BlaulichtPolizei

Vizepräsidentin / Vizepräsidenten (w/m/d*)

#Oranienburg – 


Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg sucht zum nächst möglichen Zeitpunkt für die Hochschule der Polizei (HPol)

 

eine Vizepräsidentin / einen Vizepräsidenten (w/m/d*)

(Besoldungsgruppe W 3)

 

am Dienstort Oranienburg.

 

Die HPol mit ihren derzeit ca. 430 Mitarbeitenden ist eine staatliche Hochschule im Sinne des
§ 1 Abs. 2 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes und eine teilrechtsfähige Einrichtung der Polizei des Landes Brandenburg mit eigenem Satzungsrecht. Jährlich beginnen an der HPol ca. 400 Polizeianwärterinnen / -anwärter für die Laufbahnen des mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienstes eine Ausbildung bzw. ein Studium. Zudem trägt die HPol die Verantwortung für die Ausrichtung eines anwendungsorientierten Masterstudienganges „Kriminalistik“. Sie gewährleistet weiterhin die Organisation und Durchführung der Weiterbildung der Polizei und legt besonderen Wert auf eine Ausweitung und Intensivierung ihrer nationalen und internationalen Kontakte. Ein wichtiges Anliegen der HPol ist die Sicherung der Zukunftsfähigkeit und Weiterentwicklung von Lehre, Ausbildung, Studium und Forschung, insbesondere der Gestaltung der Rahmenbedingungen für die Anwendung innovativer und zukunftsorientierter digitaler Lehr- und Lernverfahren.

 

Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere:

  • Verantwortlichkeit für Lehre und Forschung, die strategische Grundausrichtung des Bereiches sowie die Vernetzung der Bildungsgänge
  • Vertretung der Hochschulpräsidentin im Falle der Verhinderung
  • Lehre im Rahmen der Lehrverpflichtung
  • Mitglied des Senats der HPol
  • Vertretung der HPol in der Konferenz der Hochschulen und in den Fachbereichen der Polizei

Das bringen Sie mit:

formale Anforderungen:

  • Hochschullehrerin/Hochschullehrer oder
  • Befähigung für die Laufbahnen des höheren Polizeivollzugsdienstes oder
  • Befähigung für die Laufbahn des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes.

fachliche Anforderungen:

  • profilierte Führungspersönlichkeit
  • mehrjährige verantwortliche berufliche Tätigkeiten insbesondere im Bereich der Verwaltung, Polizei, Wissenschaft, Hochschule oder Rechtspflege
  • ausgewiesene fachliche Expertise in den Bereichen der Rechts- oder Kriminalwissenschaften oder im Bereich der Führung und des Einsatzes der Polizei
  • gute Kenntnisse und Fähigkeiten in der Personal- und Organisationsentwicklung

außerfachliche Anforderungen:

  • hohes Maß an sozialer Kompetenz
  • überdurchschnittlich motivierende, kreative und innovative Fähigkeiten
  • sehr gute strategische Denkfähigkeit und stark ausgeprägtes Analysevermögen
  • äußerst souveräne, kompetente sowie kommunikationsstarke Vertretung der Hochschule nach außen
  • gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift
  • Erklärung zur Bereitschaft, bei Einstellungsabsicht eine Sicherheitsüberprüfung (Ü2) nach dem Brandenburgischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz durchführen zu lassen (Erklärung bereits im Bewerbungsschreiben)

Sofern die/der ausgewählte Bewerbende vor dem 01.01.1972 geboren wurde, wird eine Anfrage nach
§ 21 Abs. 1 Nr. 6 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gestellt.

Wir bieten Ihnen:

  • gemäß § 120 -Landesbeamtengesetz ein Amt der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten der HPol zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe in der Besoldungsgruppe W 3 der Besoldungsordnung W zum Brandenburgischen Besoldungsgesetz oder

    ein Amt der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten der HPol unter Fortdauer eines bestehenden Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe in der Besoldungsgruppe W 3.

    Bei einer Bestellung aus dem Beschäftigtenverhältnis heraus, kann das Amt auch in dieser Form ausgeübt werden.

  • Gewährung von Funktions-Leistungsbezügen als feste monatliche Beträge in Höhe von 17 vom Hundert des Grundgehalts der Besoldung aus der Besoldungsgruppe W 3
  • eine herausfordernde, attraktive und abwechslungsreiche Führungsposition im polizeilichen Umfeld
  • ein motiviertes Team, das von gegenseitiger Achtung und Wertschätzung geprägt ist
  • flexible Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung, u. a. Gleitzeitregelung

Zu Ihrer Information:

Bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und -bedingungen wird großen Wert daraufgelegt, dass sich die Belange von Beruf und Familie bestmöglich vereinbaren lassen.

Zudem fördern wir als genderbewusster und für Vielfalt offener Dienstherr aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten, unabhängig u. a. von deren Geschlecht, sexueller Identität, ethnischer Herkunft und Religion. Weiterhin sind wir bestrebt, den Frauenanteil im höheren Dienst zu erhöhen. Daher sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht.

Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Menschen mit Behinderungen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Der Hinweis auf eine Behinderung ist bereits im Bewerbungsschreiben anzugeben.

Bei Einstellungsabsicht wird ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz abgefordert.

 

Ihre Bewerbung und unsere Ansprechpartner/innen:

 

Ihre aussagekräftige Bewerbung (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Nachweis über den erforderlichen Bildungsabschluss, Erklärung zur erforderlichen Sicherheitsüberprüfung, Hinweis auf eine Behinderung etc.) senden Sie bitte bis zum 6. Februar 2023 an das

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

– Referat 43 –

Postfach 60 11 65

14411 Potsdam

oder an

Polizei-Personal@mik.brandenburg.de.

 

  • Bei Einsendung der Unterlagen per E-Mail sollte der beigefügte Anhang aus einer pdf-Datei bestehen, die nicht größer als 6 MB ist. Per Post eingereichte Bewerbungsunterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist.
  • Kosten, die Ihnen im Rahmen Ihrer Bewerbung entstehen, können nicht ersetzt werden.
  • Bewerbende, die bereits im öffentlichen Dienst tätig sind, werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären und nach Möglichkeit Angaben zu ihrer Personalstelle zu tätigen.
  • Für Rückfragen im Zusammenhang mit dem Stellenbesetzungsverfahren steht Ihnen Frau Siegert unter der Telefonnummer (0331) 866 2433 sowie bei inhaltlich/fachlichen Fragen die Präsidentin der Hochschule der Polizei, Frau Prof. Dr. Wagner, unter der Telefonnummer (03301) 850 2001 gern zur Verfügung

 

Datenschutz:

Es wird um Beachtung der nachstehenden Datenschutzhinweise gebeten.

Informationen zum Datenschutz

Das Ministerium des Innern und für Kommunales verarbeitet im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung auf ausgeschriebene Stellen personenbezogenen Daten von Ihnen. Im Folgenden werden Sie gemäß Art. 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung dieser Daten informiert.

 

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Datenerhebung ist das

 

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK)

Henning-von-Tresckow-Str. 9-13

14467 Potsdam

Deutschland

Telefon: +49 331 866-0

E-Mail: Poststelle@mik.brandenburg.de

Internet: http://mik.brandenburg.de

 

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

Henning-von Tresckow-Str. 9-13

14467 Potsdam

Deutschland

Telefon: +49 331 866-2230

E-Mail: Datenschutzbeauftragter@mik.brandenburg.de

 

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung verarbeitet und an die Abteilung 4 des MIK sowie, soweit diese fachlich zuständig sind, an das Polizeipräsidium des Landes Brandenburg, die Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg bzw. den Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg weitergegeben, um das Stellenbesetzungsverfahren sachgerecht bearbeiten zu können. Sofern Sie das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolvieren und ein Arbeits- bzw. Dienstverhältnis mit Ihnen zustande kommt, werden die von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten des Weiteren zum Zwecke der Eingehung und Durchführung des Arbeits- bzw. Dienstverhältnisses verarbeitet. Eine Verwendung der Daten für Zwecke, die nicht im Zusammenhang mit der Bewerbung oder dem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis stehen, erfolgt nicht.

 

Die Angabe von Gesundheitsdaten, wie u.a. vorliegende Behinderung, Schwerbehinderung oder Gleichstellung, im Sinne von Art. 9 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 4 Nr. 15 DSGVO ist für Sie freiwillig. Die Verarbeitung dieser Daten ist erforderlich, damit die aus dem Teil 3 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch erwachsenden Rechte ausgeübt und den diesbezüglichen Pflichten nachgekommen werden können.

Ihre Daten werden auf Grundlage von § 26 Abs. 1 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) bzw. § 94 Abs. 1 Landesbeamtengesetz (LBG) verarbeitet. Soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO verarbeitet werden (z. B. Gesundheits-daten wie Daten zur Schwerbehinderung oder Gleichstellung), erfolgt die Verarbeitung dieser Daten auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 Buchst. b DSGVO in Verbindung mit § 26 Abs. 3 BbgDSG.

4. Empfänger der personenbezogenen Daten

Empfänger der personenbezogenen Daten ist nach Art. 4 Nr. 9 DSGVO der:

Brandenburgische IT-Dienstleister (ZIT-BB)

Steinstraße 104-106

14480 Potsdam

Deutschland

 

Der ZIT-BB betreibt die Server, auf denen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt (Auftragsverarbeiter). Eine Datenverarbeitung im Sinne der Datenpflege wird vom ZIT-BB nicht durchgeführt.

Mit Bezug auf die in der Ausschreibung benannte künftige Einstellungsbehörde werden die personenbezogenen Daten an die

Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg

Bernauer Straße 146

16515 Oranienburg

Deutschland

 

weitergeleitet.

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gespeichert. Sollte ein Arbeits- bzw. Dienstverhältnis mit dem MIK zustande kommen, werden die Daten auch nach Ablauf von sechs Monaten gespeichert und verarbeitet. Ihre Daten werden in diesen Fällen so lange gespeichert und verarbeitet, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Durchführung und Abwicklung des Arbeits- und Dienstverhältnisses erforderlich ist.

6. Betroffenenrechte

Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft das MIK, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

7. Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Wenn Sie sich an die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht wenden möchten, können Sie diese wie folgt kontaktieren:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht

Dagmar Hartge

Stahnsdorfer Damm 77

14532 Kleinmachnow

Telefon: +49 33203 356-0

Telefax: +49 33203 356-49

E-Mail: Poststelle@LDA.Brandenburg.de

Weitere Informationen können Sie dem offiziellen Internetauftritt der Landesbeauftragten unter http://www.lda.brandenburg.de entnehmen.

8. Erforderlichkeit der Bereitstellung von Daten und mögliche Folgen der Nichtbereitstellung

Das MIK benötigt Ihre Daten, um Ihre Bewerbung bearbeiten zu können. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, können Sie im Rahmen des Bewerbungsverfahrens nicht berücksichtigt werden.

Die Angabe Ihrer Gesundheitsdaten ist freiwillig. Ohne Angabe der Gesundheitsdaten können die aus dem Teil 3 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch erwachsenden Rechte nicht ausgeübt und den diesbezüglichen Pflichten nicht nachgekommen werden.

*w/m/d steht für weiblich/männlich/divers

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