#Ungarn: Reise- und Sicherheitshinweise
Ungarn hat für Budapest ab Donnerstag, 19. September 2024, die höchste Warnstufe ausgerufen. Einige Uferstraßen in Budapest sind bereits vorsorglich gesperrt. Der Zugverkehr zwischen Ungarn und Österreich ist aktuell eingeschränkt. Auch in anderen Teilen Ungarns (z.B. am Donauknie) muss mit Hochwasser, Überschwemmungen und weiteren Einschränkungen gerechnet werden.
• Überprüfen Sie vor einer geplanten Fahrt (Auto/Zug/Bus) eventuelle Streckensperrungen, auch in den Nachbarländern.
• Informieren Sie sich über die aktuelle Wetterlage in den internationalen und ungarischen Medien.
• Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen der ungarischen Sicherheitskräfte.
Sicherheit
Terrorismus
• Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Aufgrund des gestiegenen Migrationsdrucks finden verstärkt Verkehrskontrollen – nicht nur im Grenzgebiet, sondern im gesamten Land – statt.
• Nehmen Sie auf keinen Fall unbekannte Personen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus im Fahrzeug mit. Dies kann als Schleusungsdelikt geahndet und zu einer Haftstrafe führen.
Kriminalität
Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommt insbesondere auf Märkten, an Bahnhöfen, an U- und Straßenbahnschaltern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufszentren und touristisch sehr frequentierten Orten vor.
Einbrüche und Diebstähle in Ferienwohnungen, auch in Anwesenheit der Bewohner, sind insbesondere rund um den Balaton (Plattensee) leider keine Seltenheit.
Es kommt bisweilen zu Autodiebstählen.
Betrugsszenarien wie z. B. der Hinweis auf angebliche Schäden am Fahrzeug, um Fahrer zum Anhalten zu bewegen und falsche Polizisten kommen vereinzelt vor, um einen Diebstahl zu begehen.
Bei Zufallsbekanntschaften und Einladungen in Bars oder Clubs, zum Teil durch Empfehlung von Taxifahrern, werden Touristen mitunter mit stark überteuerten Rechnungen konfrontiert, welche dann auch konsequent eingetrieben werden.
• Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
• Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen, und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
• Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam, und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
• Lassen Sie auch in Ferienwohnungen über einen längeren Zeitraum keine Wertsachen oder Papiere zurück.
• Stellen Sie Fahrzeuge nur auf bewachten Parkplätzen ab, und lassen Sie keine Wertsachen oder Wagenpapiere im Inneren des Autos zurück.
• Halten Sie nicht am Straßenrand, sondern fahren Sie bis zur nächsten Tankstelle weiter und prüfen Sie das Auto dort auf Schäden.
• Vergewissern Sie sich bei Polizisten einer Plakette mit fünfstelliger Dienstnummer und ggf. eines Dienstausweises in Kreditkartenformat.
• Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Zufallsbekanntschaften und Einladungen skeptisch, erkundigen Sie sich genau über Preise. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich im Bedarfsfall an die örtliche Polizei.
Natur und Klima
Siehe Aktuelles
Es herrscht Kontinentalklima.
Vor allem in den Sommermonaten kann es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu Busch- und Waldbränden kommen.
Überschwemmungen kommen insbesondere im Frühjahr im Nordosten des Landes am Tisza-Fluss vor.
• Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Grenzkontrollen
Die Nachbarländer Kroatien, Österreich, die Slowakei und Slowenien sind Teil des Schengen-Gebietes. An den Grenzen müssen alle Reisenden (einschließlich Kinder) dennoch in der Lage sein, sich durch Pässe oder Personalausweise auszuweisen. Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht. Es droht ein Bußgeld oder sogar die Festnahme zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen. Mit polizeilichen Fahrzeugkontrollen ist zu rechnen, insbesondere bei Einreisen nach Österreich, in die Slowakei und nach Slowenien. Es kann daher zu Verzögerungen an den Grenzübergängen kommen.
Aufgrund der Teilaufnahme Rumäniens in das Schengengebiet sind an den internen Luft- und Seegrenzen seit April 2024 keine Personenkontrollen mehr vorgesehen. Grenzkontrollen finden jedoch weiterhin statt, sodass Reisende auf dem Landweg mit Wartezeiten rechnen müssen.
Bei Überschreiten der EU-Außengrenzen wird nicht nur die Gültigkeit der Reisedokumente aller Reisenden überprüft, sondern jedes Reisedokument systematisch in entsprechenden Datenbanken abgeglichen. Daher kann es zu längeren Wartezeiten an der ungarisch-serbischen und der ungarisch-ukrainischen Grenze kommen. Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe, deren Gültigkeit abgelaufen ist, werden zur Weiterreise z. B. nach Serbien oder in die Türkei nicht akzeptiert. Reisende werden dann an den Grenzen zurückgewiesen.
• Führen Sie stets ein gültiges Reisedokument mit.
• Überzeugen Sie sich als Fahrer eines Kraftfahrzeugs stets davon, dass Ihre Mitfahrer gültige Grenzübertrittspapiere mit sich führen.
• Erkundigen Sie sich als Transitreisender über alternative Fahrtrouten und Wartezeiten an den Grenzen sowie Grenzübergangsstellen.
• Melden Sie Ihre Reisepläne und beantragen Sie rechtzeitig eine Genehmigung für Fahrten mit Freizeitbooten auf der Dráva (Drau) bei der für das jeweilige Komitat zuständigen ungarischen Bezirkspolizei. Die Kontaktdaten finden Sie hier für das Komitat Baranya und hier für das Komitat Somogy. Die erteilten Genehmigungen gelten jeweils für das ungarische Hoheitsgebiet.
• Nutzen Sie für den Grenzübertritt nach Serbien weniger stark frequentierte Grenzübergänge, zum Beispiel den Grenzübergang Tompa (Ungarn) – Kelebija (Serbien).
Infrastruktur/Verkehr
Für Autofahrer gilt in Ungarn die Null-Promille-Grenze. Ab einem Blutalkoholwert von 0,5 wird ein Strafverfahren eingeleitet und der Führerschein entzogen.
Außerhalb geschlossener Ortschaften muss ganztägig auf allen Straßen mit Abblendlicht gefahren werden.
Autofahrer, die nicht zugleich Fahrzeughalter sind, sollten eine durch den Halter ausgestellte Nutzungsvollmacht in ungarischer Sprache mitzuführen.
Bei Verkehrskontrollen wird in Ungarn auch die Gültigkeit der TÜV-Plakette überprüft und bei erheblicher Überschreitung kommt es zur Beschlagnahmung des Zulassungsscheins und der Kennzeichen, auch wenn dies rechtlich lediglich bei ungültigem ausländischen Kfz-Schein sowie ungültigem Kfz-Nummernschild zulässig ist.
Bei zu schnellem Fahren, Verletzung der Gurtpflicht, Alkohol am Steuer und Überfahren roter Ampeln, können an Ort und Stelle Geldstrafen von bis zu 300.000 HUF (ca. 800 EUR) erhoben werden, die sofort bezahlt werden müssen. Die Polizei darf ansonsten das Fahrzeug beschlagnahmen und hierzu den Zulassungsschein sicherstellen.
Autobahnen und einige Straßen, u.a. die Stadtumfahrung Budapest, sind in Ungarn mautpflichtig. Vignetten für Pkw, Motorräder, Busse und Anhänger können an der Grenze oder an Tankstellen erworben werden und gelten wahlweise eine Woche, einen Monat oder ein Jahr. Die Erfassung erfolgt ausschließlich elektronisch.
Bei der ungarischen eVignette https://ematrica.nemzetiutdij.hu/ wird die Maut elektronisch über das Kennzeichen kontrolliert. Beim Kauf erhält man einen Kontrollabschnitt zur Unterschrift oder eine Bestätigungsnachricht beim Onlinekauf. Der Beleg sollte unverzüglich auf Richtigkeit der Gültigkeitsdauer und des Kennzeichens überprüft und zu Nachweiszwecken mindestens ein halbes Jahr über den Ablauf der eingetragenen Gültigkeit hinaus aufbewahrt werden.
Die Maut kann bei fast jeder Tankstelle bezahlt werden. Die Buchung der Mautgebühr ist per Kreditkarte auch über das Internet möglich.
Für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t gilt in Ungarn eine streckenabhängige elektronische Maut. Sie wird für Autobahnen, Autostraßen und Nationalstraßen erhoben. Die Höhe der Maut hängt vom benutzten Straßentyp, von der Fahrzeugkategorie, der Umweltklasse und der Länge der befahrenen Strecke ab, siehe Nationale Mauterhebung http://maut-tarife.hu/.
Es gilt ein generelles Überholverbot für Lkw. Auf Autobahnen und zweispurigen Schnellstraßen dürfen Lastkraftwagen ab 7,5 t tagsüber zwischen 6 und 22 Uhr nicht überholen. Auch ein enges Auffahren ist untersagt. Der Abstand zwischen zwei Lkw muss ausreichen, um mindestens ein weiteres Fahrzeug gleicher Länge einordnen zu lassen.
Von der Einreise mit deutschen Kurzzeitkennzeichen („gelbe Kennzeichen“) wird abgeraten, auch wenn die ungarischen Polizeidienststellen angewiesen wurden, die Ein- bzw. Durchreise nach Ungarn mit diesen Kennzeichen nicht mehr zu verweigern oder sie zu beschlagnahmen. Halter sollten ggf. auf (rote) Ausfuhrkennzeichen zurückgreifen.
Führerschein
Der deutsche Führerschein wird anerkannt.
LGBTIQ
• Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Der Handel, Besitz und die Einfuhr sowie der Konsum von Drogen werden in Ungarn deutlich härter als in Deutschland geahndet. Schon der Fund geringer Mengen auch von z.B. Haschisch, Marihuana und synthetischer Drogen (MDMA bzw. Ecstasy) kann zu längeren Haftstrafen führen.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Forint (HUF). Von Geldumtausch außerhalb von Hotels, Wechselstuben und Banken wird abgeraten. In größeren Städten und internationalen Hotels kann Bargeld problemlos an Automaten abgehoben werden. Die Bezahlung mit Kreditkarten ist weit verbreitet.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html bei Einreise nach Deutschland.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-1 9
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Ungarns https://konzinfo.mfa.gov.hu/en sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung https://diplo.de/-/199678. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Ja
• Vorläufiger Personalausweis: Ja
• Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigk eit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise gültig sein.
Minderjährige
Vor einem Urlaub sollte überprüft werden, ob die Pässe oder Personalausweise aller Familienmitglieder für die Hin- und Rückreise gültig sind, insbesondere, wenn eine Weiterreise z.B. in die Türkei geplant ist.
Es bestehen keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger.
• Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
• Beantragen Sie bei häufigen Reisen für minderjährige Kinder biometrische deutsche Reisepässe, die eine Gültigkeit von sechs Jahren haben.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/carry/alcohol-tobacco-cash/index_de.htm. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Bei der Einreise nach Ungarn aus Nicht-EU-Staaten, Ukraine, Serbien) dürfen nur 40 Zigaretten (entspricht etwa zwei Päckchen) oder 20 Zigarillos oder zehn Zigarren oder 50 g Rauchtabak im gesamten Reisegepäck mitgeführt werden. Dies gilt auch für Transitreisende. Bei Flugreisen gelten die üblichen Freimengen.
Bei Überschreitung der Freimengen werden empfindliche Bußgelder verhängt. Weitere Informationen zur zollfreien Wareneinfuhr bietet der ungarische Zoll. http://nav.gov.hu/en/intormation_on_customs_matters/General_Customs_Information
Alkoholische Getränke dürfen nach Ungarn – auch im Transitverkehr – nur eingeführt werden, wenn diese sich im Ursprungsland (auch in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, z.B. Rumänien) bereits im sog. freien Verkehr befanden und vorschriftsmäßig versteuert wurden. Dies ist per Steuerbanderole oder Kaufbeleg nachzuweisen. Die Einfuhr und Durchfuhr privat hergestellter Spirituosen, zu denen ein Nachweis der entrichteten Monopol- und Verbrauchssteuern fehlt, wird als Ordnungswidrigkeit mit einer Strafe von mindestens 20.000 HUF (ca. 55 EUR) geahndet. Mit entsprechenden Kontrollen ist zu rechnen.
Heimtiere
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft https://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html.
Gesundheit
Impfschutz
Für die Einreise nach Ungarn sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
• Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
• Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und FSME empfohlen.
• Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
• Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
West-Nil-Fieber
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Ungarn zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/wnf/2562880
• Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Weitere durch Vektoren übertragene Infektionskrankheiten
Es gibt sehr vereinzelte Fälle von Krim-Kongo hämorrhagischem Fieber (Übertragung durch Zecken). Ein Impfstoff steht nicht zur Verfügung.
Aufgrund der mücken- und zeckengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in den Risikogebieten und während der Übertragungszeiten empfohlen,
• körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• tagsüber und in den Abendstunden Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen aufzutragen.
Insbesondere Reisende mit Vorerkrankungen sollten sich vor der geplanten Reise von einem Reisemediziner oder dem Hausarzt beraten lassen.
Tollwut
Seit 2005 hat es konstant weniger als zehn Fälle jährlich von Tollwut bei Haus- und Wildtieren gegeben. Die zuletzt bei Menschen dokumentierten Fälle traten 1994 auf.
Medizinische Versorgung
Die staatlichen Krankenhäuser in Ungarn entsprechen nicht immer westeuropäischen Standards (z.B. Hygiene, Service), die technische Ausstattung erlaubt nicht immer medizinische Behandlungen auf dem höchsten Niveau, trotz guter bis sehr guter Ausbildung der Ärzte. In den großen Städten gibt es private Krankenhäuser, die eine befriedigende medizinische Standardbehandlung anbieten. Auch im Gesundheitssektor ist mit Sprachschwierigkeiten zu rechnen.
Gemäß dem deutsch-ungarischen Sozialversicherungsabkommen besteht Versicherungsschutz für alle deutschen Staatsangehörigen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind. Als Nachweis dient die Europäische Krankenversicherungskarte.
• Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
• Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/2519600
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.