Berlin

Urteil: Meinungsfreiheit gilt auch an der FU Berlin – Universität muss Abmahnung aus Personalakte von ver.di-Aktivem löschen

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am 2. Juli 2025 die Freie Universität Berlin (FU Berlin) dazu verurteilt, eine Abmahnung gegen ein Mitglied der ver.di-Betriebsgruppe an der FU Berlin zu löschen.
Das Mitglied der Betriebsgruppe wurde von der FU Berlin für einen Blogbeitrag auf der Betriebsgruppen-Homepage verantwortlich gemacht. In dem Beitrag wurde die Universität kritisiert, dass sie durch die Nichteinhaltung von Tarifverträgen einen Beitrag zum Rechtsruck in der Gesellschaft leiste. Hintergrund der Kritik war unter anderem, dass die FU Berlin im Bereich der Veterinärmedizin hunderten Beschäftigten Entgeltbestandteile vorenthält, die diesen laut Tarifvertrag zustehen. Verschiedene Untersuchungen haben in den letzten Jahren gezeigt, dass die Erfahrung von funktionierender Mitbestimmung und wirksamer Tarifverträge im betrieblichen Zusammenhang eine wichtige Brandmauer gegen autoritäre Einstellungen bei Beschäftigten darstellen.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit seinem Urteil nun festgestellt, dass die Kritik der ver.di-Betriebsgruppe an der FU Berlin durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei und keine Schmähkritik darstelle. Demzufolge dürfe die FU Berlin das Mitglied des ver.di-Betriebsgruppen-Vorstands nicht abmahnen. Mit der Entscheidung wird ein Urteil aus der Vorinstanz revidiert, die gegen den ver.di-Aktiven entschieden hatte.
ver.di Berlin begrüßt das Urteil des Gerichts. Die Gewerkschaft geht davon aus, dass die Entscheidung richtungsweisend ist für weitere Verfahren, die in der Sache anhängig sind. In der nächsten Woche finden Gerichtsverhandlungen in der ersten Instanz (Arbeitsgericht Berlin) für zwei weitere Mitglieder des ver.di-Betriebsgruppen-Vorstands an der FU Berlin statt.
„Mit dem Urteil ist klargestellt, dass die Meinungsfreiheit für Gewerkschaftsmitglieder auch an der FU Berlin gilt. Dem Präsidium mag die Kritik nicht passen. Darauf mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen zu reagieren, war jedoch von vornherein völlig deplatziert“, erklärt Jana Seppelt, Landesfachbereichsleitung Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft.

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