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Zurückschiebung nach Polen

#Görlitz/ #Kodersdorf (ots)

 

Am 18. März 2023 wurden ein Moldauer und ein Georgier nach Polen zurückgeschoben. Gegen 03.00 Uhr kontrollierten Bundespolizisten den Moldauer (34) am Bahnhof Görlitz. Zur Kontrolle legte er seinen gültigen moldauischen Reisepass und einen Antrag zur Erteilung eines polnischen Aufenthaltstitels vor. Im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels war er nicht. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass der Antrag auf einen Aufenthaltstitel in Polen eingestellt wurde.

Ebenfalls mit einem Antrag zur Erteilung eines polnischen Aufenthaltstitels im Gepäck, reiste ein 28-jähriger Georgier nach Deutschland ein. Der Mann wurde gegen 09:15 Uhr an der Anschlussstelle Kodersdorf angehalten. Zur Kontrolle wies er sich mit seinem gültigen Reisepass und den polnischen Antrag aus. Einen gültigen Aufenthaltstitel konnte auch er nicht vorweisen. Die zuständige polnische Behörde teilte mit, dass über die Erteilung eines polnischen Aufenthaltstitels noch nicht entschieden wurde.

In beiden Fällen wurden Strafverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthaltes eingeleitet.

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