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Flughafengesellschaft kündigt Sicherheitsdienstleister ESA: Passagier- und Gepäckkontrollen sind nicht betroffen

Die Flughafengesellschaft hat heute den Vertrag mit dem Sicherheitsdienstleister ESA Luftsicherheit GmbH außerordentlich gekündigt. Der Vertrag endet nach einer Kündigungsfrist zum 30. Juni 2024. Der Grund ist das wiederholte Ausbleiben von Gehaltszahlungen durch das Sicherheitsunternehmen an seine Mitarbeitenden.

Das Unternehmen ist nicht in die Sicherheitskontrolle regulärer Fluggäste und ihres Gepäcks involviert. Die Sicherheit des Flughafenbetriebs wird zu keiner Zeit beeinträchtigt sein.

ESA ist eines von zwei Unternehmen, das im Auftrag der Flughafengesellschaft Kontrollen von Mitarbeitenden und deren Fahrzeugen sowie von Warenlieferungen an den Zugangsstellen zum Luftsicherheitsbereich durchführt. Die Sicherheitskontrollen der Fluggäste und deren Gepäck werden nicht von der ESA, sondern von anderen Sicherheitsdienstleistern am BER ausgeführt.

Bereits in den vergangenen Monaten kam es zu verspäteten Gehaltszahlungen der ESA Luftsicherheit GmbH an ihre Mitarbeitende. Die Flughafengesellschaft hat daraufhin unmittelbar im Dialog mit dem Dienstleister auf die Verpflichtungen hingewiesen und diese frühzeitig schriftlich angemahnt. Durch das erneute Ausbleiben vollständiger und fristgerechter Auszahlungen der Vergütungen kann die Flughafengesellschaft nicht mehr von einer verlässlichen Erbringung der vereinbarten Leistungen gegenüber den ESA-Beschäftigten sowie dem Flughafenbetreiber ausgehen. Um auch in Zukunft reibungslose Kontrollen für die Beschäftigten und Waren am BER zu gewährleisten, sah sich die Flughafengesellschaft zur Kündigung des Vertrages gezwungen. Dadurch kann die komplette Leistung voraussichtlich ab dem 1. Juli 2024 an einen alternativen Anbieter vergeben werden. Damit ein Folgedienstleister die Leistungen aus dem gekündigten Vertrag bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit übernehmen kann, startet zeitnah eine neue Vergabe in einem verkürzten Verfahren.

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