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Zoll warnt vor Gefahren bei Silvesterfeuerwerk – Schon beim Kauf auf Sicherheit achten

#Bremen (ots)

 

Für viele gehören Feuerwerke zu einem gelungenem Jahreswechsel dazu 
und so wollen und werden auch in diesem Jahr wieder viele Menschen 
das neue Jahr mit einem bunten Feuerwerk begrüßen. Doch dabei ist 
Vorsicht geboten -  und das nicht erst bei der Verwendung der 
Feuerwerkskörper, sondern bereits beim Kauf.
Insbesondere in den Tagen vor Silvester werden Feuerwerkskörper 
unbekannter Herkunft oder mit mangelender Verarbeitung angeboten und 
eingeführt.
Im schlimmsten Fall hat die Verwendung dieser Raketen und Knaller 
lebensgefährliche Folgen für Gesundheit und Leben. Daneben ist auch 
mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Die Einfuhr von nicht 
konformitätsbewertetem und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenem 
Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar. Dies 
gilt auch, wenn die CE-Kennzeichnung gefälscht sein sollte.
Es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet, die Feuerwerkskörper 
werden beschlagnahmt oder sichergestellt.
Außerdem ist zu beachten, dass bereits für bestimmte Feuerwerkskörper
der Kategorie F2 (z. B. Blitz-Knallsätze) eine besondere 
sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Für Feuerwerk der 
Kategorien F3 und F4 ist diese stets ohne Ausnahme erforderlich.
"Nicht konformitätsbewertetetes Feuerwerk ist äußerst gefährlich und 
kann mit extremen Risiken verbunden sein. Selbst bei vorsichtiger 
Verwendung können diese Feuerwerkskörper zu schlimmen Verletzungen, 
wie Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht oder 
Verätzungen führen.", so Volker von Maurich, Pressesprecher des 
Hauptzollamts Bremen.
Der Zoll rät daher dringend, nur konformitätsbewertetes und mit dem 
CE-Kennzeichen versehenes Feuerwerk zu kaufen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Zolls (htt
ps://www.zoll.de/SharedDocs/Fachmeldungen/Aktuelle-Einzelmeldungen/20
22/vub_feuerwerkskoerper_2022.html)

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