BrandenburgLandkreis Uckermark

Anpassung der Abfallgebühren im Landkreis Uckermark ab 2024

In den vergangenen vier Jahren hat der Landkreis Uckermark die Abfallgebühren stabil halten können. Das gelang durch erhöhte Anstrengungen der Uckermärkischen Dienstleistungsgesellschaft (UDG) zur Kosteneinsparung sowie zur Optimierung der Sammeltouren. Auch die laufenden Verträge mit Partnern und Recyclingbetrieben trugen zur Preisstabilität bei.

Wegen der sich ändernden Rahmenbedingungen in der Abfallentsorgung und aufgrund gesetzlicher Neuregelungen muss der Landkreis nach einer aktuellen Neukalkulation die Abfallgebühren ab 2024 anpassen. Für den Zeitraum 2024/25 lässt sich eine Erhöhung nicht mehr vermeiden.

Ursache dafür sind teils erheblich gestiegene Kosten bei der Abfallentsorgung, auf die die Uckermärkische Dienstleistungsgesellschaft keinen Einfluss hat. Dazu zählt die Umsetzung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) zur angekündigten Zahlung einer CO2-Abgabe für die thermische Verwertung der Restabfälle in Abfallverbrennungsanlagen, was zu steigenden Annahmepreisen bei den Betreibern führt. Dies macht eine Mehrbelastung von mehreren hunderttausend Euro allein für die Uckermark aus.

Weiterhin schlägt die umfangreiche Mautsteigerung für die Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen zu Buche.

Zu den Mehrkosten gehören der deutliche Preisanstieg bei der Beschaffung von neuen Entsorgungsfahrzeugen und bei den notwendigen Betriebsmitteln (zum Beispiel Kraftstoffe, Energie, Öl- und Schmierstoffe) sowie die adäquate Bezahlung der Mitarbeiter nach Tariflohn.

Gleichzeitig verschlechtern sich die Rahmenbedingungen bei den Erlösen von Wertstoffen. Für Papier, Pappe und Kartonagen (PPK), für Altholz und aus der Verwertung von Elektronikschrott werden weniger Erlöse als bisher erzielt. Das wirkt sich negativ auf die Kalkulation der Abfallgebühr aus. Es ist derzeit nicht absehbar, wohin die Entwicklung zukünftig gehen wird.

Der Kreistag hat am 12. Dezember 2023 die neue Abfallgebührensatzung und die Höhe der Benutzungsgebühren beschossen. Angepasst werden darin die Grundgebühr und die Leistungsgebühr. Nach einer Beispielrechnung kommt es künftig für ein von zwei Personen bewohntes Einfamilienhaus mit einer 60-Liter-Tonne bei 14-täglicher Entleerung zu Mehrkosten von 37,50 Euro im Jahr.

Im landesweiten Vergleich bleiben die Preise für die Abfallentsorgung in der Uckermark moderat, denn in der Gebühr sind viele Leistungen enthalten, die in anderen Landkreisen oder kreisfreien Städten Brandenburgs extra bezahlt werden müssen. Von Vorteil ist dabei der Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Uckermärkischen Dienstleistungsgesellschaft (UDG), denn als kommunales Unternehmen unterliegt die UDG dem Kostendeckungsgebot und nicht einem Streben nach Gewinnmaximierung.

Von den bewährten Angeboten auf den 14 flächendeckend eingerichteten Wertstoffannahmehöfen der UDG wird auch künftig nicht abgewichen. Nach wie vor bleibt die benutzerfreundliche Annahme von Sperrmüll, Elektrogeräten, Grünabfällen und Schadstoffen über die Grundgebühr gedeckt.

Auch von der Mindestbehältergröße und einem 14-täglichen Entsorgungsrhythmus soll nicht abgewichen werden. Gerade in einem Flächenkreis haben die Entsorgungsfahrzeuge weite Wege zurückzulegen. Das verursacht hohe Kosten, auch wenn nur ein Teil der Abfallbehälter bereitgestellt wird. Möglichkeiten zur Reduzierung von Behältervolumen und Kosten bietet die Ermäßigung des Volumens auf 7 Liter pro Einwohner und Woche auf Antrag bzw. die gemeinsame Nutzung von Abfallbehältern benachbarter Grundstücke. Ein-Personen-Haushalte können auf Antrag nach wie vor von einer ermäßigten Pauschale profitieren.

Hintergrund:

Das Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg schreibt in § 6 Abs. 3 vor, dass die Benutzungsgebühren spätestens alle zwei Jahre zu kalkulieren sind. Kostenüberdeckungen müssen, Kostenunterdeckungen können spätestens im übernächsten Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden. Die derzeitige Kalkulationsperiode endet zum 31.12.2023. Aus diesem Grund wurden die Gebühren für die Jahre 2024/2025 neu kalkuliert.

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