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Auch für Radfahrer gibt es eine Promillegrenze

#Templin – 

Am 22.08.2023 hielten Polizisten gegen 23:30 Uhr einen Mann an, der doch recht unsicher durch die Obere Mühlenstraße radelte. Warum dies so war, verriet ein Atemalkoholtest. Der zeigte nämlich 1,67 Promille an. Da bei Radfahrern die Schwelle zur Strafbarkeit grundsätzlich nun aber einmal bei 1,6 Promille liegt, war für den 48-Jährigen hier Schluss und wurde die Entnahme einer Blutprobe fällig. Deren Auswertung wird gerichtsfest zeigen, ob ihm tatsächlich das Fahren unter dem Einfluss berauschender Mittel zur Last gelegt werden muss.

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