Unzumutbarer Druck auf Musikschullehrkräfte im Land Berlin – Übergangsregelung für Honorartätigkeit an Musikschulen wird zur Farce
Der ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg verurteilt mit Nachdruck den zunehmenden Druck, der derzeit auf Musikschullehrkräfte ausgeübt wird, Zusatzvereinbarungen zu ihren bestehenden Verträgen zu unterzeichnen. Hintergrund ist die Übergangsregelung des neuen § 127 SGB IV, die bis Ende 2026 eine befristete Fortführung von Honorarverträgen unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht. Die Musikschullehrkräfte wollen eine Umwandlung der Honorartätigkeiten in Festanastellung.
Betroffene berichten vermehrt, dass sie von bezirklichen Dienststellen genötigt werden, diese Zusatzvereinbarungen zu unterschreiben – unter der Drohung, andernfalls künftig keine Aufträge mehr zu erhalten. Dies stellt einen klaren Missbrauch des bestehenden Machtgefälles dar und ist auch angesichts der notwendigen Vorgaben nicht notwendig. Darüber hinaus wird Musikschullehrkräften nahegelegt, bereits laufende oder abgeschlossene Verfahren zur Feststellung ihres sozialversicherungsrechtlichen
„Es darf keinerlei Druck oder Zwang zur Unterschrift solcher Zusatzvereinbarungen ausgeübt werden. Der Versuch, unter Androhung des Auftragsentzugs eine Unterschrift zu erzwingen, untergräbt grundlegende arbeitsrechtliche Prinzipien und ist nicht hinnehmbar. Alle beteiligten Stellen im Land Berlin müssen jetzt zügig Maßnahmen zur Umwandlung der Honorartätigkeiten in Festanstellung ergreifen und Sicherheit für die Zeit nach 2026 schaffen.“, so Andrea Kühnemann, Landesbezirksleiterin Berlin-Brandenburg.
ver.di Berlin fordert alle verantwortlichen Dienststellen auf, diese Praxis sofort zu beenden. Musikschullehrkräfte dürfen in ihrer prekären Lage nicht weiter verunsichert und unter Druck gesetzt werden. Eine rechtssichere und faire Umsetzung der bestehenden Übergangsregelung darf nicht auf dem Rücken der Beschäftigten erfolgen.