Brandenburg

Vorbereitung Schuljahr 2023/2024: Im Mittelpunkt steht die Unterrichtsabsicherung

Damit der Unterricht in Brandenburg weiterhin auf hohem Niveau gesichert bleibt, hat das Bildungsministerium Maßnahmen vorgestellt, die ab dem Schuljahr 2023/2024 greifen. Das MBJS hat zugleich erklärt, keine Erhöhung von Unterrichtsverpflichtungen, Eingriffe in freiwillig ausgereichte Altersteilzeitstunden oder grundsätzliche Eingriffe in die Kontingent-Stundentafel vornehmen zu wollen.

Die Gewinnung von Fachkräften stellt eine große Herausforderung dar. Es kann erstmals nicht mehr ausgeschlossen werden, dass landesweit das Lehrkräfteangebot zu gering ist, um den Einstellungsbedarf der Schulen in öffentlicher Trägerschaft vollständig decken zu können. Aufgrund dessen wurde nach ausführlicher Abwägung entschieden, dass bei der Planung des Schuljahres 2023/2024 die Spielräume der Verwaltungsvorschriften über die Unterrichtsorganisation bei der Ausstattung der Schulen nach Richtwerten maßvoll genutzt werden sollen, um die Unterrichtsversorgung zu sichern. Maßvoll angepasst wurden die Richtwerte für die Zusatzausstattung unter anderem für Differenzierung, Ganztag, Gemeinsames Lernen und die Förderschulen. Erreicht werden soll mit der verantwortungsvollen Nutzung der Gestaltungsspielräume landesweit ein noch effektiverer und effizienterer Personaleinsatz und die Absicherung des geordneten Schul- und Unterrichtsbetriebs.

Damit wird der Einstellungsbedarf an Lehrkräften landesweit um rund 200 VZE gesenkt. Das sind weniger als 1 Prozent der Gesamtstellenanzahl.

Diese 200 VZE kommen vollständig wieder den Schulen zugute: Das MBJS plant Schulleitungsmitglieder und Lehrkräfte von Organisations- und Verwaltungsaufgaben zu entlasten. Dafür sollen die rund 200 Planstellen ab dem Schuljahr 2023/2024 für zusätzliche Schulassistenzen und eine Verstärkung der Schulsozialarbeit eingesetzt werden.

 

Die aktuellen Schritte sind:

  1. Die staatlichen Schulämter informieren die Schulen über die angepassten Richtwerte und stimmen auf deren Grundlage den Personalbedarf ab.
  2. Nach Abschluss des Planungsverfahrens erfolgt die Zuweisung von Lehrkräften und sonstigem pädagogischen Personal durch die Schulämter an die Schulen.
  3. Daran anschließend werden die erwirtschafteten Stellen für Schulassistenz oder Schulsozialarbeit an Schulen mit Unterstützungsbedarf zurückgegeben.

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