Ratgeber

Die richtige Taktik beim Trikot-Kauf

Vor Start der Fußball-EM: Verbraucherzentrale warnt vor Fakeshops

Knapp zwei Wochen vor dem Start der Fußball-Europameisterschaft wollen sich viele Fans mit Fanartikeln ausstatten. Insbesondere Trikots sind dabei heiß begehrt, was auch Geschäftemacher auf den Plan ruft. Einer Auswertung der Verbraucherzentralen zufolge florieren vor allem zwei Fakeshops. Wer hier kauft, ist sein Geld los, ohne ein Trikot zu erhalten. Annalena Marx von der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) erklärt, wie eine Überprüfung von Onlineshops gelingt, wann bedruckte Trikots von der Rückgabe ausgeschlossen sind und ob Fans fürchten müssen, im gefälschten Trikot erwischt zu werden.

Ein Heimtrikot ohne Namensaufdruck kostet im DFB-Fanshop aktuell 100 Euro, mit Beflockung sind es 122. Da liegt die Suche nach günstigeren Alternativen nahe. Was müssen Fans fürchten, wenn sie günstiger kaufen wollen?

Marx: Fakeshops sind ein großes Problem. Wer darauf hereinfällt, bekommt für sein Geld keine Ware. Bei deutlich günstigeren Angeboten als denen der offiziellen Verkaufspartner müssen Verbraucher:innen besonders auf der Hut sein. Auf www.fakeshop-finder.de bieten die Verbraucherzentralen nach Eingabe der Shop-URL eine Ersteinschätzung an, ob es sich um einen Fakeshop handeln könnte. Sie prüfen dazu verschiedene technische Hintergrundinformationen, beispielsweise zur Domain, IP-Adresse und zum Hosting-Land. Die Suche nach den beiden Shops emsports.de und funftball.com verzeichnet aktuell besonders hohe Aufrufzahlen, die Verbraucherzentrale schätzt beide als Fake ein.

Welche Rolle spielen gefälschte Produkte?

Marx: In der vergangenen Woche haben englischsprachige Medien berichtet, Fans müssten mit mehreren tausend Euro Strafe rechnen, wenn sie im gefälschten Trikot erwischt würden. In Deutschland seien hierzu stichprobenartige Überprüfungen geplant. Das stimmt nicht. Tatsächlich sieht das deutsche Recht beim Kauf gefälschter Produkte für den Privatgebrauch keine Strafen vor. Werden diese aber aus dem Ausland geliefert, könnte die Markenfälschung vom Zoll beschlagnahmt werden. Dann entstehen weitere Kosten, wie zum Beispiel Einfuhrumsatzsteuern. Außerdem sind die Produkte meist von schlechter Qualität und können im schlimmsten Fall auch schadstoffbelastet sein.

Falls mir das Trikot doch nicht gefällt: Kann ich es zurückgeben – auch, wenn es einen Namensaufdruck hat?

Marx: Wer ein Trikot online bestellt, hat zwar grundsätzlich ein Widerrufsrecht, kann also innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf ohne Angabe von Gründen vom Kaufvertrag zurücktreten. Dabei gibt es aber Ausnahmen, zum Beispiel für personalisierte Produkte. Ist ein Artikel an individuelle Wünsche angepasst, sodass Verkäufer:innen es nicht ohne Weiteres weiterverkaufen können, entfällt dieses Widerrufsrecht. Wer das Trikot also mit dem eigenen Namen beflocken lässt, muss damit rechnen, dass keine Rückgabe möglich ist. Eine Beflockung mit dem Namen eines Nationalspielers dagegen dürfte nicht unter diese Regelung fallen. Wichtig ist, sich die Vertragsbedingungen genau anzusehen.

Ist eine Rückgabe auch möglich, wenn Deutschland früh aus dem Turnier ausscheidet?

Marx: Es gibt keine spezifischen Regelungen für die Rückgabe von Fußball-Trikots nach dem Ausscheiden einer Mannschaft. Das bedeutet, dass das allgemeine Widerrufsrecht für Online-Käufe hier genau wie oben beschrieben greift. Voraussetzung für eine Rückgabe ist in der Regel auch, dass das Trikot ungetragen ist und alle Etiketten noch daran befestigt sind – ein Kauf für den einmaligen Stadionbesuch wäre ein Missbrauch des Widerrufsrechts.

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.

Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Aktuelle Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de

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