Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Am Sonntagmorgen haben Polizeibeamte im Rahmen ihrer Streifentätigkeit einen Pkw-Fahrer festgestellt, dessen Pkw ohne bestehenden Versicherungsschutz war. Der 40-jährige Fahrzeugführer konnte im Rahmen der sich anschließenden Kontrolle keinen Versicherungsschutz nachweisen. Die Weiterfahrt wurde untersagt und eine Verkehrsvergehensanzeige gefertigt.