Gesundheit

BDPK zum heutigen Bund-Länder-Treffen: Beratungen am regionalen Bedarf ausrichten

Nach der heutigen Ankündigung, die Eckpunkte für die Krankenhausreform erst am 10. Juli abschließend festzulegen, erneuert der BDPK seinen Vorschlag an die Verhandler der Krankenhausreform, eine integrierte regionale Versorgungsplanung in den Mittelpunkt der anstehenden Beratungen zu stellen.

Der BDPK warnt davor, die Reform weiterhin allein auf die Planung der Krankenhausversorgung zu fokussieren. Wenn die ambulante, rehabilitative und pflegerische Versorgung sowie der Rettungsdienst ausgeblendet bleibe, sei kein wirklicher Fortschritt für die Patient:innen möglich. Vielmehr müssten die Versorgungsbereiche im Ganzen und in ihrer Wechselwirkung Berücksichtigung finden. Ansonsten drohen vor allem in den ländlichen Regionen Versorgungsdefizite. Der BDPK hatte bereits vor den jüngsten Bund-Länder-Gesprächen vorgeschlagen, dass Bund und Länder gemeinsam ein Planungsinstrument entwickeln, das auf die relevanten Versorgungsangebote in den Regionen ausgerichtet ist. Die anstehenden Beratungen sollten nach Ansicht des BDPK dafür genutzt werden, dieses Planungsinstrument zu konkretisieren. Im Zentrum stehe die Frage, welche Versorgungsangebote die Menschen in einer Region in ambulanter und stationärer Form wohnortnah benötigen. Für eine gute Krankenhausversorgung ist eine wohnortnahe qualitätsgesicherte Versorgung von Herzinfarkten, Schlaganfällen, Unfällen, internistischen Notfällen zwingend. Für die Versorgung in Krankenhäusern der Maximalversorgung oder in Fachkrankenhäuser sind hingegen längere Fahrzeiten zumutbar. Bei fehlender Sicherstellung durch ambulante Versorger sollen die Krankenhäuser für diese Leistungen zugelassen werden. Die vorgesehenen Kliniken des sogenannten Levels I i als ambulant-stationäre Versorger seien eine gute Idee, die aber für die Einbeziehung in die ambulante Versorgung auch an den vertragsärztlichen Honoraren der Kassenärztlichen Vereinigungen zu beteiligen sind.  Zudem sollte durch eine „radikale Entbürokratisierung“ für mehr Effizienz gesorgt werden: Jede Regelung im Gesundheitssystem müsse ihren Sinn für eine gute Versorgung beweisen, wenn er fehle, müsse die Regelung gestrichen werden.

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