Politik

Mehr Akzeptanz für die Energiewende – Förderung der Bürgerenergie wird ausgebaut

Die Energiewende mit dem erforderlichen Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine Mammutaufgabe,
hier braucht es auch den Rückhalt der gesamten Gesellschaft. Daher startet zum 1. Januar 2023 eine
neue Förderrichtlinie „Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land“. Die Veröffentlichung
im Bundesanzeiger ist erfolgt.
Bei der Bürgerenergie sind Bürgerinnen und Bürger die Akteure der Energiewende.  Ziel des Programms
ist es, die hohen Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen, die von
Bürgerenergiegesellschaften errichtet werden sollen, zu fördern. Damit soll die Hürde,
Bürgerenergiegesellschaften zu gründen verkleinert werden. Das BMWK fördert mit dem Programm die
Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase (70 % der Planungs- und Genehmigungskosten, bis max.
200.000 Euro pro Projekt) von Windenergieanlagen von Bürgerenergiegesellschaften.
Die Förderung in Form einer anteiligen Finanzierung der Planungs- und Genehmigungskosten muss nur
dann zurückgezahlt werden, wenn die jeweiligen Windenergieanlagen an Land innerhalb von zweieinhalb
Jahren eine Genehmigung gemäß Bundesemmissionsschutzgesetz oder einen Zuschlag in einem
EEG-Ausschreibungsverfahren erhalten haben oder eine EEG-Förderung außerhalb der Ausschreibung
registriert wurde.
Insgesamt umfasst die Förderung für 2023 eine Summe von 7,5 Mio. €, auch für die weiteren Jahre
sind Summen in der Größenordnung vorgesehen.
Auch die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das ebenfalls zum 1. Januar 2023 in Kraft
tritt, stärkt die Bürgerenergie. So werden Wind- und Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften
so weit wie möglich von den Ausschreibungen ausgenommen. Für Windenergieanlagen an Land gilt dann
die Ausschreibungsgrenze von 18 Megawatt. Zudem ist im EEG 2023 der Begriff der
Bürgerenergiegesellschaft nach § 3 Nummer 15 neu definiert.
Das Förderprogramm wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzt.

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