Brandenburg

Afrikanische Schweinepest – Dahme-Spreewald verkleinert Restriktionsgebiet

7% der LDS-Fläche Restriktionsgebiet /Lockerungen für Schweinehaltung und Jägerschaft

Nach fast genau 21 Monaten ohne neue Erregernachweise von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen im Landkreis Dahme-Spreewald konnte nun nach Antragstellung und Bestätigung durch die EU eine deutliche Verkleinerung der Gebietsfläche verfügt werden.

Die bisherige Sperrzone I, die seinerzeit als Pufferzone ausgewiesen wurde, konnte komplett aufgehoben werden und ist nun kein Restriktionsgebiet mehr. Die bisherige Sperrzone II, damals noch als Gefährdetes Gebiet ausgewiesen, wird nun zur Sperrzone I. Insgesamt sind damit von zuvor 27 Prozent nun nur noch knapp 7 Prozent der Landkreisfläche betroffen. Das nun ausgewiesene Gebiet gilt als Überwachungs- oder Monitoringgebiet und ist rechtlich damit kein ASP-Infektionsgebiet mehr.

Die aktuelle Tierseuchenallgemeinverfügung dazu wurde im Amtsblatt Nr. 17 veröffentlicht.

Beigeordnete Heike Zettwitz, Dezernentin für Verkehr, Bauordnung, Umwelt und Verbraucherschutz und ASP-Krisenstabsleiterin sagt dazu: „Die Verkleinerung der ASP-Sperrzonen ist ein großer Erfolg für alle, die zur Eindämmung der gefährlichen Seuche direkt oder indirekt beigetragen haben. Es ist nicht nur gelungen, in einer Rekordzeit von nur acht Monaten alle an ASP erkrankten oder verendeten Wildschweine aufzufinden und damit die Seuche im Landkreis zu tilgen, auch das Freibleiben der Seuche in Hausschweinebeständen und die Verhinderung der Ausbreitung in Richtung Spreewald sind die Ergebnisse der konsequenten Tierseuchenbekämpfung.“

Weitere Lockerungen für Schweinehaltung und Jägerschaft

Mit der Aufhebung und Umwandlung der Sperrzonen verbinden sich weitere Lockerungen besonders für Schweinehalter und die Jägerschaft. So können nun wieder erlegte Wildschweine, die zuvor frei auf ASP getestet wurden, außerhalb des Restriktionsgebietes verbracht werden. Auch Schweinehalter haben deutlich kleinere Hürden, um ihre Tiere innerhalb von Deutschland zu schlachten und vermarkten zu lassen.

Die Anordnung zur verstärkten Bejagung im ganzen Landkreis, die Untersuchung von allen erlegten Wildschweinen auf ASP und die Hygienemaßnahmen gelten größtenteils weiterhin. Für den Abbau der Zäune wird nun in Zusammenarbeit der Veterinär- und zuständigen Jagdbehörde eine qualifizierte Risikobewertung erarbeitet. Fest steht bereits, dass der schrittweise Rückbau bei den Segmentzäunen beginnt.

Das Veterinäramt des Landkreises Dahme-Spreewald appelliert dennoch weiter an alle Anwohner, Jäger, Land- und Forstwirte, Touristen sowie Dritte, weiterhin wachsam zu sein. Die Amtstierärztin Dr. Jana Guth dazu: „Die Tierseuche wurde zwar zurückgedrängt, jedoch ist sie noch lange nicht in Deutschland getilgt. Um einen neuen punktuellen ASP-Eintrag zu verhindern, gilt weiterhin, jegliche Essensreste für Wildschweine unzugänglich zu entsorgen, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und jedes verendet aufgefundene Wildschwein (Fall- und Unfallwild) unverzüglich zu melden.“

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