Potsdam

Verfahren, Ablauf und externe Unterstützung der Beigeordnetenauswahl waren vorab bekannt und wurden auch bei früheren Verfahren angewendet

In den vergangenen Tagen sorgte das Auswahlverfahren für die Besetzung der vakanten Position Beigeordnete/r für Bildung, Kultur, Jugend und Sport für Diskussionen in Medien und Öffentlichkeit. So entstand mitunter der Eindruck, dass weder das Verfahren noch das Vorgehen für die Besetzung solcher Stellen vorher bekannt war. Und dies obwohl es im Hauptausschuss vorgestellt und auch bereits früher so in Potsdam praktiziert worden war.

Oberbürgermeister Mike Schubert: „Das Verfahren wurde mit der Ausschreibung im Hauptausschuss vorgestellt und dort nicht kritisiert. Es gab auch keine Forderung nach einer Auswahlkommission, zumal diese nach der brandenburgischen Kommunalverfassung auch kein Vorschlagsrecht hätte. Bei der vergangenen Beigeordnetenauswahl wurde das identische Verfahren angewendet und das gleiche Beratungsunternehmen unterstützte den Auswahlprozess. Kritik an diesem Vorgehen gab es seinerzeit nicht.“

Bei der Firma Kienbaum handelt es sich nicht nur um ein renommiertes Personalberatungsunternehmen, welches die Landeshauptstadt Potsdam bereits in mehreren Besetzungsverfahren beraten hat – unter anderem bei der Besetzung der vorherigen Stelleninhaberin im Geschäftsbereich Kultur und Sport, aber auch bei der Besetzung der aktuellen Stellen des Geschäftsbereichsleiters Bauen und der Geschäftsbereichsleiterin Soziales. Die Ausschreibung, das geplante Verfahren und der Zeitplan wurden im Vorfeld im Hauptausschuss vorgestellt. Das Verfahren entspricht dem der letzten Suche und Besetzung der Geschäftsbereichsleitung für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit.

Die Anonymisierung sollte unter anderem dazu beitragen die Persönlichkeitsrechte der Kandidatinnen und Kandidaten zu schützen. Das Verfahren wurde auch gewählt um eine rein fachliche Auswahl zu gewährleisten. Die Kriterien für die Auswahl waren:

1.    Fachlich-inhaltliche Erfahrungen (Jugend, Bildung, Kultur, Sport)
2.    Einschlägige administrative Erfahrung in einem vergleichbaren Tätigkeitsfeld, idealerweise in einer Kommunalverwaltung
3.    Managementkompetenz (Erfahrung mit Veränderungs- und Erneuerungsprozessen)
4.    Führungserfahrung
5.    Erfahrung im politiknahen Raum, (vorzugsweise kommunale) Gremien/Netzwerke

Diese klar fachlich ausgelegten Kriterien waren der Maßstab für die Auswahl der vorgestellten Kandidatinnen und Kandidaten.

Für die Runde der Fraktionsvorsitzenden war – so wie bei der Wahl der Geschäftsbereichsleiterin 3 – geplant vier Kandidaten zu präsentieren, die das Assessment-Center bereits durchlaufen hatten. Dass am Ende nur drei den Fraktionsvorsitzenden präsentiert wurden, lag an der kurzfristigen Absage des vierten Kandidaten.

Die Reduzierung des Bewerberfeldes auf zwei wurde seinerzeit auch bei der Besetzung der Geschäftsbereichsleitung 3 so mit den Fraktionsvorsitzenden umgesetzt. Das Verfahren wurde dieses Mal so erneut angewendet. Das Verfahren wurde so gewählt, um bei zwei Bewerbern am Ende einen Vorschlag zu haben, der bei den Fraktionen eine Mehrheit erhält und möglichst wenige Bewerberinnen und Bewerber in einen öffentlichen Wettstreit zu bringen und so die Persönlichkeitsrechte – insbesondere von unterlegenen Kandidatinnen und Kandidaten – zu schützen. Und dies wurde zuvor bei der Vorstellung des Zeitplans auch entsprechend kommuniziert.

Der Oberbürgermeister wird sich am Montagabend mit den Fraktionsvorsitzenden über das weitere Verfahren verständigen und hat dazu einen Vorschlag vorbereitet. Gemeinsam soll geprüft werden, ob neben der verbliebenen Kandidatin weitere Kandidaten aus dem Feld derer, die die Kriterien weitestgehend erfüllt hatten, sich in den Fraktionen vorstellen sollen. Die Anzahl soll ebenfalls in der genannten Runde entschieden werden.

„Ich hoffe noch immer, dass es uns gelingt aus dem Bewerberfeld eine neue Geschäftsbereichsleitung für Jugend, Bildung, Kultur und Sport auszuwählen. Ich werde nur eine Bewerbung vorschlagen, bei der ich vorher von der Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung ein Signal erhalte, dass die Wahl grundsätzlich Aussicht auf Erfolg hat“, sagte Schubert.

Sollten im Rahmen des laufenden Bewerbungsverfahrens kein geeigneter und mehrheitsfähiger Bewerber gefunden werden, müsste das Verfahren abgebrochen, neu ausgeschrieben und durchgeführt werden. Dies würde etwa vier Monate Zeit in Anspruch nehmen. Ein Dienstantritt wäre aufgrund der im Verfahren zu berücksichtigenden Sommerferien und eventueller Kündigungsfristen möglicher Bewerberinnen und Bewerber dann wahrscheinlich erst frühestens zum Ende des letzten Quartals 2023 möglich.

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