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Verkehrsgeschehen

#Falkenberg –
Beamte der Polizeiinspektion Märkisch Oderland kontrollierten in der Nacht von Freitag zu Samstag einen E-Scooter-Fahrer auf der L29 nahe der Ortslage Falkenberg.
Bei dem 37-jährigen, polizeilich bekannten Fahrzeugführer wurde der Geruch alkoholhaltiger Getränke in der Atemluft wahrgenommen. Der Atemalkoholtest ergab einen
Wert von 1,83 ‰. Anschließend erfolgten die polizeilichen Maßnahmen zur Sicherung
des Verfahrens, einschließlich der Durchführung einer Blutentnahme. Die Weiterfahrt
wurde untersagt.

#Lichtenow –
Beamte der Polizeiinspektion Märkisch Oderland kontrollierten in der Nacht von Samstag zu Sonntag einen PKW in der Ortslage Lichtenow. Bei der 57-jährigen, polizeilich
nicht bekannten Fahrzeugführerin des PKW wurde Alkoholgeruch in der Atemluft
wahrgenommen. Der Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,01 ‰. Anschließend
erfolgten die polizeilichen Maßnahmen zur Sicherung des Verfahrens. Die Weiterfahrt
wurde der Fahrzeugführerin untersagt.

#Strausberg –
Beamte der Polizeiinspektion Märkisch Oderland kontrollierten am Samstagabend
einen PKW in der Ortslage Strausberg. Bei dem 20-jährigen, polizeilich nicht bekannten Fahrzeugführer des PKW wurde der Geruch alkoholhaltiger Getränke in der Atemluft wahrgenommen. Der Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,65 ‰. Anschließend
erfolgten die polizeilichen Maßnahmen zur Sicherung des Verfahrens, einschließlich
der Durchführung einer Blutentnahme. Der Führerschein wurde einbehalten und die
Weiterfahrt untersagt.

L33 zwischen Hönow und Altlandsberg –
Beamte der Polizeiinspektion Märkisch Oderland beabsichtigten in den Morgenstunden des Sonntags einen PKW auf der L33 zwischen Hönow und Altlandsberg einer
Verkehrskontrolle zu unterziehen. Zuvor versuchte der Fahrzeugführer sich der Kontrolle kurzzeitig zu entziehen. Bei dem 35-jährigen, polizeilich bekannten Fahrzeugführer des PKW wurde letztlich im Rahmen der Kontrolle der Geruch alkoholhaltiger Getränke in der Atemluft wahrgenommen. Ein Atemalkoholtest wurde zunächst verweigert. Im weiteren Verlauf stimmte der Fahrzeugführer letztlich einer Atemalkoholmessung zu. Der Test ergab einen Wert von 1,71 ‰. Anschließend erfolgten die polizeilichen Maßnahmen zur Sicherung des Verfahrens, einschließlich der Durchführung
einer Blutentnahme. Der Führerschein wurde einbehalten und die Weiterfahrt untersagt.

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