BrandenburgLandkreis Uckermark

Anträge für Heizkostenhilfen für private Haushalte können gestellt werden

Private Haushalte, die mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern wie Öl, Pellets, Flüssiggas, Kohle oder Holz heizen, können seit dem 8. Mai Härtefallhilfen für gestiegene Heizkosten rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen.

Die Anträge sind online zu stellen. Bürgerinnen und Bürger, die über keinen Internetzugang verfügen oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, können sich telefonisch an das ILB-Beratungsteam wenden. Die Hotline ist werktags von 8 bis 17 Uhr über die Rufnummer 0331 660 2920 erreichbar.

Anträge können bis zum 20. Oktober 2023 über das Antragsportal https://www.ilb.de/de/heizkostenhilfe-fuer-privathaushalte/gestellt werden.

Auch die Mitarbeiterinnen im Bürgerservice der Kreisverwaltung Uckermark stehen Ratsuchenden unter den Rufnummern 03984 – 70 1303 oder 03984 – 70 1403 als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung.

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