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Wiederholungstäter in Haft

#Gransee

 Weil er trotz eines außer Kraft gesetzten Haftbefehls offenbar weiter mit Betäubungsmitteln handelte, ist ein 19-Jähriger am Dienstag doch in Haft genommen worden. Gegen den Mann war bereits im Juni nach einer Wohnungsdurchsuchung Haftbefehl wegen des Handels mit Betäubungsmitteln erlassen worden, dieser war aber außer Vollzug gesetzt worden. Nachdem bekannt wurde, dass der Oberhaveler trotzdem weiter handelte, wurde seine Wohnung ein zweites Mal durchsucht. Dabei wurden entsprechende Beweise gefunden. Das Amtsgericht setzte daraufhin den Haftbefehl wieder in Kraft und der Mann wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

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