BrandenburgLandkreis Prignitz

Überwachungszone – Geflügelpest Schmolde

Vorschriften der Geflügelpest-Überwachungszone gelten ab 23.12.2022 auch für die Schutzzone um
den Seuchenausbruch in Schmolde
Die strengen Beschränkungen, die seit 03.12.2022 für Geflügelhalter in der um den Seuchenausbruch in
Schmolde gebildeten Schutzzone gelten, können jetzt gelockert werden.
Ab dem 23.12.2022 gelten die Vorschriften der Überwachungszone auch für das Gebiet der ehemaligen
Schutzzone. Geflügelhalter haben ihren Tierbestand täglich auf Krankheitssymptome zu überprüfen
und Auffälligkeiten sofort dem Veterinäramt zu melden.
Die Schutzzone um den Seuchenausbruch in Porep, die mit Tierseuchenallgemeinverfügung vom
07.12.2022 festgelegt wurde, bleibt noch bestehen.
Die Änderungen sind im Amtsblatt Nr. 80 veröffentlicht. Die Karte der aktuellen Restriktionsgebiete ist
auf der Internetseite des Landkreises Prignitz unter www.landkreis-prignitz.de/aktuelles/geflügelpest
einsehbar.

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