Brandenburg

„Pakt für Pflege“ erfolgreich: Häusliche Pflege in Brandenburg deutlich gestärkt – Beratungsangebote landesweit ausgebaut

Sozialministerin Nonnemacher stellt Ergebnisse einer „Wissenschaftlichen Evaluation der Umsetzung des Pakts für Pflege Brandenburg“ vor – Reform der Pflegeversicherung gefordert

Der „Pakt für Pflege Brandenburg“ hat erfolgreich geeignete Rahmenbedingungen geschaffen, um Pflegebedürftigkeit zu verzögern, zu verschieben und zu mildern. Die häusliche Pflege wurde deutlich gestärkt; damit konnte der zu erwartende Personalmangel in der Pflege abgemildert bzw. kompensiert werden. In Brandenburg werden 86,9 Prozent aller pflegebedürftigen Menschen zu Hause gepflegt; das ist der bundesweit höchste Wert. Der „Pakt für Pflege“ hat sich in der Umsetzung flächendeckend bewährt: In 85 Prozent aller Gemeinden, Ämter und Städte wurden mit der Förderrichtlinie „Pflege vor Ort“ seit 2021 insgesamt 664 Projekte zur Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen initiiert.

Das sind Ergebnisse einer „Wissenschaftlichen Evaluation der Umsetzung des Pakts für Pflege Brandenburg“, die im Auftrag des Sozialministeriums vom BQS Institut für Qualität und Patientensicherheit erarbeitet wurde. Sozialministerin Ursula Nonnemacher hat die Ergebnisse gemeinsam mit Dr. Christof Veit, Leiter des BQS Instituts, am heutigen Mittwoch (5. Juni) in der Sitzung des Landtagsausschusses für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz vorgestellt.

Der „Pakt für Pflege“, ein Schwerpunkt im Koalitionsvertrag der Landesregierung, startete Ende 2020 und hat zum Ziel, pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen vor Ort zu unterstützen, Beratungsstrukturen auszubauen und die Fachkräftesicherung in der Pflege zu fördern. Im Landeshaushalt stehen dafür insgesamt jährlich rund 20 Millionen Euro zur Verfügung.

Herzstück ist das Programm für Kommunen „Pflege vor Ort“. Durch die Gestaltung von alterns- und pflegegerechten Sozialräumen soll Pflegebedürftigkeit verhindert bzw. verzögert werden und die Pflege in der eigenen Häuslichkeit durch Beratung, Begleitung und Entlastung gefördert werden. Das Land stellt den Kommunen dafür bis zu zehn Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.

Sozialministerin Nonnemacher sagte: „Die große Mehrheit der Menschen möchte im Falle einer Pflegebedürftigkeit lieber in ihrem Zuhause bleiben und dort von Angehörigen oder Pflegekräften versorgt werden. Brandenburg verfolgt mit dem ‚Pakt für Pflege‘ eine konsequente Politik zur Stärkung der häuslichen Pflege. Mit Erfolg. In keinem anderen Bundesland können mehr Menschen im Pflegefall weiter zu Hause leben. Wir investieren konsequent, passgenau und zielgerichtet in die Pflege der Zukunft. Und die Pflege der Zukunft ist eine ‚Pflege im Quartier‘. Genau dort, wo die Menschen leben und alt werden möchten.“

Die Sicherung der pflegerischen Versorgung gehört angesichts der demografischen Entwicklung zu den größten sozialpolitischen Herausforderungen unserer Zeit.

Nonnemacher: „Der Bedarf an Unterstützung für Ältere wird weiter steigen. Wir werden nie wieder so viele Pflegekräfte haben wie heute, aber in Zukunft deutlich mehr pflegebedürftige Menschen. Wir müssen daher die Pflegekräfte deutlich gezielter als bisher einsetzen. Die vollstationäre Pflege ist die mit Abstand personalintensivste Versorgungsform. Sie muss denen vorbehalten bleiben, die wirklich darauf angewiesen sind. Ziel muss es sein, durch verschiedene Formen praktischer Unterstützung für die pflegenden Angehörigen die Zeitspanne der Versorgung zu Hause weiter zu verlängern. An dieser Stelle hat der Einsatz von Pflegefachkräften die größte Wirkung.

Genau das machen wir in Brandenburg. Insbesondere die praktischen Hilfen vor Ort, organisiert und bereitgestellt durch die Kommunen, ermöglichen eine hohe Quote der ambulanten Versorgung. Und dies verringert unmittelbar den Bedarf an Pflegekräften. Je mehr Menschen häuslich versorgt werden, desto niedriger ist der Personalbedarf des Gesamtsystems. Wenn die aktuell rund 185.000 pflegebedürftigen Menschen in Brandenburg mit der bundesweiten Quote der Beschäftigten pro pflegebedürftiger Person versorgt werden würden, wären in Brandenburg heute bereits heute fast 5.000 Pflegekräfte zusätzlich erforderlich.“

Andreas Kaczynski, Vorsitzender des Landespflegeausschusses des Landes Brandenburg, sagte zu den Evaluationsergebnissen: „Der Pakt für Pflege ist schon jetzt eine Erfolgsgeschichte. Landesweit haben sich Kommunen, Kreise und Pflegeträger auf den Weg gemacht, um den dringend notwendigen Paradigmenwechsel in der Pflege zu vollziehen. Der Aufbau lokaler präventiver Strukturen, die Einführung einer systematischen Pflegeplanung, der Ausbau von Kurzzeit- und Tagespflege sowie die Stärkung der Ausbildung sind zentrale Bausteine, um sowohl dem steigenden Pflegebedarf wie auch dem Fachkräftemangel wirkungsvoll begegnen zu können. Für die Zukunft ist entscheidend, dass die Finanzierung des Paktes langfristig gesichert ist, um die unzähligen Aufbrüche nicht wieder eingehen zu lassen. Die Neuausrichtung der Pflege ist ein ,Langstreckenlauf‘, der einen langen Atem benötigt!“

Dr. Christof Veit vom BQS Institut für Qualität und Patientensicherheit hob hervor: „Brandenburg hat im Vergleich zu anderen Bundesländern das weitreichendste Maßnahmenpaket zur Sicherung der Versorgung pflegebedürftiger Menschen auf den Weg gebracht. Insbesondere hat sich der innovative Ansatz, den Kommunen die Verantwortung für die Gestaltung des lokalen Pflegenetzwerks zu geben und ihnen die Wahrnehmung dieser Verantwortung durch Fördermittel und Beratungsstrukturen zu ermöglichen, vollumfänglich bewährt. Brandenburg nimmt – aus unserer gutachterlichen Sicht – bundesweit eine Vorreiterrolle ein.“

Der Pakt für Pflege besteht aus vier Säulen:

  1. Förderprogramm für Kommunen „Pflege vor Ort“ (Start: 1. April 2021, Laufzeit bis Dezember 2024, rund 10 Millionen Euro pro Jahr)
  2. Förderung des Ausbaus der Pflegestützpunkte (Start: 1. Juli 2021, Laufzeit bis Dezember 2024, rund 2 Millionen Euro pro Jahr)
  3. Investitionsprogramm für Kurzzeit- und Tagespflege (Start: 1. August 2021, Laufzeit bis Dezember 2024, rund 5 Millionen Euro pro Jahr)
  4. Maßnahmen zur Ausbildung und betrieblichen Fachkräftesicherung (Start 2020, circa 600.000 Euro pro Jahr)

Pflege vor Ort

Die „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik“ startete im April 2021. Mit ihr sollen Maßnahmen der kommunalen Pflegepolitik zur Stärkung der Pflege vor Ort in den Kommunen gefördert werden. Ziel ist die Unterstützung der Pflege in der eigenen Häuslichkeit durch Gestaltung alterns- und pflegegerechter Sozialräume und somit die Stabilisierung des Anteils ambulanter Pflege im Land Brandenburg.

85 Prozent aller Gemeinden und Ämter (164 von insgesamt 193) sowie alle 18 Landkreise und kreisfreien Städte beteiligen sich am Programm „Pflege vor Ort“. Damit ist der Pakt für Pflege fast in allen Kommunen Brandenburgs etabliert.

Insgesamt gibt es bereits 664 Projekte im Bereich Pflege vor Ort. Davon sollen über 200 Projekte die Teilhabe Pflegebedürftiger an der Gemeinschaft verbessern.

Eingesetzt wird das Geld unter anderem für den Auf- und Ausbau von Helferkreisen und Nachbarschaftshilfen, von Informationen und Schulungen für pflegende Angehörige, Angeboten für ein gemeinsames Mittagessen, von Projekten zur Anregung gemeinsamer Aktivitäten und Teilhabe – auch bei Pflegebedürftigkeit.

Auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte wurden insbesondere die regionale Vernetzung aller beteiligten Akteure, die Koordinierung der Hilfeleistungen und die Pflegestrukturplanung weiterentwickelt.

Die Evaluation hat ergeben: 74 Prozent der befragten Gemeinden, Städte und Ämter sowie 42 Prozent der Landkreise und kreisfreien Städte führen nach eigenen Angaben bereits Überprüfungen der Wirksamkeit ihrer Maßnahmen durch und wollen ihre Maßnahmen systematisch ausbauen.

Pflegestützpunkte

Für die Stabilisierung ambulanter Versorgung ist eine gute Beratung zu allen Fragen der Pflege unerlässlich. Erste Anlaufstelle dafür sind die Pflegestützpunkte.

Mit der Förderrichtlinie zum Ausbau und zur Weiterentwicklung von Pflegestützpunkten unterstützt das Land die Landkreise und kreisfreien Städte mit jeweils bis zu 100.000 Euro pro Jahr dabei, den Zugang zur Pflegeberatung zu erleichtern und die bestehenden Beratungsangebote weiterzuentwickeln.

Im Jahr 2011 wurden in allen 18 Landkreisen und kreisfreien Städten Beratungen in jeweils einem Pflegestützpunkt (und zwei im Landkreis Oder-Spree) angeboten. Heute gibt es in Brandenburg 45 Standorte von Pflegestützpunkten, inklusive Außenstellen und Außensprechstunden. Pro Landkreis gibt es bis zu vier Standorte. In zwei Landkreisen (Potsdam-Mittelmark und Oberhavel) gibt es zudem auch Videoberatung.

Die Befragung im Rahmen der Evaluation hat ergeben: Die Beratungsangebote sollen noch flächendeckender angeboten werden, wobei nicht an neue Pflegestützpunkte gedacht ist, sondern an den Ausbau der Kapazitäten der bestehenden.

Wohnraumberatung und die Qualifikation von Beschäftigten zu Expertinnen und Experten für Menschen mit Demenz sind Beispiele für Angebote, die ausgebaut werden.

Kurzzeit- und Tagespflege

Ziel der Förderung ist es, neue Plätze in der Kurzzeit- und Tagespflege zu schaffen und somit die häusliche Pflegesituation zu stabilisieren. Seit Mitte 2021 wurden 33 Zuwendungen aus 16 Landkreisen und kreisfreien Städten beantragt, davon wurden bislang 26 Zuwendungen im Gesamtvolumen von rund 5,8 Millionen Euro bewilligt.

Neu entstanden sind damit:

  • 315 Tagespflegeplätze in 18 Einrichtungen
  • 54 Kurzzeitpflegeplätze in fünf Einrichtungen
  • 40 Plätze in einer Betreuungsgruppe

Bis Ende 2024 sind noch weitere Kurz- und Tagespflegeplätze geplant.

Tagespflege entlastet pflegende Angehörige stundenweise am Tag und ermöglicht, auch bei Übernahme einer Pflegeverantwortung erwerbstätig sein zu können. Mit der Förderung soll erreicht werden, dass diese Angebotsform nicht nur in für Träger wirtschaftlich besonders attraktiven Ballungsräumen entsteht, sondern eine wohnortnahe Versorgung auch in kleineren Gemeinden und Städten erfolgen kann.

Kurzzeitpflege trägt dazu bei, plötzliche Bedarfe, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt und in Krisensituationen, abzufangen und in dieser Zeit zugleich die erforderlichen Bedingungen für eine (weitere) häusliche Pflege zu schaffen bzw. zu unterstützen.

Fachkräftesicherung

Die Zahl der Beschäftigten in der Pflege ist in Brandenburg gestiegen. Im Jahr 2019 gab es 40.286 Beschäftigte in der Pflege, im Jahr 2021 stieg die Zahl auf 41.828. Der Frauenanteil liegt bei 84,2 Prozent.

Die Förderung von gelingenden Ausbildungen auf allen Ausbildungsniveaus ist für die Fachkräftesicherung in der Pflege von zentraler Bedeutung. Die neue fondsfinanzierte generalistische Pflegeausbildung, ergänzt durch die Möglichkeit des akademischen Abschlusses die im Jahr 2020 startete, hat den Pflegeberuf attraktiver gemacht.

Das vom Land finanzierte Projekt NEKSA (Abkürzung steht für: „Neu kreieren statt addieren“) der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) unterstützt die ausbildenden Einrichtungen sowie die Pflegeschulen bei der Umsetzung der Pflegeberufereform im Land Brandenburg.

Die Evaluation hat gezeigt, dass das Projekt NEKSA in der Pflegelandschaft Brandenburgs eine hohe Wertschätzung erfährt. Alle Pflegeschulen bewerten die Angebote von NEKSA als hilfreich und heben hervor, dass sie weiter darauf angewiesen sind. Insbesondere die kleineren Schulen – die für eine ortsnahe Ausbildung in den Regionen wichtig sind – könnten ohne diese Unterstützung ihren Betrieb nicht fortführen.

Auch die für die Altenpflegehilfeausbildung finanzierte Sozialpädagogische Begleitung wurde durch die Evaluation als sehr wirkungsvolles Instrument zur deutlichen Verringerung der Abbruchquoten in der Ausbildung identifiziert. Gleichzeitig wurde der deutliche Hinweis gegeben, dieses auch auf die fondsfinanzierte Fachkraftausbildung in der Pflege auszuweiten.

Reform der Pflegeversicherung notwendig

Sozialministerin Nonnemacher mahnt dringend eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung an: „Angesichts der weiter steigenden Zahl von Pflegebedürftigen ist klar, dass die gesetzliche Pflegeversicherung nicht nachhaltig aufgestellt ist. Wenn sie nicht reformiert wird, wird sie schon bald an ihre Grenzen stoßen. Bei der Reform der Pflegeversicherung muss es darum gehen, wie wir Pflege künftig sicherstellen wollen und welche Strukturen hierfür benötigt werden. Pflegende Angehörige besser zu unterstützen und zu entlasten, muss oberste Priorität haben.

Im Pflegeversicherungsgesetz des Bundes müssen regionale Pflegestrukturbudgets nach dem Vorbild des ‚Pakts für Pflege Brandenburg‘ verankert werden, um die ergänzenden Strukturen zur Unterstützung der häuslichen Pflege in gemeinsamer Finanzierung von Pflegekassen, Ländern und Kommunen bundesweit vorzuhalten. Es ist uns zwar gelungen, den Brandenburger Ansatz von ‚Pflege vor Ort‘ auf die Bundesebene zu tragen. So wird es von 2025 bis 2028 ein Modellprogramm für alle Länder in Höhe von jährlich 30 Millionen Euro pro Jahr für kommunale Unterstützungsstrukturen vor Ort geben. Aber es ist mal wieder nur ein befristetes Modellprogramm. Modellprogramme braucht man, um Erkenntnisse zu gewinnen. Hier hat Brandenburg vorgelegt. Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.

Großen Handlungsbedarf gibt es zudem bei den finanziellen Belastungen durch deutlich steigende Eigenanteile an den Pflegekosten, die den Menschen große Sorgen bereiten. Gute Pflege muss für jeden Menschen möglich sein und darf nicht zu einem Armutsrisiko werden. Deshalb fordere ich mit Nachdruck von der Bundesregierung eine zügige Umsetzung der im Koalitionsvertrag des Bundes vereinbarten Reform der Pflegeversicherung. Die Eigenanteile in der Pflege müssen endlich begrenzt und planbar gemacht werden. Das könnte erreicht werden, wenn Betroffene als Eigenanteil einen festen Sockelbetrag zahlen, der dann durch die Pflegeversicherung bis zum jeweils benötigten Leistungsumfang aufgestockt wird. Damit wäre der Eigenanteil der Pflegebedürftigen gedeckelt, und weitere Kostensteigerungen würden grundsätzlich von der Pflegeversicherung getragen. Für die entstehenden Mehrkosten muss die Pflegeversicherung als Bürgerversicherung auf eine breite Finanzierungsbasis gestellt werden. Die versicherungsfremden Leistungen müssen konsequent – wie übrigens in der Koalitionsvereinbarung des Bundes vereinbart – durch Bundeszuschüsse ausgeglichen werden.“

Pflegestatistik

Nach der aktuellen Pflegestatistik waren in Brandenburg im Dezember 2021 184.646 Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Im Dezember 2019 hatte die Zahl der Pflegebedürftigen bei 153.971 gelegen. Das entspricht einem Anstieg um 20 Prozent. Der Anteil der Pflegebedürftigen an der Gesamtbevölkerung ist damit von 6,1 Prozent in 2019 auf 7,3 Prozent in 2021 gestiegen.

  2009 2011 2013 2015 2017 2019 2021
Anzahl

Pflegebedürftiger

85.801 95.970 102.953 111.595 132.426 153.971 184.646

Von den Pflegebedürftigen sind 61,1 Prozent weiblich und 38,9 Prozent männlich. Gut 56 Prozent aller Pflegebedürftigen in Brandenburg sind über 80 Jahre alt.

Die amtliche Pflegestatistik wird in Deutschland seit Ende 1999 alle zwei Jahre von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erhoben, um Daten zur Pflegeversorgung zu gewinnen.

Pflegevorausberechnung

Nach der Pflegevorausberechnung 2023 des Statistischen Bundesamtes wird die Zahl der Pflegebedürftigen in Brandenburg bis zum Jahr 2030 auf rund 205.000 und bis zum Jahr 2040 auf rund 228.000 steigen (Quelle: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Bevoelkerungsvorausberechnung/pflegekraeftevorausberechnung.html).

Pflegedossiers

Das Sozialministerium stellt den Landkreisen und kreisfreien Städten bereits seit 2016 alle zwei Jahre auf Grundlage der Daten der amtlichen Pflegestatistik eine genaue Analyse und Auswertung zur aktuellen Pflegesituation zur Verfügung. Die 6. Auflage dieser Pflegedossiers unter dem Titel „Daten und Fakten zur Pflege im Land Brandenburg“ wird voraussichtlich im vierten Quartal 2024 erscheinen.

Internet: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/soziales/pflege/daten-und-fakten-zur-pflege/

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