Potsdam

Vereinbarkeit von Solaranlagen und Potsdamer Denkmalen

Klimaschutz und Denkmalschutz erfordern Einzelfallbetrachtungen

Am Mittwoch, den 18. Januar 2023, stellten Bernd Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt der Landeshauptstadt Potsdam, Prof. Dr. Thomas Drachenberg, Landeskonservator und stellvertretender Direktor des Brandenburgischen Landesamts für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseums sowie Ralph Bührig, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Potsdam, im Meistersaal der Handwerkskammer Potsdam gute Beispiele für die Vereinbarkeit von erneuerbaren Energien und Denkmalen in Potsdam und Brandenburg vor.

Der Beigeordnete Bernd Rubelt führte aus: „Die spürbaren Auswirkungen des Klimawandels und die Verknappung der fossilen Energieträger sind auch für die Landeshauptstadt Potsdam Anlass, schnelle und lösungsorientierte Bearbeitungen von Anträgen für Solaranlagen an Denkmalen vorzunehmen. Denkmale stellen zwar nur einen geringen Anteil an den nutzbaren Dachflächen für erneuerbare Energien dar. Dennoch ist es richtig und wichtig, dieses Potential bei den denkmalgeschützten Gebäuden zu aktivieren und gemeinsam mit Bauherrn, Architekten sowie Fachbetrieben nach effizienten und denkmalgerechten Gestaltungsmöglichkeiten zu suchen. Dies wird immer eine Einzelfallbetrachtung sein und dafür haben wir in Potsdam bereits eine Vielzahl guter Beispiele und Vorreiter!“

Die Denkmalbehörden sind für die Bewahrung der Denkmale als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und prägender Bestandteile der Kulturlandschaft des Landes Brandenburg mitverantwortlich. Der jetzt erforderliche Aufbau einer neuen Infrastruktur für erneuerbare Energien durch die Installation von Solarpaneelen und Windkraftanlagen hat auch Auswirkungen auf die Denkmalsubstanz und deren Erscheinungsbild.

Das für den Denkmalschutz zuständige Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg bereitet dazu eine Änderung im Denkmalschutzgesetz vor. Mit einer Verwaltungsvorschrift sollen nähere Voraussetzungen und konkrete Anforderungen an die Erlaubnisfähigkeit präzisiert werden.

Der Landeskonservator Prof. Dr. Thomas Drachenberg sagt dazu: „Die Energiewende ist unvermeidlich und muss nachhaltig gestaltet werden, damit wir unsere über Jahrhunderte gewachsenen Kulturlandschaften nicht leichtfertig aufgeben, sondern ihnen eine möglichst fossilfreie Zukunft ermöglichen können. Veränderungen am Denkmal sind nichts neues für uns, das ist unser Job – schon seit Karl Friedrich von Schinkel… Wir können daher Erfahrungen in Fragen der Nachhaltigkeit beisteuern, denn unser Ziel sind langlebige Lösungen – im Einklang mit dem Denkmal.“

Das Beantragen und Aufbringen von Solaranlagen an Denkmalen ist auch jetzt schon möglich und wird seit einigen Jahren praktiziert. Die Fachleute der unteren Denkmalschutzbehörde und des Landesdenkmalamtes suchen gemeinsam mit jedem Antragsteller nach denkmalverträglichen maßgeschneiderten Lösungen. Im Prüfungsverfahren muss beurteilt werden, ob zum Beispiel der Dachstuhl des Denkmals aus dem 18. Jahrhundert die geplante Solaranlage tatsächlich tragen kann. Eine Prüfung der Statik ist dann zwingend erforderlich. Auch die Frage, wie mit den zusätzlichen Brandlasten auf dem Dach des Denkmals umgegangen werden soll, muss im Einzelfall beantwortet werden.

Ein wesentlicher Punkt der Prüfung ist die denkmalfachliche Einschätzung, ob die Substanz und das Erscheinungsbild des Gebäudes beeinträchtigt und damit der Denkmalwert gefährdet wird. Bei der Auswahl der Solarmodule (Größe, Form, Farbe) und deren Aufstellungsorten müssen die baukulturellen Besonderheiten der Denkmale mit den energetischen Erfordernissen in Einklang gebracht werden. Hier kommt auf die Planer und Architekten eine besonders anspruchsvolle Aufgabe zu.

Im Jahr 2022 wurden bei der unteren Denkmalschutzbehörde in Potsdam 40 Anträge zur Installation von Solaranlagen eingereicht. 34 denkmalrechtliche Erlaubnisse wurden erteilt. Davon betrafen 12 Erlaubnisse die Errichtung von Solaranlagen auf Einzeldenkmalen. Die anderen Erlaubnisse beziehen sich auf bauliche Anlagen in Denkmalbereichen und in der Umgebung von Denkmalen. Es gibt derzeit weitere 35 Anfragen und laufende Abstimmungen für geplante Solaranlagen mit der unteren Denkmalschutzbehörde. Die untere Denkmalschutzbehörde hat für die Verfahren einen Fragekatalog erarbeitet, der Antworten auf die denkmalfachliche Erlaubnisfähigkeit von Photovoltaikanlagen auf Baudenkmalen gibt. Mit Hilfe dieser Fragestellungen werden alle Anträge dieser Art beurteilt. Eine Einzelfallbetrachtung jedes Vorhabens ist unbedingt erforderlich.

Um potentiellen Antragstellern Sicherheit bei der Planung ihrer Vorhaben zu gewährleisten, will die Landeshauptstadt Potsdam Denkmaleigentümern und Planern im Jahr 2023 einen Leitfaden zur energetischen Sanierung der Denkmale und zur Nachhaltigkeit ihrer Bauvorhaben an die Hand geben.

Ralph Bührig, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Potsdam, verweist auf die besondere Bedeutung des Handwerks in dem Zusammenhang: „Das Handwerk spielt beim Ausbau erneuerbarer Energien eine entscheidende Rolle. Denn es sind Handwerksbetriebe, die Photovoltaik und Wärmepumpen installieren oder Dach- und Fassadendämmung durchführen. Der Denkmalschutz darf dabei den notwendigen Erfolg des Klimaschutzes nicht gefährden. Das „Haus des Handwerks“ als Sitz der Handwerkskammer Potsdam im Zentrum der brandenburgischen Landeshauptstadt ist ein gelungenes Beispiel für die gute Zusammenarbeit von Handwerk und Denkmalpflege. Energetisch befindet sich der denkmalgeschützte Bau seit dem Umbau 2022 auf modernstem Niveau. Eine 24 kWp (Kilowatt-Peak) Photovoltaikanlage mit Speicher trägt zur Energieversorgung bei. Denkmalschutz und Energieeffizienz müssen sich also nicht ausschließen.“

Eine Hilfestellung bei der Planung bietet auch das Solarflächenkataster der Landeshauptstadt Potsdam, welches unter https://solar-potsdam.ipsyscon.de/start im Internet abrufbar ist. Hier kann man Informationen über Dachflächen und deren Eignung für Photovoltaik, Solarthermie und Dachbegrünung im Stadtgebiet erhalten.

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