Berlin

Ab 2024 wird der Kinderreisepass abgeschafft

Der Kinderreisepass hat ausgedient. Der Bundestag hat beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2024 Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Pässe gelten noch bis zur Ablauffrist weiter. Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr kann künftig, je nach Bedarf, ein Personalausweis, Reisepass oder bei entsprechender Anerkennung ein vorläufiges Dokument ausgestellt werden. Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

Die Umstellung bedeutet weniger Aufwand und Kosten für Eltern und ausstellende Behörden. Allerdings gibt es für Eltern Einiges zu beachten: Einige Staaten fordern bei Einreise eine bestimmte Restgültigkeit (in der Regel 3 bis 6 Monate) des Dokuments. Auch Dokumente, die eine eindeutige Identifizierung nicht mehr zulassen, gelten auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes als ungültig. Dies kann insbesondere bei Säuglingen und Kleinstkindern vorkommen, deren Gesichtsbild sich innerhalb kurzer Zeit verändern kann. In solchen Fällen beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).

Eine weitere Gesetzesänderung betrifft die Ausstellung von Reisepässen für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben. Hier erhöht sich zum 1. Januar 2024 die Gebühr von 60 auf 70 Euro. Betroffen sind davon entsprechend nur Reisepässe, die zehn Jahre lang gültig sind.

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