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35-Jährige soll mit einem Messer ihre 4-jährige Tochter in Burghausen verletzt haben – Staatsanwaltschaft Traunstein und Kripo ermitteln wegen eines versuchten Tötungsdeliktes

#BURGHAUSEN, LKR. ALTÖTTING. Am frühen Mittwochmorgen, 22. Mai 2024, ereignete sich in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses in Burghausen ein Vorfall bei dem eine 35-Jährige ihrer Tochter mit einem Messer erhebliche Verletzungen zugefügt haben soll. Die Kriminalpolizei Mühldorf am Inn ermittelt unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdeliktes. Die Tatverdächtige wurde vorläufig festgenommen.

Am Mittwoch (22. Mai 2024) gegen 3.50 Uhr wurde über die Integrierte Leitstelle Traunstein mitgeteilt, dass in Burghausen eine Frau ihr 4-jähriges Kind verletzt habe. Bei Eintreffen der sofort alarmierten Rettungskräfte konnten bei dem Mädchen erhebliche Schnitt- bzw. Stichverletzungen im Bereich von Hals und Gesicht festgestellt werden. Nach bisherigen Erkenntnissen besteht gegen die Frau der Verdacht, in der Wohnung zu einem Messer gegriffen und hiermit ihre Tochter durch mehrere Stiche und Schnitte im Bereich des Halses sowie im Gesicht erheblich verletzt zu haben. Die dringend Tatverdächtige konnte bei Eintreffen der polizeilichen Einsatzkräfte vorläufig festgenommen werden.

Das 4-jährige Mädchen wurde mit schweren Verletzungen durch eine Rettungswagenbesatzung in ein nahegelegenes Krankenhaus verbracht. Dort wurden die zu diesem Zeitpunkt lebensgefährlichen Verletzungen sofort operativ versorgt.

Die ersten Ermittlungen vor Ort erfolgten durch die örtlich zuständige Polizeiinspektion Burghausen mit Unterstützung der Polizeiinspektion Altötting. Noch am selben Morgen übernahm der Kriminaldauerdienst der Kriminalpolizeiinspektion Traunstein vor Ort die weiteren Untersuchungen. Unterstützt vom Fachkommissariat für Spurensicherung wird das Verfahren nun durch das Fachkommissariat 1 der Kriminalpolizeistation Mühldorf am Inn bearbeitet. Unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein erfolgen jetzt die weiteren Ermittlungen gegen die 35-jährige deutsche Staatsangehörige wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdeliktes.

Auf Antrag der sachleitenden Staatsanwaltschaft soll die dringend Tatverdächtige am heutigen Mittwoch (22. Mai 2024) dem zuständigen Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Traunstein zur Prüfung der einstweiligen Unterbringung bzw. der Haftfrage vorgeführt werden.

Hintergründe und Motiv der Tat sind jetzt unter anderem Gegenstand der kriminalpolizeilichen Ermittlungen, weshalb diesbezüglich noch keine Aussagen getroffen werden können.

Die Ermittlungen in dieser Sache dauern an. Bei Vorliegen neuer Erkenntnisse wird nachberichtet.

Update 22.05.2024, 16.15 Uhr:

Die sachleitende Staatsanwaltschaft Traunstein beantragte auf Grund des vorliegenden Sachverhalts einen Unterbringungsbefehl gegen die dringend Tatverdächtige. Diese wurde am Nachmittag des 22. Mai 2024 dem zuständigen Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Traunstein vorgeführt, welcher dem Antrag folgte und einen entsprechenden Unterbringungsbefehl erließ. Die 35-Jährige wurde anschließend in ein psychiatrisches Krankenhaus verbracht.

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