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Wohngeld jetzt noch einfacher beantragen – Online-Antrag ist gestartet

Das neue Wohngeld kann als Mietzuschuss in Hamburg nun auch schnell und komfortabel online beantragt werden. Mit dem Online-Wohngeldrechner war es bisher nur möglich, zu prüfen, ob voraussichtlich ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Der eigentliche Antrag musste per E-Mail oder per Post eingereicht werden.

Auch bisher konnte man den Wohngeld-Antrag online mit wenigen Klicks aufrufen und dann digital ausfüllen. Versendet werden musste das pdf-Dokument gemeinsam mit den geforderten Nachweisen aber per Mail oder per Post. Das ist nun einfacher: Das Wohngeld Plus kann in Hamburg seit dieser Woche vollständig digital beantragt werden. Dafür bedarf es lediglich eines Nutzerkontos. Das ist innerhalb weniger Minuten auf dem Online-Serviceportal der Stadt Hamburg erstellt. Notwendig ist lediglich eine E-Mail-Adresse.

Anschließend können sich die Antragsstellenden Frage für Frage nutzerfreundlich durch den Wohngeld-Antrag klicken. Die nötigen Nachweise wie z. B. Mietverträge oder Einkommensnachweise können komfortabel direkt in das Online-Serviceportal hochgeladen werden. Ohne diese Nachweise ist eine abschließende Bearbeitung des Antrages nicht möglich. Der Antrag kann auch zwischengespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet werden.

Über die Seite www.hamburg.de/wohngeld wird man übersichtlich zur Online-Antragstellung in das Serviceportal geleitet. Durch den Online-Antrag für Wohngeld sind die Daten der Antragsstellenden künftig unmittelbar im System der bearbeitenden Dienststelle vorhanden. Das kann dazu beitragen, dass die Bearbeitungszeiten für die Wohngeld-Anträge in den Dienststellen verkürzt werden.

Hintergrund

Das neue Wohngeld-Plus Gesetz ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Wohngeld unterstützt Haushalte mit eher geringem Einkommen, die zwar ihren sonstigen Lebensunterhalt, aber nur einen Teil der Miete oder der finanziellen Belastung bei Wohneigentum durch eigenes Einkommen bestreiten können. Der Online-Antrag ist derzeit nur möglich, wenn die Antragstellenden zur Miete wohnen, also Wohngeld als Mietzuschuss beantragen.

Personen, die Sozialleistungen beziehen, in welchen die Wohnkosten bereits berücksichtigen werden, wie Bürgergeld oder Grundsicherung/Sozialhilfe, können gleichzeitig kein Wohngeld erhalten.

Der Online-Antrag ist ein weiterer entscheidender Baustein, um das erhöhte Antragsaufkommen für das neue Wohngeld von Beginn an aufzufangen. Bereits zum 1. Dezember hatte die Stadt Hamburg eine Zentrale Wohngeldstelle eingerichtet. Bis März 2023 wird diese auf insgesamt rund 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgestockt sein.

Zahlreiche Hintergründe und Informationen bietet die Website www.hamburg.de/wohngeld. Wesentliche Informationen sind auf Englisch, Französisch, Ukrainisch, Russisch, Farsi, Arabisch und Türkisch übersetzt. Der dortige Wohngeldrechner bietet zudem einen guten Überblick, wer voraussichtlich anspruchsberechtigt ist. Diese Möglichkeit sollte vor Antragstellung weiterhin genutzt werden. Unter der Telefonnummer 040 42828 6000 beantwortet die Zentrale Wohngeld-Hotline werktags von 8:00 bis 17:00 Uhr auch telefonisch Fragen zum Wohngeld und bietet Unterstützung, auch z. B. bei der Nutzung des Wohngeldrechners.

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