Bundespolizei im Einsatz
Die Kennzeichen gehörten gar nicht an das Fahrzeug, welches seit fast zwei Jahren außer Betrieb gesetzt war. Der 20 Jahre alte Fahrer besaß auch keine Fahrerlaubnis und gab an, solche Ausflüge nicht zum ersten Mal unternommen zu haben. Das Ganze wird für ihn nun juristische Konsequenzen mit sich bringen. Das Geschehen hatte zudem einen Schaden von 5.000 Euro zur Folge.