Potsdam

Änderung der Taxitarifverordnung zur Stärkung des Taxigewerbes

Erhöhung des Mindestlohns und allgemeine Preissteigerungen erfordern neue Einschaltgebühr und der Kilometer-Entgelttarife

Die Verordnung zur Festsetzung von Beförderungsentgelten im Gelegenheitsverkehr mit den in der Landeshauptstadt Potsdam zugelassenen Taxen, der sog. Taxitarifverordnung, soll in der Stadtverordnetenversammlung durch Sofortbeschluss im Dezember geändert werden. Dafür wird sich der Hauptausschuss bereits am 30. November mit dem Thema befassen.

Damit eine Kostendeckung für das Taxigewerbe gewährleistet werden kann, ist beabsichtigt die Gebühren entsprechend anzupassen. So sollen mit der geänderten Gebührenordnung z. B. die Einschaltgebühr (für Taxen bis 4 Fahrgäste) von 4,20 EURO auf 4,40 EURO und der Kilometertarif von 2,40 EURO auf 2,50 EURO (unter 4 km) bzw. von 1,90 EURO auf 2,10 EURO (über 4 km) erhöht werden. Auch die Nachttarife (22:00 – 6:00 Uhr) steigen entsprechend von 2,80 EURO auf 2,90 EURO pro Kilometer für Fahrten unter vier Kilometern; und von 2,10 EURO auf 2,30 EURO für Fahrten über vier Kilometern.

Die letzte Taxitarifanpassung fand zum 1. Juni 2022 statt. Mit diesem Beschlusses (DS 22/SVV/0343) wurde Oberbürgermeister Mike Schubert auch aufgefordert, im Zusammenhang mit der Erhöhung des Mindestlohnes bis zum Jahresende 2022 eine weitere Anpassung der Taxitarife vorzubereiten. Der Vorschlag für eine sofortige Beschlussfassung begründet sich aus der derzeitigen wirtschaftlichen Notlage der Taxiunternehmen. Diese ergibt sich aus der Mindestlohnanpassung, der steigenden Preisentwicklung, der nachwirkenden pandemiebedingten defizitären Einnahmesituation sowie den steigenden Betriebsaufgaben der Unternehmer. Bei Sofortbeschluss können die neuen Gebühren nach Bekanntmachung ab 1. Februar 2023 gelten.

Kommentar verfassen