Berlin

Universitätsmedizin Lausitz: Regierungskoalition verweigert Bindung an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD)

Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Errichtung der Universitätsmedizin Lausitz am 19. Juni 2024 im Landtag von Brandenburg kritisiert die Gewerkschaft ver.di die fehlende Bindung der neu entstehenden Universitätsklinik an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD). Zwar wurden auf Druck der Gewerkschaften noch einzelne Regelungen in dem Gesetzesentwurf verbessert. So entfällt z.B. die Begrenzung der Laufzeit der aktuell bestehenden Betriebsvereinbarungen nach 24 Monaten. Im Bereich der Gleichstellung und der Repräsentation der verschiedenen Statusgruppen gab es Nachbesserungen. Auch die verbindliche Zuständigkeit für die Krankenversorgung in der Region wurde u.a. auf Anregung der Gewerkschaften im Gesetz gestärkt.
Eine verbindliche Anwendung des TVöD in der zukünftigen Uniklinik und ihren Tochterunternehmen ist jedoch auch weiterhin nicht vorgesehen. Dies hatten die Beschäftigten mit ihrer Gewerkschaft ver.di gefordert. Dazu hatten hunderte Beschäftigte Stationsbriefe an die Politiker:innen geschrieben, in denen sie ihre schwierige Arbeitssituation schilderten. Zuletzt wurde die Forderung im Rahmen einer Delegation zum Wissenschaftsausschuss des Landtags bekräftigt. Zwar bekennt sich die Koalition in einem Entschließungsantrag zu dem Ziel, „die Standards der Beschäftigten des Carl-Thiem-Klinikums (CTK) zu erhalten und stetig zu verbessern sowie für gute und tarifgebundene Arbeitsbedingungen in den Tochtergesellschaften Sorge zu tragen.“ Konkrete Schritte, um Tarifflucht und Lohndumping zu unterbinden, wurden jedoch nicht beschlossen.
Aktuell gilt am Carl-Thiem-Klinikum ein Haustarifvertrag, der sich am TVöD orientiert, jedoch in den Tabellenentgelten um 1,5% bis 3% vom TVöD abweicht. Auch bei weiteren Arbeitsbedingungen, z.B. dem Zusatzurlaub für die anstrengenden und bei vielen unbeliebten Wechselschichten, fällt der Tarifvertrag noch hinter den TVöD zurück. Die Geschäftsführung des CTK hat sich bislang geweigert, eine vollständige Anwendung des TVöD zu vereinbaren. Verschiedene Service-Bereiche, wie z.B. die Küche, die zentrale Sterilgutaufbereitung und der innerbetriebliche Transport, sind in Tochterfirmen ausgegliedert, die keinen Tarifvertrag haben.
„Die aktuelle Koalition aus SPD, CDU und Grünen hatte die Gelegenheit, mit der Schaffung der Universitätsmedizin Lausitz Verantwortung für gute und gleichwertige Arbeitsbedingungen zu übernehmen. Mit der heutigen Entscheidung verpasst sie die Chance, den Beschäftigten in dem anstehenden Wandel Sicherheit zu geben und Wertschätzung zu zeigen. Die Beschäftigten werden ihren Anspruch auf gute Arbeitsbedingungen auf Augenhöhe mit anderen vergleichbaren Krankenhäusern in der Region nun in der nächsten Tarifrunde selbst durchsetzen müssen“, erklärt Gisela Neunhöffer, stellv. ver.di Landesfachbereichsleiterin Gesundheit für Berlin-Brandenburg.

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