Brandenburg

Genilke zu Bundesschienenwegeausbaugesetz und Straßenverkehrsgesetz

Zu den Beschlüssen des Bundesrates zum Bundesschienenwegeausbaugesetz und zum Straßenverkehrsgesetz erklärt der Minister für Infrastruktur und Landesplanung, Rainer Genilke:

 

„Mit dem heutigen Beschluss zum Bundesschienenwegeausbaugesetz legen wir die Grundlage für den weiteren notwendigen Ausbau unserer Schieneninfrastruktur. Wir in Brandenburg werden als eine der ersten mit den Auswirkungen des Ausbaus des Hochleistungskorridors Hamburg – Berlin ab August 2025 betroffen sein. Umso wichtiger ist es, dass wir die Kostenverteilung für den Schienenersatzverkehr zwischen Bund und Ländern nunmehr besser verteilt haben. Denn wenn wir solche Lebensadern wie den Hochleistungskorridor Hamburg – Berlin, auf dem auch zahlreiche Regionalbahnen verkehren, für Monate komplett sperren, brauchen wir einen adäquaten und leistungsfähigen Ersatzverkehr, um die damit verbundenen Belastungen der Pendlerinnen und Pendler möglichst gering zu halten.“

Zum Beschluss des Straßenverkehrsgesetzes erklärt der Minister weiter:

 

„Die Kommunen wünschen sich mehr Spielräume bei der Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen. Dies ist nachvollziehbar und daran arbeiten wir. Die heute beschlossene Änderung des Straßenverkehrsgesetzes war dafür in dieser Form allerdings nicht notwendig. Das Straßenverkehrsgesetz als Gefahrenabwehrrecht wird durch die Öffnung um weitere Leitziele wie den Umwelt- und Klimaschutz leider verwässert. Oberstes Ziel des Straßenverkehrsrechtes ist die Sicherheit. Die konkreten Spielräume für die Kommunen werden erst in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Jetzt gilt es, diese mit Augenmaß anzupassen.“

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