmlHHLuDqA-twPD2Yqw&ll=49.09238597367558%2C17.876559535000016&z=9 und mit gültigem Personalausweis oder Reisepass möglich. Weitere Informationen stellt das tschechische Innenministerium auf seiner Webseite auch in englischer Sprache https://www.mvcr.cz/mvcren/article/reintroduction-of-controls-on-the-border-with-slovakia.aspx zur Verfügung.
Waldbrände in der Region Nationalpark Böhmische Schweiz
Aus Sicherheitsgründen sind im westlichen Teil des Nationalparks Böhmische Schweiz weiterhin einige Wege und Wanderziele gesperrt.
Weitere und aktuelle Hinweise finden Sie auch in deutscher Sprache auf der Webseite des Nationalparks Böhmische Schweiz. https://www.npcs.cz/de/bezpecnost
COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite https://www.mvcr.cz/mvcren/article/coronavirus-information-of-moi.aspx des Innenministeriums der Tschechischen Republik.
Derzeit bestehen keine Ein- und Durchreisebeschränkungen.
Beschränkungen im Land
Das tschechische Gesundheitsministerium informiert im COVID-Portal https://covid.gov.cz/en/ (auf Englisch) über die jeweils aktuellen Maßnahmen.
Einschränkungen bestehen derzeit nicht.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106, +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation.
Sicherheit
Terrorismus
• Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Kriminalität
Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle sowie Fahrzeugdiebstähle- und Einbrüche kommen insbesondere in den touristisch frequentierten Städten wie Prag und den Urlaubsgebieten Tschechiens vor.
Bei Taxifahrten ist Vorsicht geboten; insbesondere gilt dies für an touristischen Brennpunkten wartende, oft nicht offiziell lizensierte Taxis. Telefonisch bestellte Funktaxis sind zuverlässiger.
Bei Geldwechsel auf der Straße können Ausländern durch Dritte Falschgeld oder Geldscheine zu wesentlich geringerem Wert ausgehändigt werden. In Bars und anderen Lokalitäten kann es zu erhöhten Rechnungen sowie zum Einsatz von Betäubungsmitteln kommen, um Diebstähle und auch vereinzelt sexuellen Missbrauch zu ermöglichen.
Vereinzelt bieten Betrüger im Internet Wohnungen zur An- oder Untermietung an oder reagieren auf Wohnungsgesuche und lassen sich vorab Anzahlungen leisten. Am Übergabetermin stellt sich dann heraus, dass die Wohnung bereits vermietet ist oder nicht existiert.
Auch treten Betrüger vereinzelt als Polizisten verkleidetet auf, um Touristen zu kontrollieren und „Bußgelder“ zu verlangen. Tschechische Polizisten, die in der Regel eine Dienstnummer sichtbar an der Uniform (meistens an der Hemdentasche) tragen, dürfen auf der Straße nur ihre gesetzlich geregelten Eingriffsbefugnisse wahrnehmen. Dazu gehören u.a. die Feststellung der Identität, das Abtasten zur Eigensicherung oder die Erhebung von Bußgeldern mit Erteilung einer Quittung.
In Notfällen kann die tschechische Polizei über die Notrufnummer 158 oder 112 kontaktiert werden. Jede Polizeidienststelle kann eine Anzeige aufnehmen. Falls ein Dolmetscher hinzugezogen werden muss, können aber lange Wartezeiten entstehen. Die Polizeistation am Jungmannovo náměstí 771/9, 11 001 Prag 1 (Nähe U-Bahnhof Můstek) ist 24 Stunden geöffnet und mit Englisch und Deutsch sprechendem Personal besetzt.
• Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Sehenswürdigkeiten, Flughäfen, Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam, und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
• Stellen Sie Fahrzeuge bei längerem Aufenthalt in verschlossenen Garagen oder auf (bewachten) Hotelparkplätzen ab.
• Benutzen Sie ggf. von außen sichtbare Wegfahrsperren wie Lenkradkrallen und andere Diebstahlsicherungen; zeigen Sie, dass Ihr Fahrzeug innen leer ist.
• Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
• Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen, und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
• Lassen Sie Speisen und Getränke nicht unbeaufsichtigt, und vergewissern Sie sich in Abendlokalen rechtzeitig der geltenden Preise.
• Wechseln Sie kein Geld privat auf der Straße und lehnen Sie nach Bargeldabhebungen am Geldautomaten Angebote, sich das abgehobene Geld in kleinere Stückelungen wechseln zu lassen, ab.
• Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, bei denen Ihre Ausweis- oder Bankdaten abgefragt werden, oder Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit und überweisen Sie kein Geld vorab an unbekannte Personen, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht gemäßigtes Kontinentalklima.
In den Wintermonaten bestehen in Gebirgsregionen Gefahren durch abgängige Lawinen, insbesondere abseits von ausgewiesenen Pisten und Loipen.
Vor allem in den Sommermonaten kann es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu Busch- und Waldbränden kommen.
Überschwemmungen kommen gelegentlich im Frühjahr und Sommer nach der Schneeschmelze und nach starken Regenfällen vor.
• Informieren Sie sich bei Aktivitäten in den Bergen stets über aktuelle Witterungshinweise.
• Beachten Sie Absperrungen und Warnhinweise und bleiben Sie auf ausgewiesenen Pisten und Loipen.
• Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Tschechien verfügt über ein gut ausgebautes und dichtes Eisenbahnnetz sowie ein gutes System des Busverkehrs.
Im Öffentlichen Nahverkehr müssen Einzelfahrkarten vor Fahrtbeginn gekauft und in den Automaten in den Bussen und Straßenbahnen oder am Eingang der Metrostationen entwertet werden, ansonsten fällt ein erhöhtes Beförderungsentgelt, in Höhe von 1.000 bzw. 1.500 CZK, bei Zahlung später als 15 Tagen nach der Kontrolle an. In einigen Straßenbahnen gibt es inzwischen Automaten, in denen Tickets mit Karte bezahlt werden können.
Die tschechische Polizei informiert auf ihrer Webseite in englischer Sprache über die wesentlichen Verkehrsregeln https://www.ibesip.cz/Tematicke-stranky/Pravidla-silnicniho-provozu/BASIC-TRAFFIC-RULES-IN-THE-CZECH-REPUBLIC in der Tschechischen Republik. Straßenbahnen haben immer Vorfahrt, auch beim Abbiegen und an Fußgängerüberwegen.
Bei durchgezogenen gelben Linien am Fahrbahnrand gilt Halteverbot, bei gestrichelten gelben Linien Parkverbot. In Prag gelten viele Parkeinschränkungen. Die Stadt Prag informiert auf ihrer Webseite https://www.prague.eu/de/praktisches über Parkmöglichkeiten und Parkzonen.
Das Befahren von Bus- oder Rettungsgassen ist verboten und wird mit Bußgeld geahndet.
Es besteht absolutes Alkoholverbot am Steuer (0,0 Promille). Es finden regelmäßig umfassende Verkehrskontrollen statt. Die Verkehrspolizei ist bei Verdacht auf den Konsum von Alkohol oder anderer Suchtstoffe außer zur Durchführung eines Alkoholtests auch zur Entnahme einer Speichelprobe berechtigt.
Automobile müssen ganzjährig mit eingeschaltetem Abblend- oder Tagfahrlicht fahren. Eine gültige Kfz-Versicherung muss mit der Grünen Versicherungskarte nachgewiesen werden. Bei Unfällen außerhalb urbaner Zonen besteht die Pflicht zum Tragen einer Warnweste. Das gilt auch für Fußgänger, die auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs sind. Fahrradfahrer unter 18 Jahren müssen einen Fahrradhelm tragen.
Zwischen dem 1. November und dem 31. März besteht eine generelle Winterreifenpflicht.
Der Fahrzeugnutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt von Eis/Schnee und Schmutz zu befreien (auch Schnee- oder Eisplatten auf dem Fahrzeugdach oder Anhänger). Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Schwerwiegende technische Mängel müssen vor Fahrtantritt bzw. Weiterfahrt (z.B. nach einem Verkehrsunfall) beseitigt werden. Bei Zuwiderhandlungen kann die Zulassungsbescheinigung Teil I eingezogen und/oder ein Bußgeld verhängt werden.
Bei Unfällen mit Personenschäden oder Sachschaden über 100.000 CZK ist in jedem Fall die Polizei einzuschalten.
Pkw bis zu 3,5 t benötigen zur Benutzung von Autobahnen und vierspurigen Schnellstraßen eine gültige elektronische Autobahnvignette. Für Motorräder und Anhänger ist keine Vignette erforderlich. Auch alle Autos, die mit Strom, Wasserstoff oder einer Kombination von Kraftstoffen betrieben werden, sind ausgenommen, sofern die CO2-Emissionen 50 g/km nicht überschreiten. Autos, die mit umweltfreundlichen Kraftstoffen betrieben werden, erhalten einen Rabatt. Der reduzierte Preis, der als „Öko-Preis“ bezeichnet wird, gilt für Autos, die mit Erdgas oder Biomethan betrieben werden.
Die Vignette kann online https://edalnice.cz/en/ bestellt werden oder bei offiziellen Verkaufsstellen https://edalnice.cz/en/how-to-buy-an-electronic-vignette/#shop (tschechische Postfilialen und Euro-Oil-Tankstellen) und an Selbstbedienungskiosken an den Grenzübergängen erworben werden. Der Kauf ist bis zu 90 Tagen im Voraus vor Beginn der Gültigkeit der Vignette möglich. Beim Kauf wird als Nachweis über die Zahlung eine Quittung ausgestellt. Es gibt keine anderen offiziellen Vertriebsstellen. Beim Ankauf bei anderen Anbietern oder Online-Diensten werden oft erhebliche Bearbeitungsgebühren für den Verkauf der Vignette in Rechnung gestellt.
Weitere Informationen bietet das Portal des elektronischen Vignettensystems der Tschechischen Republik. https://edalnice.cz/en/
Für Fahrzeuge über 3,5 t wird auf Autobahnen, Schnellstraßen und auf gekennzeichneten Streckenabschnitten der Straßen der sog. 1. Klasse mit Hilfe eines satellitengestützten Sendegerätes eine Maut erhoben.
Vor der Benutzung einer mautpflichtigen Straße muss das Kfz im elektronischen Mautsystem angemeldet, eine Kaution hinterlegt und das Sendegerät ordnungsgemäß im Fahrzeug montiert werden. Das Sendegerät wird nach Registrierung des Fahrzeuges im elektronischen Mautsystem an den Myto.cz-Geschäftsstellen https://mytocz.eu/de/customer-points/list ausgehändigt.
Weitere Informationen zum Maut-System finden Sie auch in deutscher Sprache auf der Webseite https://mytocz.eu/de/etoll/etc-system des Betreibers Myto.cz.
Die Polizei ist bei der Feststellung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr berechtigt, eine Sicherheitsleistung zu erheben, sofern das Bußgeld einen bestimmten Betrag übersteigt. Wird der Sicherheitsleistung nicht nachgekommen, kann durch eine technische Wegfahrsperre die Weiterfahrt verhindert werden und/oder die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingezogen werden.
Wird bei einer Fahrzeugkontrolle festgestellt, dass wegen eines früheren Verkehrsdelikts ein Bußgeld verhängt wurde, das nicht bezahlt wurde, kann die Polizei die Autokennzeichen beschlagnahmen oder durch eine technische Wegfahrsperre die Weiterfahrt verhindern.
• Kaufen Sie keine Vignetten bei anderen als den offiziellen Anbietern.
• Achten Sie auf die Ausstellung einer Quittung, mit der Sie den Nachweis für die Zahlung und den Besitz einer gültigen Vignette erbringen.
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
LGBTIQ
• Beachten Sie die allgemeinen Reisehinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Der Besitz von Drogen, auch in kleineren Mengen, ist in Tschechien strafbar.
In einigen (militärischen) Sperrzonen sowie in der Regel in Museen und bestimmten Sehenswürdigkeiten besteht Fotografierverbot bzw. ist das Fotografieren nur mit besonderer Erlaubnis gestattet.
Das Rauchen in Gaststätten ist in ganz Tschechien verboten. Dies betrifft alle Arten von Gaststätten und Bars. Bei Verstoß wird ein Bußgeld von 5.000 CZK (ca. 195 EUR), für den Gaststättenbetreiber bis zu 50.000 CZK (ca. 1.950 EUR) erhoben. Ebenso wird der Verkauf von Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahren streng geahndet.
An zahlreichen öffentlichen Plätzen sowie am Flussufer in Prag https://www.praha.eu/jnp/cz/o_meste/zivot_v_praze/bezpecnost/mapa_prostranstvi_alkohol.html ist es zwischen 24 und 9 Uhr verboten, Alkohol zu trinken. Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu 100.000 CZK bestraft.
Gesetzesverstöße (wie z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nutzung von Mobiltelefonen ohne Freisprecheinrichtung, öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein, etc.) werden erfahrungsgemäß streng verfolgt. Geldstrafen sind in der Regel sofort zu entrichten und werden ordnungsgemäß quittiert. Eine Besonderheit im tschechischen Recht stellt das sogenannte Blockstrafverfahren dar. Eine Zahlung der Geldstrafe im Blockverfahren bedeutet, dass der Betroffene auf weitere Rechtsmittel verzichtet. Es kann daher auch nur angewandt werden, wenn er mit dieser verfahrensbeschleunigenden Vorgehensweise einverstanden ist. Sofern er die auferlegte Strafe für unberechtigt hält und deshalb nicht an Ort und Stelle zahlen will, ist ein Verwaltungsverfahren bei der zuständigen Verwaltungsbehörde einzuleiten. Hierbei handelt es sich um ein zeitaufwendiges Verfahren, in dem die Niederschrift eines Protokolls unter Hinzuziehen eines Dolmetschers erforderlich ist und eine Kaution in Höhe der möglichen Geldstrafe erhoben werden kann.
Geld/Kreditkarten
Zahlungsmittel ist die Tschechische Krone (CZK). Die Bezahlung und das Abheben am Geldautomaten mit Kredit- und Bankkarten sind weit verbreitet.
Aus touristischen Gebieten ist beim Umtausch von Euro an Wechselstuben die Praxis bekannt, mit einem günstigen Umtauschkurs zu werben, der sich im Nachhinein als Kurs für den Ankauf von CZK herausstellt, während der Verkaufskurs deutlich schlechter ist. Wird der Irrtum nach Auszahlung des getauschten Betrages entdeckt, ist es möglich, das Geschäft gegen Vorlage der Quittung und ohne Angabe von Gründen bei der gleichen Wechselstube binnen drei Stunden rückgängig zu machen und den getauschten Betrag zurückzuerhalten. Dies gilt allerdings nur bis zu einem Betrag von 1.000 EUR.
• Erkundigen Sie sich vor Abhebung von Bargeld am Geldautomaten genau über den geltenden Kurs und eventuelle Gebühren.
Einreise und Zoll
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html  und per App „Zoll und Reise“ https://www.zoll.de/DE/Service_II/Online-Rechner-Apps/Zoll_und_Reise/zoll_und_reise_node.html finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Ja
• Vorläufiger Personalausweis: Ja
• Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens bis zum Reiseende gültig sein.
Beim Einchecken im Hotel oder Hostel ist die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises für jede Person (auch Kleinkinder) erforderlich. Dies gilt auch für Schülergruppen.
Die Personenkontrollen an der deutsch-tschechischen Grenze sind mit dem Beitritt der Tschechischen Republik zum Schengen-Raum entfallen, allerdings finden im Zusammenhang mit der Bekämpfung illegaler Migration vermehrt Überprüfungen statt.
Registrierung
Ausländer, die nicht in einem Hotel oder einer Pension wohnen, sind verpflichtet, ihren Aufenthaltsort innerhalb einer Frist von 30 Tagen seit ihrer Einreise in die Tschechische Republik bei der örtlich zuständigen Fremdenpolizei in der Tschechischen Republik anzumelden.
Minderjährige
Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung durch die Eltern bzw. ein Elternteil, ist es empfehlenswert, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie insbesondere bei Namensabweichungen eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten mitzugeben. Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind. Eine Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache ist empfehlenswert.
Für Schülergruppen sollte für alle Minderjährigen eine Einverständniserklärung der jeweiligen Erziehungsberechtigten sowie eine Liste, aus der sich alle teilnehmenden Schüler sowie die Namen der begleitenden Lehrer ergibt,  mitgeführt werden.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/carry/alcohol-tobacco-cash/index_de.htm Stichprobenkontrollen können im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs durchgeführt werden. Passagiere aus anderen EU-Staaten können Flughäfen durch einen „Blue Channel“ ohne Zollkontrolle verlassen, sofern sie ausschließlich Ware aus EU-Staaten mit sich führen.
Zur Einfuhr von Jagdwaffen sind ein europäischer Feuerwaffenpass sowie ein deutscher Jagdschein mit Apostille erforderlich. Weiterhin werden ein tschechischer Jagdschein, eine Versicherung und eine Einladung des Jagdveranstalters benötigt. Diese Dokumente werden in der Regel vom Veranstalter oder Vermittler der Jagd beschafft.
Heimtiere
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u.a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft https://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html.
Gesundheit
Aktuelles
COVID-19
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
• Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im COVID-19-Artikel, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
• Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.
Impfschutz
Für die Einreise nach Tschechien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
• Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
• Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfohlen.
• Beachten Sie für Langzeitaufenthalte von Schülern/Studenten, dass die Impfungen gegen Meningokokken B und ACWY in der Tschechischen Republik zum Standardprogramm im Kindes-/Jugendalter gehören. Ggf. klären Sie mit dem Schulträger, ob es für die Einschulung Impferfordernisse gibt.
• Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Reise-Impfempfehlungen.
• Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
West-Nil-Fieber
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Tschechien zu saisonalen Ausbrüchen kommen; aktuelle Fallzahlen bietet das ECDC https://ecdc.europa.eu/en/west-nile-virus-infection. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2128768/106f7154ed6d411ddc7dba0a8eabfc0d/west-nil-fieber-data.pdf.
• Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
In Teilen des Landes (besonders in Mittel- und Südböhmen, aber auch im Prager Stadtgebiet) kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse.
• Nehmen Sie rechtzeitig vor Einreise mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt auf.
• Schützen Sie sich zur Vermeidung von mücken- und zeckengebundenen Risiko bei exponierten Reisen im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mücken- und Zeckenstichen.
Luftverschmutzung
• Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual.
Medizinische Versorgung
Das Niveau der medizinischen Einrichtungen ist in der Regel befriedigend. Das zwischen Deutschland und Tschechien bestehende Sozialversicherungsabkommen bezieht Leistungen der Krankenversicherung bei vorübergehendem Aufenthalt und damit auch für Touristen ein. Dies heißt: Touristen können im Falle einer Erkrankung in Tschechien grundsätzlich medizinische Leistungen wie ärztliche Behandlung oder Krankenhausbehandlung nach tschechischem Versicherungsrecht in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür werden von der deutschen Krankenversicherung erstattet. Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt über Regelungen und Verfahren im Zusammenhang mit dem Sozialversicherungsabkommen und zur Ausstellung einer entsprechenden Anspruchsbescheinigung bei den jeweiligen Krankenkassen zu informieren. Mit dem Beitritt der Tschechischen Republik zur EU sollen die gesetzlichen Krankenkassen die „Europäische Krankenversicherungskarte“ ausstellen, die in allen EU-Mitgliedsstaaten obligatorisch wird. Diese Rahmenbedingungen gelten nur für gesetzlich Krankenversicherte und schließen keine Rückholversicherung ein. Für Privatversicherte hat sich das Verfahren nicht geändert: Sie bezahlen weiterhin ihre medizinische Leistung in Tschechien selbständig und rechnen dies hinterher mit ihrer Versicherung ab. Dabei empfiehlt es sich jedoch, wo immer möglich, vorher den Kostenrahmen in etwa abzuklären.
• Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
• Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
• Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
• Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
• Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
• Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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